DJ DGAP-HV: GSW Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: GSW Immobilien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
GSW Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
26.06.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2018-05-18 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
GSW Immobilien AG Berlin WKN: GSW111
ISIN: DE000GSW1111
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung am Dienstag, den 26. Juni 2018, um
10.00 Uhr MESZ im Hotel Sofitel Berlin Kurfürstendamm,
Augsburger Straße 41, 10789 Berlin, ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der GSW Immobilien AG und des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2017, des zusammengefassten
Lageberichts für die GSW Immobilien AG und den
Konzern für das Geschäftsjahr 2017
einschließlich des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a,
315a des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine
Feststellung des Jahresabschlusses bzw. eine
Billigung des Konzernabschlusses durch die
Hauptversammlung ist in diesem Fall durch das
Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr sind die
vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung
nach der gesetzlichen Regelung in § 176 Abs. 1
Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) lediglich
zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw. -
im Fall des Berichts des Aufsichtsrats - vom
Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu erläutern.
Im Rahmen ihres Auskunftsrechts haben die
Aktionäre Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen
zu stellen. Dementsprechend ist zu
Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss der
Hauptversammlung zu fassen.
Die genannten Unterlagen sind zusammen mit dem
Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns von der Einberufung der
Hauptversammlung an über die Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.gsw.ag
(in der Rubrik 'Hauptversammlungen' > '2018')
zugänglich. Die Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der GSW Immobilien AG für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn der GSW Immobilien AG für das
Geschäftsjahr 2017 in Höhe von EUR
722.087.344,90 wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer EUR
Dividende von EUR 1,40 je 79.347.744,00
dividendenberechtigter
Stückaktie,
insgesamt:
b) Gewinnvortrag: EUR
642.739.600,90
Die Dividende ist gemäß § 58 Abs. 4 Satz
2 Aktiengesetz am dritten auf die
Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns folgenden Geschäftstag fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands, die im
Geschäftsjahr 2017 amtiert haben, Entlastung
für diesen Zeitraum zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im
Geschäftsjahr 2017 amtiert haben, Entlastung
für diesen Zeitraum zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für
eine etwaige prüferische Durchsicht der
Zwischenfinanzberichte für das Geschäftsjahr
2018 und das erste Quartal 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die
Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor,
zu beschließen:
a) Die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin,
wird zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2018 bestellt.
b) Die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin,
wird zum Prüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten für das
Geschäftsjahr 2018 und das erste Quartal
2019 bestellt.
6. *Beschlussfassung über die Änderung von §
8.1 der Satzung der Gesellschaft*
Frau Kirsten Kistermann-Christophe, Herr
Helmut Ullrich und Herr Michael Zahn haben
jeweils ihre Ämter als Mitglieder des
Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der
ordentlichen Hauptversammlung am 26. Juni 2018
niedergelegt.
Angesichts der Einbindung der Gesellschaft in
den Deutsche Wohnen-Konzern über den mit der
Deutsche Wohnen SE geschlossenen
Beherrschungsvertrag, erachtet die
Gesellschaft einen aus drei Mitgliedern
bestehenden Aufsichtsrat als ausreichend.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
zu beschließen:
§ 8.1 der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'8.1 Der Aufsichtsrat besteht aus drei
Mitgliedern.'
7. *Beschlussfassung über die Änderung von §
8.10 der Satzung der Gesellschaft*
Angesichts der Einbindung der Gesellschaft in
den Deutsche Wohnen-Konzern über den mit der
Deutsche Wohnen SE geschlossenen
Beherrschungsvertrag, erachtet die
Gesellschaft eine Reduzierung der
Aufsichtsratsvergütung für angemessen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
zu beschließen:
§ 8.10 der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'8.10 Die Aufsichtsratsmitglieder
erhalten eine jährliche feste
Grundvergütung in Höhe von EUR
7.500,00, die jeweils nach Ablauf
des Geschäftsjahres zahlbar ist.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats
erhält EUR 10.000,00, ein
stellvertretender Vorsitzender
erhält EUR 8.750,00 als jährliche
feste Grundvergütung.
Aufsichtsratsmitglieder, die einem
oder mehreren Ausschüssen des
Aufsichtsrats angehören, die
während ihrer
Ausschussmitgliedschaft mindestens
einmal im Jahr tätig geworden
sind, erhalten je Ausschuss eine
zusätzliche jährliche feste
Vergütung in Höhe von EUR 500,00
bzw. im Falle des
Ausschussvorsitzenden EUR
1.000,00, die jeweils nach Ablauf
des Geschäftsjahres zahlbar ist.
Aufsichtsratsmitglieder, die dem
Aufsichtsrat bzw. einem oder
mehreren Ausschüssen des
Aufsichtsrats nur während eines
Teils des Geschäftsjahres angehört
haben, erhalten für dieses
Geschäftsjahr eine entsprechende
zeitanteilige Vergütung.'
8. *Beschlussfassung über die Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds*
Die Aufsichtsratsmitglieder Frau Kirsten
Kistermann-Christophe, Herr Helmut Ullrich und
Herr Michael Zahn haben jeweils ihr Amt als
Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum
Ende der ordentlichen Hauptversammlung am 26.
Juni 2018 niedergelegt.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95,
96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 8.1 der
Satzung der Gesellschaft aus fünf bzw. im Fall
der Annahme des Beschlussvorschlages von
Vorstand und Aufsichtsrat zu
Tagesordnungspunkt 6 durch die
Hauptversammlung künftig aus drei von der
Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern
zusammen. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Unter Berücksichtigung der vorstehend unter
Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen
Reduzierung der Anzahl der Mitglieder des
Aufsichtsrats auf drei Mitglieder schlägt der
Aufsichtsrat daher nur die Nachwahl eines
Aufsichtsratsmitglieds vor. Der Aufsichtsrat
ist auch während des Zeitraums bis zur
Eintragung der gemäß Beschlussvorschlag
von Vorstand und Aufsichtsrat zu
Tagesordnungspunkt 6 erfolgenden
Satzungsänderung mit einer Reduzierung der
Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats auf
drei beschlussfähig.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Grundlage der
Empfehlung seines Nominierungsausschusses vor,
zu beschließen:
Frau Daniela Heyer, geboren 1976 und
wohnhaft in Eichwalde, Managing Director
Finance, wird für eine Amtszeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr
nach dem Beginn ihrer Amtszeit
beschließt, wobei das Geschäftsjahr,
in dem ihre Amtszeit beginnt, nicht
mitgerechnet wird, zum Mitglied des
Aufsichtsrats der GSW Immobilien AG
bestellt.
Daniela Heyer erwarb ihren Abschluss als
Diplom-Finanzwirtin an der Fachhochschule für
Verwaltung und Rechtspflege (heute: Hochschule
für Wirtschaft und Recht) und qualifizierte
sich als Steuerberaterin in 2003. Von 1995 bis
1998 war sie Finanzbeamtin in der Berliner
Finanzverwaltung und war anschließend bis
2008 bei einer mittelständischen
Steuerberatungs- und
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 18, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: GSW Immobilien AG: Bekanntmachung der -2-
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zunächst im
Bereich Wirtschaftsprüfung und
anschließend im Bereich Steuerberatung
mit Schwerpunkt Unternehmenssteuern, tätig.
Seit 2009 ist sie bei der Deutsche Wohnen
Gruppe, aktuell als Managing Director Finance.
Mitgliedschaften von Daniela Heyer in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im
Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 1
Aktiengesetz (AktG):
keine
Mitgliedschaften von Daniela Heyer in
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im
Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 AktG:
GEHAG GmbH, Berlin (Mitglied des
Aufsichtsrats)
Eisenbahn-Siedlungs-Gesellschaft Berlin
mbH, Berlin (Mitglied des Aufsichtsrats)
Der Aufsichtsrat hat sich bei Frau Heyer
vergewissert, dass diese den zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen kann. Derzeit besteht
die folgende wesentliche Tätigkeit von Frau
Heyer, die daneben fortbesteht:
Deutsche Wohnen SE (Managing Director
Finance)
Frau Daniela Heyer ist leitende Angestellte
der Deutsche Wohnen SE, die an der
Gesellschaft mehrheitlich beteiligt ist. Im
Übrigen steht sie nach Einschätzung des
Aufsichtsrats in keinen nach Ziffer 5.4.1 des
Deutschen Corporate Governance Kodex
offenzulegenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zur GSW Immobilien
AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen
der GSW Immobilien AG oder einem wesentlich an
der GSW Immobilien AG beteiligten Aktionär.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der ordentlichen
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich zuvor bei der Gesellschaft zur
Hauptversammlung rechtzeitig angemeldet haben. Die
Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachstehend
hierfür mitgeteilten Adresse in Textform (§ 126b BGB)
und in deutscher oder englischer Sprache mindestens
sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Tag
der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind nicht
mitzurechnen.
Die Aktionäre müssen ferner für die Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts ihren Anteilsbesitz der Gesellschaft
gegenüber nachweisen. Für den Nachweis des
Anteilsbesitzes reicht eine von dem depotführenden
Institut in Textform erstellte und in deutscher oder
englischer Sprache abgefasste Bescheinigung aus. Der
Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn
des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. den *5.
Juni 2018, 0.00 Uhr MESZ* (Nachweisstichtag nach § 123
Abs. 4 Satz 2 AktG), zu beziehen.
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher
oder englischer Sprache müssen der Gesellschaft unter
der folgenden Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse
spätestens bis *19. Juni 2018, 24.00 Uhr MESZ*,
zugehen:
GSW Immobilien AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
oder Telefax: +49 (0) 69 12012-86045
oder E-Mail: WP.HV@db-is.com
Nach fristgerechtem Zugang der Anmeldung und des
Nachweises des Anteilsbesitzes unter der vorstehend
genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten
übersandt. Der Erhalt einer Eintrittskarte ist keine
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient
lediglich der Erleichterung der organisatorischen
Abwicklung. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die
Aktionäre, frühzeitig für den Zugang der Anmeldung und
des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der
Gesellschaft Sorge zu tragen.
Der Aktienhandel wird durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung nicht verhindert (keine
Veräußerungs- oder Erwerbssperre). Aktionäre
können über ihre Aktien auch nach der Anmeldung
weiterhin frei verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft
gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung als
Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes zum
Nachweisstichtag erbracht hat; Veränderungen im
Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben für den
Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts
keine Bedeutung. Der Erwerb von Aktien erst nach dem
Nachweisstichtag gewährt hinsichtlich dieser Aktien
kein Stimmrecht in der Hauptversammlung; Personen, die
zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst
nach dem Nachweisstichtag Aktionär der Gesellschaft
werden, sind weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Der
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
*Stimmabgabe durch Bevollmächtigte*
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung
unter entsprechender Vollmachtserteilung auch durch
Bevollmächtigte, durch ein Kreditinstitut oder eine
Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem
Fall ist eine fristgerechte Anmeldung und
Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes in
der vorstehend beschriebenen Form erforderlich, und
zwar entweder durch die Aktionäre oder die
Bevollmächtigten.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3
AktG der Textform; § 135 AktG bleibt hiervon unberührt.
Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125
Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes
Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung
oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG
die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG
sinngemäß gelten, bevollmächtigt, so ist die
Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten
nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachtserklärung muss
zudem vollständig sein und darf nur mit der
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.
Wir bitten die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, ein
nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den
Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder
Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine der
Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen
des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten,
bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht
abzustimmen.
Auf der Eintrittskarte ist ein Formular für die
Erteilung einer Vollmacht enthalten. Ebenso ist ein
entsprechendes Vollmachtsformular auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
http://www.gsw.ag
(in der Rubrik 'Hauptversammlungen' > '2018') abrufbar.
Aktionäre können auch eine gesonderte Vollmacht in
Textform ausstellen.
Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht können
jeweils sowohl durch Erklärung gegenüber der
Gesellschaft als auch durch Erklärung gegenüber dem zu
Bevollmächtigenden erfolgen. Für die
Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem
Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den
Widerruf von Vollmachten stehen folgende Adresse,
Fax-Nummer und E-Mail-Adresse alternativ zur Verfügung:
GSW Immobilien AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
oder Telefax: +49 (0) 89 210 27-289
oder E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Am Tag der Hauptversammlung steht dafür ab 9.00 Uhr
auch die Ein- und Ausgangskontrolle zur
Hauptversammlung im Hotel Sofitel Berlin
Kurfürstendamm, Augsburger Straße 41, 10789
Berlin, zur Verfügung. Der Nachweis einer erteilten
Bevollmächtigung kann auch dadurch geführt werden, dass
der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die
ordnungsgemäß erteilte Vollmacht an der
Einlasskontrolle vorweist. Erfolgt die Erteilung der
Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft,
erübrigt sich ein gesonderter Nachweis.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären ferner die
Möglichkeit, die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter für die Ausübung des Stimmrechts
in der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die
Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht nur nach
Maßgabe erteilter Weisungen ausüben. Soweit eine
ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden sich
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
in Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren für den
jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten
bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen. Die Vertretung
durch die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter ist auf die weisungsgebundene
Ausübung des Stimmrechts bei der Abstimmung über die
von der Gesellschaft vor der Hauptversammlung bekannt
gemachten Beschlussvorschläge zu den Punkten der
Tagesordnung beschränkt. Weisungen zur Ausübung des
Stimmrechts über Gegenanträge und sonstige
Beschlussanträge nehmen die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen. Die
Beauftragung der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter zur Widerspruchserklärung sowie
zur Antrag- oder Fragestellung ist ausgeschlossen. Die
Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie eine
Änderung oder ein Widerruf erteilter Vollmachten
und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
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May 18, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: GSW Immobilien AG: Bekanntmachung der -3-
Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie eine Änderung oder ein Widerruf müssen der Gesellschaft bis spätestens *25. Juni 2018, 24.00 Uhr MESZ*, unter der vorstehend für die Übermittlung von Vollmachten bzw. Vollmachtsnachweisen genannten Adresse zugehen. Des Weiteren kann eine Bevollmächtigung und Anweisung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie eine Änderung oder ein Widerruf erteilter Vollmachten und Weisungen bis zum Ende der Generaldebatte auch noch in der Hauptversammlung unter Verwendung ihrer Stimmkarte erfolgen. Teilnahmeberechtigte Aktionäre bleiben auch nach erfolgter Bevollmächtigung eines Dritten bzw. der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur persönlichen Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Bei persönlicher Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung verlieren die im Vorfeld der Hauptversammlung erteilten Vollmachten und die Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ihre Gültigkeit. Weitere Informationen zum Vollmachtsverfahren einschließlich der Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. *Angaben zu Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG* *Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG* Aktionäre, deren Anteile zusammen einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet sein und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am *26. Mai 2018, 24.00 Uhr MESZ*, unter folgender Adresse zugehen: GSW Immobilien AG - Vorstand - Mecklenburgische Straße 57 14197 Berlin Die Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 AktG für die Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet (§ 122 Absatz 1 Satz 3 und 4, Absatz 2 Satz 1 AktG i.V.m. § 70 AktG). Eine Verlegung von einem Sonntag, einem Sonnabend oder einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nicht entsprechend anzuwenden. Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich in gleicher Weise wie die Einberufung bekannt gemacht. *Anträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu den Punkten der Tagesordnung zu stellen sowie Vorschläge zu einer in der Tagesordnung vorgesehenen Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern zu unterbreiten. Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft vor der Hauptversammlung gemäß § 126 Abs. 1 AktG Anträge gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu den Punkten der Tagesordnung übersenden. Solche Gegenanträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und einer Begründung an folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten: GSW Immobilien AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München oder Telefax: +49 (0) 89 210 27-298 oder E-Mail: antraege@linkmarketservices.de Anderweitig adressierte Anträge werden nicht gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG berücksichtigt. Die mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind), also bis spätestens am *11. Juni 2018, 24.00 Uhr MESZ*, unter der vorgenannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangenen ordnungsgemäßen Gegenanträge werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.gsw.ag (in der Rubrik 'Hauptversammlungen' > '2018') zugänglich gemacht. Die GSW Immobilien AG ist nach § 126 Abs. 2 AktG unter bestimmten Voraussetzungen nicht verpflichtet, einen Gegenantrag und dessen Begründung zugänglich zu machen. Die Begründung eines zulässigen Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Der Vorstand der GSW Immobilien AG behält sich vor, Gegenanträge und ihre Begründungen zusammenzufassen, wenn mehrere Aktionäre zu demselben Gegenstand der Beschlussfassung Gegenanträge stellen. Für Wahlvorschläge nach § 127 AktG gelten die vorstehenden Ausführungen sinngemäß mit der Maßgabe, dass sie nicht begründet werden müssen. Zusätzlich zu den oben bei den Gegenanträgen aufgeführten Gründen braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn er den Namen, ausgeübten Beruf oder Wohnort des Kandidaten nicht enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i.S.v. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind. Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. *Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Unter bestimmten in § 131 Abs. 3 Satz 1 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Nach § 11.9 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen für den gesamten Hauptversammlungsverlauf, für den einzelnen Tagesordnungspunkt oder für den einzelnen Frage- oder Redebeitrag festzusetzen. *Übertragung der Hauptversammlung/Sonstige Mitteilungen* Eine Übertragung der Hauptversammlung oder von Ausschnitten der Hauptversammlung im Internet findet nicht statt. Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen einschließlich der Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG sowie weiteren Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre sind auch über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.gsw.ag (in der Rubrik 'Hauptversammlungen' > '2018') zugänglich. Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen liegen von der Einberufung an auch in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Mecklenburgische Straße 57, 14197 Berlin) zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein. Etwaige unter Beachtung der vorgenannten Fristen rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben. Diese Einberufung wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. *Informationen zum Datenschutz* Die GSW Immobilien AG, Mecklenburgische Straße 57, 14197 Berlin verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung. Fragen adressieren Sie bitte an GSW Immobilien AG Legal/Compliance Mecklenburgische Straße 57 14197 Berlin oder compliance@deuwo.com Externer Datenschutzbeauftragter der GSW Immobilien AG ist Rechtsanwalt Nikolaus Bertermann daspro GmbH Kurfürstendamm 21
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May 18, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
10719 Berlin
E-Mail: DeuWoDSB@daspro.de
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Abs.
1 lit. c) DS-GVO (gesetzliche Pflicht nach
Aktiengesetz). Wir setzen Dienstleister zur
Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung im
Wege der Auftragsverarbeitung ein. Ihre Daten werden
fünf Kalenderjahre nach Durchführung der
Hauptversammlung gelöscht. Die Angabe von Daten ist für
die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend
erforderlich. Ohne Angabe von personenbezogenen Daten
kann eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht
erfolgen.
Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über alle
personenbezogenen Daten zu verlangen, die wir von Ihnen
verarbeiten. Sollten Ihre personenbezogenen Daten
unrichtig oder unvollständig sein, haben Sie ein Recht
auf Berichtigung und Ergänzung. Sie können jederzeit
die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen,
sofern wir nicht rechtlich zur weiteren Verarbeitung
Ihrer Daten verpflichtet oder berechtigt sind. Bei
Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Sie
eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten verlangen. Sie haben
außerdem jederzeit das Recht, bei einer
Aufsichtsbehörde für den Datenschutz Beschwerde
einzulegen, wenn Sie der Auffassung sind, dass eine
Datenverarbeitung unter Verstoß gegen geltendes
Recht erfolgt ist.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
besteht das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von
EUR 56.676.960,00 aus 56.676.960 auf den Inhaber
lautenden Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine
Stimme (insgesamt 56.676.960 Stimmen). Zum Zeitpunkt
der Einberufung hält die Gesellschaft keine eigenen
Aktien.
Berlin, im Mai 2018
_Der Vorstand_
2018-05-18 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: GSW Immobilien AG
Mecklenburgische Straße 57
14197 Berlin
Deutschland
E-Mail: ir@gsw.ag
Internet: http://www.gsw.ag
ISIN: DE000GSW1111
WKN: GSW111
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
687783 2018-05-18
(END) Dow Jones Newswires
May 18, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
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