Themen heute:
VDIK: Bundesverwaltungsgericht unterstreicht Notwendigkeit der Verhältnismäßigkeit bei eventuellen Fahrverboten /// Versicherer zahlen bei Berufsunfähigkeit heute deutlich häufiger als noch vor zehn Jahren
1.
In seiner Begründung der beiden Urteile vom 27. Februar 2018 zu Diesel-Fahrverboten in Städten unterstreicht das Bundesverwaltungsgericht den Ausnahmecharakter solcher Verkehrsbeschränkungen.
Das Gericht macht deutlich, dass Kommunen im Falle der Verhängung von Fahrverboten den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen haben, was eine Abwägung zwischen dem Nutzen des Fahrverbots und den Belastungen für den betroffenen Autofahrer und den Wirtschaftsverkehr erfordert. Ausdrücklich weist das Gericht nach Auskunft des VDIK darauf hin, dass Verkehrsverbote überhaupt nur für einen Bruchteil des Straßennetzes und beschränkt auf wenige Ballungsräume in Betracht kommen und daher der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stets beachtet werden muss. . Bei großflächigen Diesel-Fahrverboten, also zonalen Verboten, die viele Haupt- und Nebenstraßen betreffen und die einen erheblichen Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellen würden, ist die Verhältnismäßigkeit besonders sorgfältig zu prüfen, wobei auch umfangreichere Ausnahmen etwa für Anlieger oder den Wirtschaftsverkehr in Erwägung zu ziehen sind. Die Begründung stellt ebenfalls klar, dass zonale Fahrverbote nur für Fahrzeuge mit Ottomotor unterhalb der Schadstoffstufe Euro3 und für Dieselfahrzeuge unterhalb Schadstoffstufe Euro6 denkbar sind und für Euro5-Fahrzeuge frühestens ab dem 01. September 2019 ausgesprochen werden dürfen. Außerdem wird betont, dass die zuständigen Behörden die zwischenzeitliche Entwicklung der Grenzwertüberschreitungen zu berücksichtigen haben.
2.
Versicherungskunden, die eine private Berufsunfähigkeitsrente beantragen, erhalten diese heute deutlich öfter als früher. Wie das Wirtschaftsmagazin 'Capital' (Ausgabe 6/2018, EVT 24. Mai) auf der Basis des aktuellen Ratings des unabhängigen Analysehauses Morgen & Morgen von 53 Gesellschaften ausweist, werden im Branchenschnitt rund drei Viertel der BU-Anträge auch genehmigt.
Vor gut zehn Jahren lag die Quote bei nur gut 60 Prozent. Damit wird aber nach wie vor jeder vierte Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt. Der häufigste Grund für die Ablehnung ist ein zu niedriger Grad der Berufsunfähigkeit. 'Capital' zeigt anhand des Morgen & Morgen-Ratings die Leistungsquoten der Versicherer, also den Anteil der anerkannten Anträge bei jeder Gesellschaft. Danach erzielten 23 Anbieter eine überdurchschnittliche Leistungsquote, zehn von ihnen erreichten sogar den als optimal bewerteten Leistungskorridor.
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