Der im Grasser-Prozess mitangeklagte Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger hat heute mehrfach betont, dass er sich bei einer Veranlagung von 2,5 Mio. Euro zu hundert Prozent auf den mitangeklagten Makler Ernst Karl Plech verlassen und daher nicht einmal geregelt hatte, wer das Geld in seinem Todesfall erbt. Zeichnungsberechtigt ...Den vollständigen Artikel lesen ...