Der Verwaltungsrat der STARAMBA SE (ISIN: DE000A1K03W5) teilt nicht die am vergangenen Freitag, den 25. Mai 2018, kommunizierte Einschätzung des Abschlussprüfers, der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zur Erteilung eines Versagungsvermerks für den Jahresabschluss und den Lagebericht 2017.
Gleichzeitig nimmt die STARAMBA SE die vermeintlichen Gründe, die zur Versagung des Bestätigungsvermerkes geführt haben, ausgesprochen ernst. Aus diesem Grund hat der Verwaltungsrat bereits Maßnahmen zur konsequenten Aufklärung eingeleitet.
Zuvor hatte die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgeteilt, dass die gesetzlichen Vertreter der STARAMBA SE die für die Prüfung der Umsatzrealisation sowie des Bestands der Forderungen erforderlichen Aufklärungen und Nachweise nicht erbracht haben sollen.
Die Versagung des Bestätigungsvermerks hat keine Auswirkungen auf die Finanzplanung der STARAMBA SE. Mit aktuell selbst ohne den Initial Token Sale zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 5,5 Mio. EUR ist die Finanzierung des geplanten Wachstums gesichert. Zudem haben ...
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