Von Robert Barba
NEW YORK (Dow Jones)--Die Schweizer Bank Credit Suisse hat in einem US-Prozess um mögliche Verfehlungen aus den Zeiten der Finanzkrise einen Sieg eingefahren. Der Court of Appeals in New York entschied, dass die Staatsanwaltschaft eine Klage im Zusammenhang mit hypothekenbesicherten Wertpapieren zu spät eingereicht hat.
Das Berufungsgericht urteilte, dass die Frist für ein Klage nach dem sogenannten Martin Act, einem Gesetz zur Verfolgung von Wertpapierbetrug aus den 1920er Jahren, drei Jahre beträgt. Die Staatsanwaltschaft New York hatte argumentiert, dass eine Klage nach sechs Jahren nach diesem Gesetz möglich sei.
Der frühere Attorney General des Staates New York hatte die erste Beschwerde in diesem Fall 2012 eingereicht. Er beschuldigte Credit Suisse, Anleger in den Jahren 2006 und 2007 in Bezug auf Risiken bei hypothekenbesicherten Wertpapieren getäuscht zu haben. Die Anleger hätten demnach Verluste von insgesamt 11,2 Milliarden Dollar erlitten. Credit Suisse hatte die Anschuldigungen zurückgewiesen.
Nach dem Urteil des Berufungsgerichts zeigte sich die Bank zufrieden. Das Urteil zum Martin Act sei bedeutend nicht nur für diesen Fall sondern für alle künftigen Prozesse die Branche betreffend, sagte eine Sprecherin.
Eine Sprecherin der New Yorker Generalstaatsanwältin Barbara Underwood sagte, die Entscheidung habe keinen Einfluss auf die Bemühungen der Behörde, finanzielle Betrügereien in New York zu verfolgen. "Das schließt eine Fortsetzung des Falls gegen Credit Suisse ein", sagte sie.
Anschuldigungen unter dem Executive Law, das der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit gibt, wiederholte Vorfälle betrügerischer Aktivitäten zu verfolgen, wurde an den New York Supreme Court zurückverwiesen.
"Wir werden uns weiterhin energisch gegen diese unbegründeten Anschuldigungen wehren, und wir weisen jegliches Fehlverhalten zurück", so Credit Suisse.
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June 13, 2018 04:12 ET (08:12 GMT)
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