FRANKFURT (Dow Jones)--Die Aktionäre des MAN SE, die nach der Übernahme durch Volkswagen im Unternehmen verbleiben, bekommen eine höhere Garantiedividende. Das entschied das Oberlandesgericht München am Freitag im Spruchverfahren um die Angemessenheit der Höhe der Barabfindung und des Ausgleichs im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der MAN SE und der Tochtergesellschaft von Volkswagen. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Das Oberlandesgericht legte den jährlichen Ausgleich auf 5,50 Euro brutto fest, statt der 3,30 Euro brutto, die Volkswagen den Aktionären über die Tochtergesellschaft Truck & Bus GmbH angeboten hatte. Das Landgericht München hatte in einem Entscheid vom Juli 2015 diese sogenannte Garantiedividende bei 3,30 Euro belassen, seinerzeit aber die Barabfindung leicht angehoben.
Dem folgte das Oberlandesgericht und bestätigte die Barabfindung für Aktionäre, die ihre Anteilsscheine abgeben, mit 90,29 Euro pro Anteilsschein. Volkswagen hatte 80,89 Euro geboten.
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June 29, 2018 13:39 ET (17:39 GMT)
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