Seit dem Tod ihrer Tochter vor fünfeinhalb Jahren streiten die Eltern mit Facebook um Zugang zum gesperrten Nutzerkonto des Mädchens - am Donnerstag (11.00 Uhr) verkündet der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) in höchster Instanz sein Urteil. Die 15-Jährige war Ende 2012 in Berlin vor eine U-Bahn gestürzt. Bis heute ist unklar, ob es ein Suizid war oder ein Unglück. Von den privaten Inhalten der Facebook-Seite erhoffen sich die Eltern neue Hinweise. Auch mit Passwort können sie sich aber nicht anmelden, denn Facebook hat das Profil im sogenannten Gedenkzustand eingefroren.
Zuletzt hatte das Berliner Kammergericht ihnen unter Verweis auf das Fernmeldegeheimnis den Zugang verwehrt. Die BGH-Richter hatten in der Verhandlung am 21. Juni bereits durchblicken lassen, dass sie diese Argumentation nicht für überzeugend halten. Experten hoffen auf ein Grundsatz-Urteil zum digitalen Nachlass. Ob Erben Chat-Nachrichten und E-Mails genauso lesen dürfen wie beispielsweise Tagebücher oder Briefe, ist nirgendwo eindeutig geregelt. (Az. III ZR 183/17)/sem/DP/nas
AXC0027 2018-07-12/05:49