Die BAWAG muss Tausenden Kunden zu viel verrechnete Spesen zurückzahlen. Das hat laut dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) der Oberster Gerichtshof (OGH) entschieden, der damit der Rechtssprechung des Oberlandesgerichts (OLG) Wien gefolgt sei. Der VKI klagte wegen mehrerer Klauseln in den Geschäftsbedingungen der ...Den vollständigen Artikel lesen ...