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DGAP-HV: Travel24.com AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Travel24.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.08.2018 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Travel24.com AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Travel24.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
24.08.2018 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-07-18 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Travel24.com AG Leipzig ISIN: DE000A0L1NQ8 / WKN: 
A0L1NQ Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die 
Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 
Freitag, den 24. August 2018, 
um 10.00 Uhr, in den Geschäftsräumen der Travel24.com 
AG, 
Salomonstr. 25a, 04103 Leipzig, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. I. 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Travel 24.com AG zum 31.12.2017 nebst 
   Lagebericht, des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31.12.2017 nebst 
   Konzernlagebericht, des Berichts des 
   Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts 
   zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a 
   Absatz 1 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit 
   gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz 
   festgestellt. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   Der im Geschäftsjahr 2017 amtierende Vorstand 
   wird für diesen Zeitraum entlastet. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   Die im Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
   Mitglieder des Aufsichtsrates werden für 
   diesen Zeitraum entlastet. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die TGS Knoll 
   Beck AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Würzburg, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. Dieser 
   nimmt auch die prüferische Durchsicht 
   unterjähriger Finanzberichte vor, sofern 
   solche erfolgen. 
II. 
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 
Stimmrechts 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Das Grundkapital der Travel24.com AG beträgt EUR 
2.033.585,00 und ist eingeteilt in 2.033.585 Aktien. 
Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine 
Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
beträgt damit 2.033.585. Diese Angaben beziehen sich 
auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser 
Einberufung im Bundesanzeiger. 
 
*Teilnahmebedingungen* 
 
Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach §§ 121 ff. 
Aktiengesetz und § 15 der Satzung. Zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind 
nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
gemäß § 15 der Satzung spätestens bis *Freitag, 
den 17. August 2018, 24:00 Uhr* (MESZ), bei der 
Travel24.com AG angemeldet und ihre Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts nachgewiesen haben. Die Anmeldung bedarf 
der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) und muss 
in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. 
 
Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist 
ein in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) 
erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes 
durch das depotführende Institut erforderlich und 
ausreichend. Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes 
durch das depotführende Institut muss in deutscher oder 
englischer Sprache abgefasst sein, sich auf den Beginn 
des 3. August 2018, das heißt *Freitag, den 3. 
August 2018, 00:00 Uhr* (MESZ), beziehen 
('Nachweiszeitpunkt') und muss bei der Travel24.com AG 
ebenso wie die Anmeldung unter der nachstehenden 
Adresse spätestens bis *Freitag, den 17. August 2018, 
24:00 Uhr *(MESZ), eingehen: 
 
 Travel24.com AG 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 oder per Telefax: +49 89 30903-74675 
 oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
*Bedeutung des Nachweiszeitpunkts* 
 
Im Verhältnis zur Travel24.com AG gilt für die 
Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich 
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweiszeitpunkt, *Freitag, den 3. 
August 2018, 00:00 Uhr *(MESZ). Mit dem 
Nachweiszeitpunkt geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweiszeitpunkt ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs zum Nachweiszeitpunkt maßgeblich, 
das heißt, Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt. 
Personen, die zum Nachweiszeitpunkt noch keine Aktien 
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt. 
 
*Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung 
auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Erteilung 
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Travel24.com AG bedürfen 
der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch). Zusammen 
mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein Formular 
übersandt, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch 
gemacht werden kann. Darüber hinaus kann ein Formular 
auf Verlangen auch jedem Aktionär unverzüglich und 
kostenlos übermittelt werden. Das Verlangen ist zu 
richten an: 
 
 Travel24.com AG 
 Investor Relations 
 Salomonstr. 25a 
 04103 Leipzig 
 oder per Telefax an: +49 (0) 341 355-72799 
 oder per E-Mail an: ir@travel24.com 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Travel24.com AG kann per E-Mail übermittelt werden, und 
zwar an die folgende E-Mail-Adresse: 
 
 ir@travel24.com 
 
Ein weiterer Nachweis der Bevollmächtigung erübrigt 
sich, wenn der Nachweis der Bevollmächtigung wie 
vorstehend beschrieben elektronisch übermittelt wird. 
 
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
ein anderer der in § 135 Aktiengesetz diesen 
gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt werden 
soll, bedarf - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - 
die Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach der 
Satzung der Travel24.com AG einer bestimmten Form. Wir 
weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen 
gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt 
werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der 
Vollmacht verlangen, weil sie nach § 135 Aktiengesetz 
die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, 
die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
einen anderen der in § 135 Aktiengesetz diesen 
gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, 
sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches 
Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen. 
 
*Ton- und Bildaufnahmen* 
 
Die Travel24.com AG weist die Aktionäre ausdrücklich 
darauf hin, dass sie zum Zwecke der Protokollierung von 
der gesamten Hauptversammlung Tonaufzeichnungen 
fertigen wird. 
 
Jeder Aktionär hat einen Anspruch auf Erteilung einer 
Abschrift derjenigen Teile der Tonaufzeichnungen über 
die Hauptversammlung, die seine Redebeiträge und Fragen 
sowie die dazu abgegebenen Stellungnahmen und die 
darauf erteilten Antworten der Mitglieder des Vorstands 
und des Aufsichtsrates enthalten. 
 
Jeder Aktionär kann verlangen, dass die Tonaufnahmen 
während seiner eigenen Redebeiträge unterbrochen 
werden. 
 
Den Aktionären sind Ton - und Bildaufnahmen während der 
Hauptversammlung nicht gestattet. Sie müssen 
mitgebrachte Kameras und Aufnahmegeräte abgeben, wenn 
sie den Veranstaltungsort der Hauptversammlung 
betreten. Die abgegebenen Geräte werden ihnen wieder 
ausgehändigt, wenn sie die Veranstaltung verlassen. 
 
Mobiltelefone dürfen zwar mitgenommen werden, 
allerdings ist es nicht gestattet, damit Bild- oder 
Tonaufzeichnungen in der Hauptversammlung zu fertigen. 
Außerdem werden die Aktionäre gebeten, die Geräte 
während der gesamten Hauptversammlung stumm zu 
schalten. 
 
III. 
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 
1, 127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz 
 
*Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 
Aktiengesetz* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 Prozent des 
Grundkapitals (dies entspricht bei der Travel24.com AG 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 18, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

101.680 Aktien) oder einen anteiligen Betrag am 
Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Da der anteilige 
Betrag von EUR 500.000,00 bei der Travel24.com AG höher 
ist als 5 Prozent des Grundkapitals, ist das Erreichen 
der 5 Prozent-Schwelle ausreichend. Ein solches 
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten 
und muss bei der Travel24.com AG spätestens am 
*Dienstag, den 24. Juli 2018*, *24:00 Uhr *(MESZ), 
eingehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende 
Adresse zu übersenden: 
 
 Vorstand der Gesellschaft 
 Travel24.com AG 
 Investor Relations 
 Salomonstr. 25a 
 04103 Leipzig 
 
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Die antragstellenden 
Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 
90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber 
der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten (vgl. 
§ 122 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz). 
 
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
- soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt 
gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen 
Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
außerdem unter der Internetadresse 
 
www.travel24group.com 
 
- Investor Relations - Hauptversammlung 2018 zugänglich 
gemacht. 
 
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß 
§§ 126 Absatz 1 und 127 Aktiengesetz* 
 
Aktionäre können der Travel24.com AG gemäß § 126 
Absatz 1 Aktiengesetz Gegenanträge gegen einen oder 
mehrere Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu 
einzelnen Tagesordnungspunkten übersenden. Gemäß § 
126 Absatz 1 Aktiengesetz sind Anträge von Aktionären 
einschließlich des Namens des Aktionärs, der 
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung auf der Internetseite der Travel24.com AG 
zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens 
vierzehn Tage vor der Hauptversammlung der Travel24.com 
AG einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand 
und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
Tagesordnung mit Begründung an die nachfolgend bekannt 
gemachte Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs und 
der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. 
Letztmöglicher Zugangstermin ist somit *Donnerstag, 
der**9. August 2018, 24:00 Uhr *(MESZ). Ein Gegenantrag 
braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer 
der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Absatz 2 
Satz 1 Aktiengesetz vorliegt. Die Begründung braucht 
gemäß § 126 Absatz 2 Satz 2 Aktiengesetz auch dann 
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt 
mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer 
Maßgabe von § 127 Aktiengesetz der Travel24.com AG 
Wahlvorschläge übermitteln. Wahlvorschläge von 
Aktionären nach § 127 Aktiengesetz brauchen nicht 
begründet zu werden. Wahlvorschläge sind auf der 
Internetseite der Travel24.com AG zugänglich zu machen, 
wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den 
Wohnort des Vorgeschlagenen (vgl. § 127 Satz 3 in 
Verbindung mit § 124 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz) und 
die Angaben nach § 125 Absatz 1 Satz 5 Aktiengesetz 
(Mitgliedschaft des vorgeschlagenen 
Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu 
bildenden Aufsichtsräten) enthalten. Auch 
Wahlvorschläge müssen der Travel24.com AG mindestens 
vierzehn Tage vor der Hauptversammlung an die 
nachfolgend bekannt gemachte Adresse übersandt werden 
(vgl. § 127 Satz 1 i.V.m. § 126 Absatz 1 Satz 1 
Aktiengesetz). Der Tag des Zugangs und der Tag der 
Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. 
Letztmöglicher Zugangstermin ist somit *Donnerstag, der 
9. August 2018, 24:00 Uhr *(MESZ). Nach § 127 Satz 1 
Aktiengesetz in Verbindung mit § 126 Absatz 2 Satz 1 
Aktiengesetz gibt es weitere Gründe, bei deren 
Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die Internetseite 
zugänglich gemacht werden müssen. 
 
Ein Gegenantrag oder ein Wahlvorschlag kann auch dann 
noch in der Hauptversammlung gestellt werden, wenn er 
zuvor nicht der Travel24.com AG innerhalb der Frist des 
§ 126 Absatz 1 Aktiengesetz übersandt wurde. Umgekehrt 
findet ein der Travel24.com AG bereits zuvor 
fristgerecht übersandter und zugänglich gemachter 
Gegenantrag oder Wahlvorschlag in der Hauptversammlung 
nur Beachtung, wenn er in der Hauptversammlung 
ausdrücklich gestellt wird. 
 
Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder 
Wahlvorschläge im Internet unter 
 
www.travel24group.com 
 
- Investor Relations - Hauptversammlung 2018 zugänglich 
machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen 
genügen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung 
werden wir ebenfalls unter der genannten 
Internetadresse zugänglich machen. 
 
Etwaige Gegenanträge (nebst Begründung) oder 
Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Absatz 1 
und § 127 Aktiengesetz sind ausschließlich zu 
richten an: 
 
 Travel24.com AG 
 Investor Relations 
 Salomonstr. 25a 
 04103 Leipzig 
 oder per Telefax an: +49 (0) 341 355-72799 
 oder per E-Mail an: ir@travel24.com 
 
*Auskunftsrechte der Aktionäre gemäß § 131 Absatz 
1 Aktiengesetz* 
 
Wir weisen gemäß § 121 Absatz 3 Satz 3 Nr. 3 
Aktiengesetz darauf hin, dass jedem Aktionär auf 
Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
über Angelegenheiten der Travel24.com AG 
einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen 
Beziehungen der Travel24.com AG zu verbundenen 
Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in 
den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben 
ist, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
erforderlich ist (vgl. § 131 Absatz 1 Aktiengesetz). 
Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung 
ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen 
Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedarf. Das 
Auskunftsverlangen ist mündlich und in deutscher 
Sprache vorzubringen. Die begehrte Auskunft muss ein 
für die sachgemäße Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung wesentliches Element bilden; abzustellen 
ist auf den Standpunkt eines objektiv denkenden 
Aktionärs, der die Gesellschaftsverhältnisse nur 
aufgrund allgemein bekannter Tatsachen kennt. 
 
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften 
und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in 
§ 131 Absatz 3 Aktiengesetz genannten Voraussetzungen 
darf der Vorstand von der Beantwortung einzelner Fragen 
absehen. Gemäß § 16 Absatz 2 Satz 3 der Satzung 
kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht 
der Aktionäre zeitlich angemessen begrenzen. 
 
IV. 
Unterlagen und Informationen 
 
*Unterlagen zur Einsicht* 
 
Ab Einberufung der Hauptversammlung und bis zu deren 
Ablauf sind die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten 
Unterlagen über die Internetseite der Travel24.com AG 
 
www.travel24group.com 
 
- Investor Relations - Hauptversammlung 2018 zur 
Einsicht durch die Aktionäre zugänglich. 
 
Vorstehende Unterlagen liegen des Weiteren ab 
Einberufung der Hauptversammlung und bis zu deren 
Ablauf in den Geschäftsräumen der Travel24.com AG 
(Salomonstraße 25a, 04103 Leipzig) zur Einsicht 
durch die Aktionäre aus. Der gesetzlichen Verpflichtung 
ist mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der 
Travel24.com AG Genüge getan. Auf Verlangen wird jedem 
Aktionär einmalig, unverzüglich und kostenlos eine 
Abschrift sämtlicher vorstehenden Unterlagen per 
einfacher Post zugesandt. Das Verlangen ist zu richten 
an: 
 
 Travel24.com AG 
 Investor Relations 
 Salomonstr. 25a 
 04103 Leipzig 
 oder per Telefax an: +49 (0) 341 355-72799 
 oder per E-Mail an: ir@travel24.com 
 
Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch 
während der Hauptversammlung am 24. August 2018 
zugänglich sein. 
 
*Hinweis auf die Internetseite der Travel24.com AG* 
 
Die Informationen zur Hauptversammlung nach § 124a 
Aktiengesetz sind ab Einberufung der Hauptversammlung 
unter der Internetadresse 
 
www.travel24group.com 
 
- Investor Relations - Hauptversammlung 2018 abrufbar. 
 
Leipzig, im Juli 2018 
 
*Travel24.com AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
Anreisebeschreibung 
 
*Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:* 
 
Nutzen Sie die Straßenbahnlinien 1, 3 oder 8, 
Straßenbahnhaltestelle 
 
* Hofmeisterstraße (Fußweg zur 
  Travel24-Zentrale 500 m) 
* Wintergartenstraße (Fußweg zur 
  Travel24-Zentrale 600 m) 
 
Nutzen Sie die Straßenbahnlinien 4, 7, 12 oder 15, 
Straßenbahnhaltestelle 
 
* Johannisplatz (Fußweg zur 
  Travel24-Zentrale 750 m) oder 
* Augustusplatz (Fußweg zur 
  Travel24-Zentrale 750 m) 
 
*Anreise mit der Bahn:* 
 
Der Leipziger Hauptbahnhof ist 800 m vom Hotel 
entfernt. 
 
*Flughafeninformation:* 
 
Flughafen Leipzig/Halle - LEJ 19 km 
 
Berlin Tegel - TXL 185 km 
 
Übernachtungsmöglichkeiten im Travel24 Hotel 
Leipzig-City 
 
Informationen zum Hotel und den Preisen finden Sie 
unter 
www.hotel-travel24.com. 
Dort können Sie auch direkt Ihre Buchung bzw. 
Reservierung vornehmen. 
 
*Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln* 
 
Nutzen Sie die Straßenbahnlinien 1, 3, 4, 7, 9, 
12, 14, 15, Straßenbahnhaltestelle 
 
* Goerdelerring (unmittelbar vor dem Hotel 
  gelegen) oder 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 18, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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