DJ DGAP-HV: Travel24.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.08.2018 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: Travel24.com AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Travel24.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
24.08.2018 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2018-07-18 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Travel24.com AG Leipzig ISIN: DE000A0L1NQ8 / WKN:
A0L1NQ Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die
Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Freitag, den 24. August 2018,
um 10.00 Uhr, in den Geschäftsräumen der Travel24.com
AG,
Salomonstr. 25a, 04103 Leipzig, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. I.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Travel 24.com AG zum 31.12.2017 nebst
Lagebericht, des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31.12.2017 nebst
Konzernlagebericht, des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts
zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a
Absatz 1 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr
2017*
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss
gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit
gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz
festgestellt.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
Der im Geschäftsjahr 2017 amtierende Vorstand
wird für diesen Zeitraum entlastet.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
Die im Geschäftsjahr 2017 amtierenden
Mitglieder des Aufsichtsrates werden für
diesen Zeitraum entlastet.
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die TGS Knoll
Beck AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Würzburg, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. Dieser
nimmt auch die prüferische Durchsicht
unterjähriger Finanzberichte vor, sofern
solche erfolgen.
II.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des
Stimmrechts
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung*
Das Grundkapital der Travel24.com AG beträgt EUR
2.033.585,00 und ist eingeteilt in 2.033.585 Aktien.
Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine
Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
beträgt damit 2.033.585. Diese Angaben beziehen sich
auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser
Einberufung im Bundesanzeiger.
*Teilnahmebedingungen*
Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach §§ 121 ff.
Aktiengesetz und § 15 der Satzung. Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind
nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
gemäß § 15 der Satzung spätestens bis *Freitag,
den 17. August 2018, 24:00 Uhr* (MESZ), bei der
Travel24.com AG angemeldet und ihre Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts nachgewiesen haben. Die Anmeldung bedarf
der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) und muss
in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist
ein in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch)
erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes
durch das depotführende Institut erforderlich und
ausreichend. Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes
durch das depotführende Institut muss in deutscher oder
englischer Sprache abgefasst sein, sich auf den Beginn
des 3. August 2018, das heißt *Freitag, den 3.
August 2018, 00:00 Uhr* (MESZ), beziehen
('Nachweiszeitpunkt') und muss bei der Travel24.com AG
ebenso wie die Anmeldung unter der nachstehenden
Adresse spätestens bis *Freitag, den 17. August 2018,
24:00 Uhr *(MESZ), eingehen:
Travel24.com AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder per Telefax: +49 89 30903-74675
oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
*Bedeutung des Nachweiszeitpunkts*
Im Verhältnis zur Travel24.com AG gilt für die
Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweiszeitpunkt, *Freitag, den 3.
August 2018, 00:00 Uhr *(MESZ). Mit dem
Nachweiszeitpunkt geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch
im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweiszeitpunkt ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweiszeitpunkt maßgeblich,
das heißt, Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt.
Personen, die zum Nachweiszeitpunkt noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- und stimmberechtigt.
*Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte*
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung
auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Erteilung
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Travel24.com AG bedürfen
der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch). Zusammen
mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein Formular
übersandt, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch
gemacht werden kann. Darüber hinaus kann ein Formular
auf Verlangen auch jedem Aktionär unverzüglich und
kostenlos übermittelt werden. Das Verlangen ist zu
richten an:
Travel24.com AG
Investor Relations
Salomonstr. 25a
04103 Leipzig
oder per Telefax an: +49 (0) 341 355-72799
oder per E-Mail an: ir@travel24.com
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Travel24.com AG kann per E-Mail übermittelt werden, und
zwar an die folgende E-Mail-Adresse:
ir@travel24.com
Ein weiterer Nachweis der Bevollmächtigung erübrigt
sich, wenn der Nachweis der Bevollmächtigung wie
vorstehend beschrieben elektronisch übermittelt wird.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
ein anderer der in § 135 Aktiengesetz diesen
gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt werden
soll, bedarf - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz -
die Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach der
Satzung der Travel24.com AG einer bestimmten Form. Wir
weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen
gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt
werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der
Vollmacht verlangen, weil sie nach § 135 Aktiengesetz
die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre,
die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
einen anderen der in § 135 Aktiengesetz diesen
gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten,
sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches
Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
*Ton- und Bildaufnahmen*
Die Travel24.com AG weist die Aktionäre ausdrücklich
darauf hin, dass sie zum Zwecke der Protokollierung von
der gesamten Hauptversammlung Tonaufzeichnungen
fertigen wird.
Jeder Aktionär hat einen Anspruch auf Erteilung einer
Abschrift derjenigen Teile der Tonaufzeichnungen über
die Hauptversammlung, die seine Redebeiträge und Fragen
sowie die dazu abgegebenen Stellungnahmen und die
darauf erteilten Antworten der Mitglieder des Vorstands
und des Aufsichtsrates enthalten.
Jeder Aktionär kann verlangen, dass die Tonaufnahmen
während seiner eigenen Redebeiträge unterbrochen
werden.
Den Aktionären sind Ton - und Bildaufnahmen während der
Hauptversammlung nicht gestattet. Sie müssen
mitgebrachte Kameras und Aufnahmegeräte abgeben, wenn
sie den Veranstaltungsort der Hauptversammlung
betreten. Die abgegebenen Geräte werden ihnen wieder
ausgehändigt, wenn sie die Veranstaltung verlassen.
Mobiltelefone dürfen zwar mitgenommen werden,
allerdings ist es nicht gestattet, damit Bild- oder
Tonaufzeichnungen in der Hauptversammlung zu fertigen.
Außerdem werden die Aktionäre gebeten, die Geräte
während der gesamten Hauptversammlung stumm zu
schalten.
III.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz
1, 127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz
*Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2
Aktiengesetz*
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 Prozent des
Grundkapitals (dies entspricht bei der Travel24.com AG
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 18, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: Travel24.com AG: Bekanntmachung der -2-
101.680 Aktien) oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Da der anteilige Betrag von EUR 500.000,00 bei der Travel24.com AG höher ist als 5 Prozent des Grundkapitals, ist das Erreichen der 5 Prozent-Schwelle ausreichend. Ein solches Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss bei der Travel24.com AG spätestens am *Dienstag, den 24. Juli 2018*, *24:00 Uhr *(MESZ), eingehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu übersenden: Vorstand der Gesellschaft Travel24.com AG Investor Relations Salomonstr. 25a 04103 Leipzig Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die antragstellenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten (vgl. § 122 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz). Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.travel24group.com - Investor Relations - Hauptversammlung 2018 zugänglich gemacht. *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 Aktiengesetz* Aktionäre können der Travel24.com AG gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz Gegenanträge gegen einen oder mehrere Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einzelnen Tagesordnungspunkten übersenden. Gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz sind Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Travel24.com AG zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens vierzehn Tage vor der Hauptversammlung der Travel24.com AG einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die nachfolgend bekannt gemachte Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit *Donnerstag, der**9. August 2018, 24:00 Uhr *(MESZ). Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz vorliegt. Die Begründung braucht gemäß § 126 Absatz 2 Satz 2 Aktiengesetz auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 Aktiengesetz der Travel24.com AG Wahlvorschläge übermitteln. Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 Aktiengesetz brauchen nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge sind auf der Internetseite der Travel24.com AG zugänglich zu machen, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort des Vorgeschlagenen (vgl. § 127 Satz 3 in Verbindung mit § 124 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz) und die Angaben nach § 125 Absatz 1 Satz 5 Aktiengesetz (Mitgliedschaft des vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten) enthalten. Auch Wahlvorschläge müssen der Travel24.com AG mindestens vierzehn Tage vor der Hauptversammlung an die nachfolgend bekannt gemachte Adresse übersandt werden (vgl. § 127 Satz 1 i.V.m. § 126 Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz). Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit *Donnerstag, der 9. August 2018, 24:00 Uhr *(MESZ). Nach § 127 Satz 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 126 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Ein Gegenantrag oder ein Wahlvorschlag kann auch dann noch in der Hauptversammlung gestellt werden, wenn er zuvor nicht der Travel24.com AG innerhalb der Frist des § 126 Absatz 1 Aktiengesetz übersandt wurde. Umgekehrt findet ein der Travel24.com AG bereits zuvor fristgerecht übersandter und zugänglich gemachter Gegenantrag oder Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nur Beachtung, wenn er in der Hauptversammlung ausdrücklich gestellt wird. Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge im Internet unter www.travel24group.com - Investor Relations - Hauptversammlung 2018 zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich machen. Etwaige Gegenanträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Absatz 1 und § 127 Aktiengesetz sind ausschließlich zu richten an: Travel24.com AG Investor Relations Salomonstr. 25a 04103 Leipzig oder per Telefax an: +49 (0) 341 355-72799 oder per E-Mail an: ir@travel24.com *Auskunftsrechte der Aktionäre gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz* Wir weisen gemäß § 121 Absatz 3 Satz 3 Nr. 3 Aktiengesetz darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Travel24.com AG einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Travel24.com AG zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben ist, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Absatz 1 Aktiengesetz). Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedarf. Das Auskunftsverlangen ist mündlich und in deutscher Sprache vorzubringen. Die begehrte Auskunft muss ein für die sachgemäße Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung wesentliches Element bilden; abzustellen ist auf den Standpunkt eines objektiv denkenden Aktionärs, der die Gesellschaftsverhältnisse nur aufgrund allgemein bekannter Tatsachen kennt. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in § 131 Absatz 3 Aktiengesetz genannten Voraussetzungen darf der Vorstand von der Beantwortung einzelner Fragen absehen. Gemäß § 16 Absatz 2 Satz 3 der Satzung kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen begrenzen. IV. Unterlagen und Informationen *Unterlagen zur Einsicht* Ab Einberufung der Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf sind die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen über die Internetseite der Travel24.com AG www.travel24group.com - Investor Relations - Hauptversammlung 2018 zur Einsicht durch die Aktionäre zugänglich. Vorstehende Unterlagen liegen des Weiteren ab Einberufung der Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf in den Geschäftsräumen der Travel24.com AG (Salomonstraße 25a, 04103 Leipzig) zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Der gesetzlichen Verpflichtung ist mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Travel24.com AG Genüge getan. Auf Verlangen wird jedem Aktionär einmalig, unverzüglich und kostenlos eine Abschrift sämtlicher vorstehenden Unterlagen per einfacher Post zugesandt. Das Verlangen ist zu richten an: Travel24.com AG Investor Relations Salomonstr. 25a 04103 Leipzig oder per Telefax an: +49 (0) 341 355-72799 oder per E-Mail an: ir@travel24.com Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung am 24. August 2018 zugänglich sein. *Hinweis auf die Internetseite der Travel24.com AG* Die Informationen zur Hauptversammlung nach § 124a Aktiengesetz sind ab Einberufung der Hauptversammlung unter der Internetadresse www.travel24group.com - Investor Relations - Hauptversammlung 2018 abrufbar. Leipzig, im Juli 2018 *Travel24.com AG* _Der Vorstand_ Anreisebeschreibung *Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:* Nutzen Sie die Straßenbahnlinien 1, 3 oder 8, Straßenbahnhaltestelle * Hofmeisterstraße (Fußweg zur Travel24-Zentrale 500 m) * Wintergartenstraße (Fußweg zur Travel24-Zentrale 600 m) Nutzen Sie die Straßenbahnlinien 4, 7, 12 oder 15, Straßenbahnhaltestelle * Johannisplatz (Fußweg zur Travel24-Zentrale 750 m) oder * Augustusplatz (Fußweg zur Travel24-Zentrale 750 m) *Anreise mit der Bahn:* Der Leipziger Hauptbahnhof ist 800 m vom Hotel entfernt. *Flughafeninformation:* Flughafen Leipzig/Halle - LEJ 19 km Berlin Tegel - TXL 185 km Übernachtungsmöglichkeiten im Travel24 Hotel Leipzig-City Informationen zum Hotel und den Preisen finden Sie unter www.hotel-travel24.com. Dort können Sie auch direkt Ihre Buchung bzw. Reservierung vornehmen. *Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln* Nutzen Sie die Straßenbahnlinien 1, 3, 4, 7, 9, 12, 14, 15, Straßenbahnhaltestelle * Goerdelerring (unmittelbar vor dem Hotel gelegen) oder
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 18, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
* Lortzingstraße (Fußweg zum Hotel 50
m)
2018-07-18 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Travel24.com AG
Salomonstr. 25a
04103 Leipzig
Deutschland
E-Mail: ir@travel24.com
Internet: http://www.travel24.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
705893 2018-07-18
(END) Dow Jones Newswires
July 18, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
© 2018 Dow Jones News
