Der Sonderausgabenabzug bei der Einkommenssteuer kann durch Bonuszahlungen als Beitragsrückerstattungen einer Krankenversicherung gemindert werden. Jedenfalls dann, wenn die Zahlungen ohne Nachweis von gesundheitsbezogenen Aufwendungen erbracht werden. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden. Den vollständigen Artikel lesen ...