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DGAP-HV: Westag & Getalit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.08.2018 in Rheda-Wiedenbrück mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Westag & Getalit Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Westag & Getalit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 31.08.2018 in Rheda-Wiedenbrück mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-07-20 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Westag & Getalit Aktiengesellschaft Rheda-Wiedenbrück - 
ISIN: DE0007775207 und DE0007775231 - 
- WKN: 777 520 und 777 523 - Zum Verkauf eingereichte 
Aktien: 
- ISIN: DE000A2LQTS9 (Stammaktien) und DE000A2LQTV3 
(Vorzugsaktien) - 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der *am Freitag, 
dem 31. August 2018, 10:00 Uhr (MESZ), *im A2 Forum in 
33378 Rheda-Wiedenbrück, Gütersloher Straße 100, 
stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
Tagesordnung 

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die Westag 
   & Getalit AG und den Konzern, des Berichts 
   des Aufsichtsrats, des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 
   1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB sowie des 
   gesonderten zusammengefassten 
   nichtfinanziellen Berichts gemäß § 315b 
   Abs. 3 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 
   2017 
 
   Die nach den §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 AktG 
   zugänglich zu machenden Unterlagen können im 
   Internet unter 
 
   www.westag-getalit.com/hauptversammlung 
 
   eingesehen werden. Sie werden den Aktionären 
   auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die 
   Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich 
   sein und näher erläutert werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss bereits gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   erfolgt daher zu diesem Punkt der 
   Tagesordnung keine Beschlussfassung.

2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 in 
   Höhe von EUR 10.801.959,09 wie folgt zu 
   verwenden: 
   Ausschüttung an  EUR           2.116.400,00 
   die 
   Stammaktionäre: 
   EUR 0,74 
   Dividende je 
   Aktie auf die 
   dividendenberech 
   tigten 2.860.000 
   Stammaktien 
   Ausschüttung an  EUR           1.995.947,20 
   die 
   Vorzugsaktionäre 
 : EUR 0,80 
   Dividende je 
   Aktie auf die 
   dividendenberech 
   tigten 2.494.934 
   Vorzugsaktien 
                    --------------------------- 
   Summe der        EUR           4.112.347,20 
   Ausschüttungen 
   Vortrag auf neue EUR           6.689.611,89 
   Rechnung 
                    --------------------------- 
                    EUR           10.801.959,09 
                    --------------------------- 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt 
   die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen 
   Aktien am Bilanzstichtag, die gemäß 
   § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. 
   Durch etwaige Rückkäufe oder Verkäufe eigener 
   Aktien bis zur Hauptversammlung kann sich die 
   Zahl der dividendenberechtigten Aktien 
   verändern. In diesem Fall wird der 
   Hauptversammlung bei unveränderter 
   Ausschüttung von EUR 0,74 je 
   dividendenberechtigter Stammaktie bzw. EUR 
   0,80 je dividendenberechtigter Vorzugsaktie 
   ein angepasster Beschlussvorschlag über die 
   Gewinnverwendung unterbreitet werden. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Mit dem Ablauf der Hauptversammlung endet die 
   Amtszeit des Herrn Pedro Holzinger. 
   Aufsichtsrat schlägt auf Vorschlag des 
   Nominierungsausschusses vor, 
 
   Herrn Pedro Holzinger, Rheda-Wiedenbrück, 
   Kaufmann, 
 
   erneut in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Herr Holzinger ist nicht Mitglied eines 
   anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats 
   oder eines vergleichbaren Kontrollgremiums. 
 
   Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 
   beschließt. 
 
   Weitere Informationen zu dem Kandidaten 
   (Kurzlebenslauf) finden Sie auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.westag-getalit.com/hauptversammlung. 
 
   Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 95 Abs. 
   1 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 6 der 
   Satzung aus sechs Mitgliedern und setzt sich 
   zusammen nach §§ 96 Abs. 1 4. Fall, 101 Abs. 
   1 AktG in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 Nr. 1 
   Satz 1, 4 Abs. 1 DrittelbG. 
 
   Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag 
   nicht gebunden. 
6. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
   seines Prüfungsausschusses vor, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2018 die 
 
    Peters & Partner GmbH, 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
    Steuerberatungsgesellschaft, 
    Seelhorststraße 44, 30175 Hannover, 
 
   zu wählen. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts ist nur berechtigt, wer zu Beginn des 
21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 10. August 
2018, 00:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag), Aktionär der 
Gesellschaft ist, sich fristgerecht zur 
Hauptversammlung anmeldet und seine Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts nachweist. Aktionäre, die ihre Aktien erst 
nach dem Nachweisstichtag erwerben, können also nicht 
an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die ihre 
am Nachweisstichtag gehaltenen Aktien nach dem 
Nachweisstichtag und noch vor der Hauptversammlung 
veräußern, sind - bei rechtzeitiger Anmeldung und 
Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes - im 
Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an 
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
berechtigt. Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein 
besonderer, durch das depotführende Institut in 
Textform ausgestellter Nachweis des Anteilsbesitzes 
aus. Soweit Aktien betroffen sind, die am 
Nachweisstichtag nicht in einem bei einem 
Kreditinstitut geführten Aktiendepot verwahrt werden, 
kann der Nachweis durch Bescheinigung der Gesellschaft, 
eines Notars, einer Wertpapiersammelbank oder eines 
Kreditinstituts innerhalb der Europäischen Union 
geführt werden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss 
sich in jedem Fall auf den Nachweisstichtag beziehen. 
Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache 
abgefasst sein. 
 
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkung auf die 
Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung 
für die Dividendenberechtigung. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft 
bei der nachfolgend genannten Anmeldestelle, unter der 
angegebenen Anschrift, spätestens bis zum Ablauf des 
24. August 2018 zugehen: 
 
 Westag & Getalit AG 
 c/o Commerzbank AG 
 GS-MO 3.1.1 General Meetings 
 60261 Frankfurt am Main 
 Telefax: +49 (0) 69 136-26351 
 E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft wird dem Aktionär 
eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung übersandt. 
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut 
anzufordern. Trotz rechtzeitiger Anmeldung kann es im 
Einzelfall vorkommen, dass ein Aktionär die 
Eintrittskarte nicht rechtzeitig erhält. In einem 
solchen Fall können Aktionäre vor der Hauptversammlung 
bei der vorgenannten Anmeldestelle prüfen lassen, ob 
sie im Meldebestand aufgeführt sind. Sofern sie dort 
erfasst sind, können Aktionäre die Hauptversammlung 
besuchen und erhalten vor Ort eine Eintrittskarte. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten in der Hauptversammlung* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen 
Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem 
Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis 
des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. 
 
Wenn weder Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen noch 
diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen 
bevollmächtigt werden, bedarf die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der 
Textform (§ 126 b BGB). 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 20, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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