In einem Zivilprozess eines VW-Autokäufers gegen die Volkswagen AG hat das Landesgericht Linz den Autokonzern zur Mitwirkung verpflichtet. In dem entsprechenden Beschluss, der der APA vorliegt, heißt es, die beklagte Partei müsse innerhalb eines Monats dem Sachverständigen zahlreiche technische Informationen zukommen lassen.Wie ...Den vollständigen Artikel lesen ...