Die EU-Kommission hat laut einem Urteil des EU-Gerichts bei der Einführung neuer Auto-Abgastests die Grenzwerte der Euro-6-Norm zu unrecht gelockert. Dies entschieden die Luxemburger Richter am Donnerstag zu einer Klage der Städte Paris, Brüssel und Madrid. Eine entsprechende Verordnung wurde für nichtig erklärt. Mindestens 14 Monate ändert sich zunächst jedoch nichts, damit die Rechtssicherheit gewahrt bleibt. So wolle man etwa sicherstellen, dass es weiterhin gültige Grenzwerte gibt./mjm/DP/jha
ISIN DE0007100000 DE0006757008 DE0007664039
AXC0121 2018-12-13/11:06