Verkehrspolitische Klatsche für Schleswig-Holstein vor dem Bundesverwaltungsgericht: Die Leipziger Richter haben den Weiterbau der Autobahn 20 vorerst ausgebremst. Der Planfeststellungsbeschluss für ein 19,9 Kilometer langes Teilstück von der A7 bis Wittenborn (Kreis Segeberg) sei "rechtswidrig und nicht vollziehbar", entschied das Gericht am Dienstag. Die Richter hegten vor allem wasser- und artenschutzrechtliche Bedenken, sahen aber auch den Schutz des Fledermaus-Winterquartiers "Segeberger Kalkberghöhle" nicht hinreichend berücksichtigt. Die Auswirkungen des Autobahnbaus hätten in einer Verträglichkeitsprüfung untersucht werden müssen.
"Das ist kein schöner Tag, das ist bitter", sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU). Die Entscheidung bedeute weitere Verzögerungen von zwei bis drei Jahren in dem betroffenen Abschnitt. Die A20 sei nicht vor 2030 fertigzustellen. "Wir müssen einfach in Zukunft besser und sauber arbeiten." Er habe hohes Vertrauen in die Deges (Deutsche Einheit Bundesfernstraßenplanungs- und -bau GmbH). Zugleich sei die Hand weiter in Richtung der Umweltverbände ausgestreckt, sagte Günther. "Wir wollen Ökonomie und Ökologie in Einklang bringen." Er wünsche sich deshalb eine größere Offenheit der Umweltverbände.
Geklagt hatten die Umweltverbände BUND und Nabu (Az.: 9 A 8.17). Eine zweite Klage eines Grundstücksbesitzer-Ehepaars wurde vorläufig ausgesetzt.
Schleswig-Holsteins BUND-Landesgeschäftsführer Ole Eggers wertete das Urteil als Erfolg. Das Gericht sei den wasser- und artenschutzrechtlichen Bedenken der Naturschützer gefolgt. Es könne ein wegweisendes Urteil für die weiteren A20-Abschnitte sein.
Die Planung sei "zwar in erheblichen Teilen - aber nicht vollständig
- frei von Fehlern", hatte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier in
der Urteilsbegründung gesagt. Die Planer in Kiel müssen nun nachbessern.
Ein Knackpunkt ist das europäische Wasserrecht. Die Überprüfung des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots durch die Planer bleibe erheblich hinter den Anforderungen zurück. Die Fischfauna in den vom Autobahnbau betroffenen Gewässern sei nicht ausreichend bewertet worden. Wie sich die Chloridbelastung durch Tausalz entwickele, sei erst in der mündlichen Verhandlung Anfang November in Leipzig dargelegt worden. Artenschutzrechtliche Fehler sahen die Richter besonders in Bezug auf das Fledermaus-Winterquartier "Segeberger Kalkberghöhle". Das sei europaweit bedeutsam, 30 000 Tiere überwinterten dort.
Während Umweltverbände das Urteil begrüßten, bezeichnete Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) es als "bittere Enttäuschung" für sich selbst, für die Landesregierung, die Wirtschaft und vor allem für die Westküste. "Diese Entscheidung zwingt uns zu einem erneuten Fehlerheilungsverfahren und wird uns absehbar noch einmal Jahre vom Weiterbau trennen." Aber klar sei ebenso: "Auch wenn heute fraglich sein mag, wann genau wir weiterbauen können - sicher ist: wir werden diese Autobahn gemeinsam mit der Deges verwirklichen."
Unter den Jamaika-Partnern CDU und Grünen brachen alte Unterschiede in der Verkehrspolitik wieder auf. Der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Jörn Arp, forderte, das Planungsrecht in Deutschland zu beschleunigen, "denn unseres ist nicht mehr wettbewerbsfähig im Vergleich mit anderen Ländern". Das Verbandsklagerecht sollte nur dann angewandt werden dürfen, wenn es um Einzelfälle geht, aber nicht generell und allgemein gegen Infrastrukturplanungen.
Dagegen betonte sein Kollege von den Grünen, Andreas Tietz: "Bisher konnte die A20 aufgrund von Planungspfusch nicht weiter gebaut werden und nicht aufgrund des Widerstands der Naturschutzverbände." Naturschutz sei kein lästiges Hindernis, sondern eine Notwendigkeit. An sachgerechten Verfahren würden sich die Grünen "konstruktiv beteiligen". Wer wirklich die A20 voranbringen wolle, müsse frühzeitig den Dialog auf Augenhöhe mit allen Beteiligten suchen. "Wer jedoch die Axt ans Verbandsklagerecht legen will, wird auf Widerstand bei uns stoßen." FDP-Fraktionschef Christopher Vogt kritisierte, das deutsche Planungsrecht sei "mittlerweile absurd kompliziert und quasi ein Verhinderungsrecht geworden".
Die Regierungsparteien wiesen die Schuld für das Desaster in Leipzig der früheren Küstenkoalition zu. CDU, Grüne und FDP nahmen insbesondere den früheren SPD-Verkehrsminister Reinhard Meyer ins Visier, der mit der Brechstange wenige Tage vor der Landtagswahl im Mai 2017 den Planfeststellungsbeschluss vorgelegt habe.
Nach Ansicht der SPD hat das Urteil Licht und Schatten. Es sei schade, dass es weiterhin Bedenken bei der Realisierung der A20 gebe. "Doch wo Fehler passiert sind, können diese korrigiert werden", sagte der verkehrspolitische Sprecher Kai Vogel. "Das Ziel einer Planfeststellung kann nur gemeinsam mit den Naturschutzverbänden erreicht werden."
Der ADAC pochte auf einen möglichst schnellen Weiterbau der A20. Schleswig-Holstein brauche eine A20 mit einer westlichen Elbquerung, wenn es in wenigen Jahren nicht von den Verkehrsströmen abgeschnitten oder gemieden werden wolle. "Was beides für die heimische Wirtschaft oder etwa den Tourismus bedeutet, kann sich jeder ausmalen." Ähnlich äußerte sich der Unternehmensverband Unterelbe-Westküste (UVUW) und forderte zudem ein schlankeres Planungsrecht. Die Landesregierung solle sich dafür in Berlin einsetzen./bz/mho/akl/DP/tos
AXC0240 2018-11-27/17:26