DJ DGAP-HV: TC Unterhaltungselektronik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.12.2018 in Köblenz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: TC Unterhaltungselektronik Aktiengesellschaft / Bekanntmachung
der Einberufung zur Hauptversammlung
TC Unterhaltungselektronik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 03.12.2018 in Köblenz mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-10-25 / 15:54
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
TC Unterhaltungselektronik AG Koblenz ISIN:
DE0007454209 - WKN: 745420 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre unserer
Gesellschaft hiermit
zu der am Montag, dem 3. Dezember 2018, um 10:30 Uhr
im Hotel Contel Koblenz, Pastor-Klein-Str. 19, 56073
Koblenz,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
für das Geschäftsjahr 2017 mit dem
Lagebericht des Vorstands, des Berichts des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017
sowie des erläuternden Berichts des
Vorstandes zu den Angaben nach § 289a Abs. 1
HGB*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die
Hauptversammlung hat zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss
zu fassen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern
des Vorstandes für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MSW GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu
bestellen.
*Verfügbarkeit von Unterlagen*
Die in dem Tagesordnungspunkt 1 aufgeführten Unterlagen
stehen vom Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung an im Internet auf der Webseite der
Gesellschaft unter
www.telecontrol.de
zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung. Diese
Unterlagen liegen ab diesem Zeitpunkt auch in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Im Kimmelberg
2-4, 56072 Koblenz zur Einsichtnahme der Aktionäre aus.
Auf Anfrage wird jedem Aktionär von der Gesellschaft
unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser
Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen werden auch in
der Hauptversammlung ausliegen.
Die Kontaktadresse zur Anforderung von Unterlagen
lautet wie folgt:
TC Unterhaltungselektronik AG
Investor Relations - HV 2018
Im Kimmelberg 2-4
56072 Koblenz
Telefax: +49 261-98436-36
E-Mail: bauersachs@telecontrol.de
*Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt
der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung
im Bundesanzeiger EUR 1.277.288,00 und ist eingeteilt
in 1.277.288 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit
einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00
und mit einer Stimme je Stückaktie. Die Gesamtzahl der
Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Bekanntmachung
der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger
beträgt dementsprechend 1.277.288. Aus von der
Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine
Stimmrechte ausgeübt werden. Derzeit hält die
Gesellschaft keine eigenen Aktien.
*TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nach § 123 Abs. 2 und 3 des AktG
in Verbindung mit § 13 der Satzung diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich in Textform bei der Gesellschaft
angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts ist ein in Textform erstellter besonderer
Nachweis des depotführenden Instituts über den
Anteilsbesitz ('Nachweis') erforderlich und
ausreichend.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor
der Hauptversammlung, mithin auf den 12. November 2018,
0:00 Uhr, zu beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Die
Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder
teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach
dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im
Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d.h.
Veräußerungen oder Erwerb von Aktien nach dem
Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts.
Der Nachweis muss ebenso wie die Anmeldung bei der
Gesellschaft spätestens am 26. November 2018, 24:00
Uhr, unter folgender Adresse eingehen:
TC Unterhaltungselektronik AG
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 40 6378-5423
E-Mail: hv@ubj.de
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei
der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
für die Übersendung der Anmeldung zur
Hauptversammlung und des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
*Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen, können ihr Teilnahme- und Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum
Beispiel durch die depotführende Bank, eine
Aktionärsvereinigung oder durch eine andere Person
ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind
die fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des
Aktienbesitzes, wie vorstehend beschrieben,
erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl
vor als auch während der Hauptversammlung zulässig.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
eine andere der nach § 135 AktG diesen gleichgestellte
Organisation bevollmächtigt werden soll, besteht - in
Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - ein
Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der
Satzung der Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin,
dass in diesen Fällen die Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten
Organisationen, die bevollmächtigt werden sollen,
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht
verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht
nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere der in § 135 AktG diesen gleich gestellte
Organisation bevollmächtigen möchten, sollten sich
deshalb mit dieser über ein mögliches Formerfordernis
für die Vollmacht abstimmen.
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht
verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite
der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben
beschriebenen fristgerechten Anmeldung zugesandt wird,
und steht auch unter
www.telecontrol.de
unter der Rubrik Shareholders/HV 2018 zum Download zur
Verfügung_._ Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine
Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von
diesen zurückweisen.
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber
der Gesellschaft, des Widerrufs einer bereits erteilten
Vollmacht und die Übermittlung des Nachweises der
Bevollmächtigung bietet die Gesellschaft folgende
Adresse an:
TC Unterhaltungselektronik AG
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: 040 / 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de
Als besonderen Service bietet die Gesellschaft ihren
Aktionären an, dass sie sich auch durch den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der
Hauptversammlung vertreten lassen können. Die
Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten,
müssen sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden
und den Nachweis des Aktienbesitzes nach den
vorstehenden Bestimmungen führen. Der von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das
Stimmrecht im Fall seiner Bevollmächtigung
weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs ist
der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ein Formular zur
Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter steht auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
www.telecontrol.de
unter der Rubrik Shareholders/HV 2018 zum Download zur
Verfügung. Vollmachten und Weisungen an den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen
ebenfalls der Textform.
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung
bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
October 25, 2018 09:55 ET (13:55 GMT)
Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen
spätestens bis 30. November 2018,16:00 Uhr (Eingang),
postalisch, per Telefax oder per E-Mail an folgende
Adresse zu übermitteln:
TC Unterhaltungselektronik AG
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: 040 / 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de
Darüber hinaus bieten wir Aktionären, die sich
fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und den
Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen geführt haben sowie zur Hauptversammlung
erschienen sind, an, den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit
der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
*Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1,
127, 131 Abs. 1 AktG*
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren
Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen,
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen muss
der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der
Versammlung, also spätestens am 02. November 2018,
24:00 Uhr, unter folgender Adresse
TC Unterhaltungselektronik AG
- Vorstand -
Im Kimmelberg 2-4
56072 Koblenz
schriftlich unter Beifügung einer Begründung oder
Beschlussvorlage zugegangen sein. Die Antragsteller
haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen
vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über das Verlangen halten.
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär einen
Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
stellen und außerdem nach näherer Maßgabe von
§ 127 AktG der Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern übermitteln. Ein Gegenantrag bzw.
Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von § 126
Abs. 1 und 2 AktG bzw. §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG
auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu
machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der
nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am 18.
November 2018, 24:00 Uhr, eingeht.
Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder
Wahlvorschläge im Internet unter
www.telecontrol.de
zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen
Anforderungen genügen. Etwaige Stellungnahmen der
Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten
Internetadresse zugänglich machen. Rechtzeitig
eingehende Ergänzungsanträge werden wir bekannt machen,
sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind
ausschließlich zu richten an:
TC Unterhaltungselektronik AG
- Vorstand -
unter der Adresse: Im Kimmelberg 2-4, 56072 Koblenz
oder
unter der Fax-Nr.: +49 261-98436-36
oder
per E-Mail: bauersachs@telecontrol.de
Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf
hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit
sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG).
Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung
ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen
Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedarf.
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die
dort nach § 124a AktG zugänglichen Informationen*
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung
finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.telecontrol.de
*Informationen zum Datenschutz*
Die TC Unterhaltungselektronik AG verarbeitet im Rahmen
der Durchführung der Hauptversammlung folgende
Kategorien personenbezogener Daten: Kontaktdaten (z. B.
Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über
Aktien (z. B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten
(z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von
personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung
basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine
Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig,
wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen
Verpflichtung erforderlich ist. Die TC
Unterhaltungselektronik AG ist rechtlich verpflichtet,
eine Hauptversammlung durchzuführen. Um dieser Pflicht
nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten
Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne
Angabe von personenbezogenen Daten können Aktionäre
sich nicht zur Hauptversammlung anmelden. Für die
Datenverarbeitung ist die TC Unterhaltungselektronik AG
verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen
lauten:
TC Unterhaltungselektronik AG
Vorstand
Im Kimmelberg 2-4
56072 Koblenz
Fax: 0049-(0) 261-98436-36
E-Mail: bauersachs@telecontrol.de
Personenbezogene Daten, die Aktionäre betreffen, werden
grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben.
Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen
Daten, sofern diese von der TC Unterhaltungselektronik
AG zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der
Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden.
Hierbei handelt es sich um typische
Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen,
Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister
erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der
für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.
Die Gesellschaft ist zudem unter bestimmten Umständen
gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Daten
weiteren Empfängern, z.B. Behörden oder Gerichten, zu
übermitteln.
Im Zusammenhang mit etwaigen zugänglich zu machenden
Tagesordnungsergänzungsanträgen, Gegenanträgen und
Wahlvorschlägen werden persönliche Daten über Aktionäre
veröffentlicht.
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen
Einsichtsrechts während der Hauptversammlung können
andere Versammlungsteilnehmer Einblick in die in dem
Teilnehmerverzeichnis erfassten Daten erlangen. Die
oben genannten Daten werden in der Regel drei Jahre
nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es sei
denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im
Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen,
Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf
die Hauptversammlung erforderlich.
Aktionäre haben das Recht, über die personenbezogenen
Daten, die über sie gespeichert wurden, auf Antrag
unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben
sie das Recht, die Berichtigung unrichtiger Daten und
die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich
verarbeiteten Daten zu verlangen sowie ein Recht auf
Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu
lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem
keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine
sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO
entgegenstehen). Darüber hinaus haben Aktionäre das
Recht auf Übertragung sämtlicher von ihnen an uns
übergebene Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht
auf 'Datenportabilität'). Zur Ausübung ihrer Rechte
genügt eine entsprechende E-Mail an
bauersachs@telecontrol.de
Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde
bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
Den Datenschutzbeauftragten der TC
Unterhaltungselektronik AG erreichen Sie unter
folgender Adresse:
TC Unterhaltungselektronik AG
Datenschutzbeauftragte
Im Kimmelberg 2-4
56072 Koblenz
Telefax: +49 261-98436-36
E-Mail: bauersachs@telecontrol.de
Koblenz, im Oktober 2018
_Der Vorstand_
2018-10-25 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: TC Unterhaltungselektronik Aktiengesellschaft
Im Kimmelberg 2-4
56072 Koblenz
Deutschland
Telefon: +49 261 98436-0
Fax: +49 261 98436-36
E-Mail: bauersachs@telecontrol.de
Internet: http://www.telecontrol.de
ISIN: DE0007454209
WKN: 745420
Börsen: Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt, Freiverkehr
Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
737851 2018-10-25
(END) Dow Jones Newswires
October 25, 2018 09:55 ET (13:55 GMT)
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