Umweltaktivisten und Kohlegegner haben im Streit um die Besetzung des Hambacher Forsts eine weitere juristische Niederlage erlitten. Das Oberverwaltungsgericht in Münster lehnte am Freitag einen Stopp der Räumung von Baumhäusern im Hambacher Forst ab. Das OVG schloss sich damit der Meinung des Verwaltungsgerichts Köln an, das am Donnerstag in einem Eilverfahren eine Beschwerde gegen die Räumung durch die Stadt Kerpen zurückgewiesen hatte. Der Beschluss des OVG ist nicht anfechtbar, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Ob die Räumungsanordnung rechtmäßig sei, müsse ein späteres Klageverfahren klären, teilte das OVG mit.
Auch das Verwaltungsgericht Aachen hat den Eilantrag eines Baumhausbesitzers abgelehnt, die Räumung zu stoppen. Das Gerichte beklagt in der Begründung eine fehlende Baugenehmigung und mangelnden Brandschutz.
Am Donnerstag hatte die Polizei mit der umstrittenen Räumung der
Baumhäuser von Umweltschützern und Braunkohlegegnern begonnen. Der
Energiekonzern RWE
ISIN DE0007037129
AXC0171 2018-09-14/15:11