
Infineon-Klage gegen Kartellstrafe der EU geht in nächste Runde
FRANKFURT (Dow Jones)--Eine Kartellstrafe gegen den Chiphersteller Infineon im Zusammenhang mit Smartcard-Chips in Höhe von 83 Millionen Euro ist gekippt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verwies den Fall am Mittwoch an die Vorinstanz zurück und folgte damit einer Empfehlung des Generalanwaltes vom April. Das Gericht der Europäischen Union muss nun noch einmal prüfen, ob die Geldbuße in der Höhe angemessen ist.
Die EU-Kommission hatte 2014 gegen Infineon und weitere Hersteller von Smartcard-Chips wegen wettbewerbswidriger Absprachen Kartellstrafen von rund 138 Millionen Euro verhängt. Infineon musste dabei mit knapp 83 Millionen Euro den Löwenanteil zahlen. Der Münchner DAX-Konzern und der niederländische Wettbewerber Philips hatten dagegen geklagt, waren in der ersten Instanz allerdings gescheitert.
In der zweiten Instanz folgte der EuGH der Beschwerde von Infineon, die Kommission habe bei der Bemessung der Strafe die begrenzte Zahl der Kontakte des Unternehmens mit anderen Herstellern nicht ausreichend berücksichtigt. Der Rüge von Infineon am Kommissionsbeschluss sei das Gericht der Europäischen Union nicht im erforderlichen Maße nachgegangen.
Philips dagegen scheiterte mit seiner Beschwerde. Für den niederländischen Konzern bleibt es bei der Geldbuße von rund 20 Millionen Euro.
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September 26, 2018 05:57 ET (09:57 GMT)
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