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DGAP-Adhoc: VOLKSWAGEN AG: Ordnungswidrigkeitenverfahren der Staatsanwaltschaft München II gegen die AUDI AG wird mit Erlass eines Bußgeldbescheids beendet (deutsch)

VOLKSWAGEN AG: Ordnungswidrigkeitenverfahren der Staatsanwaltschaft München II gegen die AUDI AG wird mit Erlass eines Bußgeldbescheids beendet / Die AUDI AG akzeptiert das Bußgeld und bekennt sich damit zu ihrer Verantwortung

DGAP-Ad-hoc: VOLKSWAGEN AG / Schlagwort(e): Sonstiges
VOLKSWAGEN AG: Ordnungswidrigkeitenverfahren der Staatsanwaltschaft München
II gegen die AUDI AG wird mit Erlass eines Bußgeldbescheids beendet / Die
AUDI AG akzeptiert das Bußgeld und bekennt sich damit zu ihrer Verantwortung

16.10.2018 / 10:41 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Ordnungswidrigkeitenverfahren der Staatsanwaltschaft München II gegen die AUDI AG wird mit Erlass eines Bußgeldbescheids beendet / Die AUDI AG akzeptiert das Bußgeld und bekennt sich damit zu ihrer Verantwortung * Bußgeldbescheid gegen die AUDI AG in Höhe von EUR 800 Mio. ahndet Abweichung von regulatorischen Vorgaben bei bestimmten von der AUDI AG hergestellten bzw. vertriebenen V6 / V8 Dieselaggregaten und Dieselfahrzeugen * Weiteres wichtiges Verfahren im Zusammenhang mit regulatorischen Abweichungen bei Dieselfahrzeugen des Volkswagen-Konzerns damit abschließend beendet * Bußgeld wird sich unmittelbar auf das Ergebnis der Volkswagen AG auswirken und als zusätzlicher negativer Sondereinfluss das Konzernergebnis der Volkswagen AG entsprechend reduzieren Die Staatsanwaltschaft München II hat heute einen Bußgeldbescheid gegen die AUDI AG als Betroffene gemäß §§ 30 Abs. 1, 130 Abs. 1 OWiG im Zusammenhang mit Abweichungen von regulatorischen Vorgaben bei bestimmten von der AUDI AG hergestellten bzw. vertriebenen V6 / V8 Dieselaggregaten und Dieselfahrzeugen erlassen. Der Bußgeldbescheid sieht eine Geldbuße in Höhe von insgesamt EUR 800 Mio. vor, die sich aus dem gesetzlichen Höchstmaß einer Ahndung in Höhe von EUR 5 Mio. für fahrlässige Ordnungswidrigkeiten sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von EUR 795 Mio. zusammensetzt. Die Audi AG hat den Bußgeldbescheid akzeptiert. Durch den Erlass des Bußgeldbescheids wird nach dem von der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen die Volkswagen AG geführten Ordnungswidrigkeitsverfahren ein weiteres wichtiges Verfahren im Zusammenhang mit regulatorischen Abweichungen bei Dieselfahrzeugen des Volkswagen-Konzerns abschließend beendet. Da die AUDI AG als vollkonsolidierte Tochtergesellschaft in den Konzernabschluss der Volkswagen AG einbezogen wird, wird sich das Bußgeld unmittelbar auf das Ergebnis der Volkswagen AG auswirken und als zusätzlicher negativer Sondereinfluss das Konzernergebnis für das Geschäftsjahr 2018 entsprechend reduzieren.
16.10.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: VOLKSWAGEN AG Berliner Ring 2 38440 Wolfsburg Deutschland Telefon: +49 (0)5361 9 - 49840 Fax: +49 (0)5361 9 - 30411 E-Mail: oliver.larkin@volkswagen.de Internet: www.volkswagenag.com/ir ISIN: DE0007664039, DE0007664005 WKN: 766403, 766400 Indizes: DAX, Euro Stoxx 50 Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard), Hamburg, Hannover, München, Stuttgart; Freiverkehr in Tradegate Exchange; Börse Luxembourg, SIX Ende der Mitteilung DGAP News-Service
733877 16.10.2018 CET/CEST

ISIN DE0007664039 DE0007664005

AXC0113 2018-10-16/10:42

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