Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass Bitcoin nicht als Finanzinstrument oder Rechnungseinheit im Sinne des Kreditwesengesetz (KWG) anzusehen sind. Dieses Urteil hat vor allem aufsichtsrechtliche Folgen. Denn bisher sah sich die BaFin für die Aufsicht zuständig. Nach Auffassung der Finanzaufsicht ...Den vollständigen Artikel lesen ...