Die Hausratversicherung zahlt nicht für gestohlene Gegenstände aus einem Auto, wenn nicht ersichtlich ist, dass der Wagen auch aufgebrochen wurde. Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden. Selbst wenn es möglich erscheine, dass Diebe den Verriegelungsmechanismus elektronisch manipuliert haben könnten, ...Den vollständigen Artikel lesen ...