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Wirtschaft läuft Sturm gegen Grundsteuer-Pläne

BERLIN (Dow Jones)--Vertreter der deutschen Wirtschaft haben mit deutlicher Kritik auf Berichte reagiert, nach denen Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) vorschlägt, die Grundsteuer nach der vom Verfassungsgericht geforderten Reform jeweils individuell nach Wohnung zu berechnen. "Der Vorschlag des Finanzministers ist der falsche Weg, um die Grundsteuer zu reformieren", sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Joachim Lang.

"Eine völlige Neubewertung der rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlicher Betriebe würde zu einem enorm hohen Bewertungsaufwand für Unternehmen führen", fürchtete er. Hier drohten Rechtsunsicherheit, zusätzliche Bürokratie und Mehrbelastungen bei Industriegrundstücken. Insbesondere bei selbstgenutzten gewerblichen Grundstücken, bei denen im Regelfall keine ortsübliche Vergleichsmiete vorliege, sei die Berechnung der Grundsteuer "völlig unklar".

Unzufrieden äußerte sich auch der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven. "Das Grundsteuerkonzept des Bundesfinanzministeriums ist extrem bürokratisch, bürdet Betrieben und Mietern neue Lasten und Kosten auf und schadet damit dem Mittelstand", sagte er. Während Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) seit langem von Steuererleichterungen für die Wirtschaft spreche, drohten ihr durch das Konzept des Finanzministers neue Steuerbelastungen.

Um eine schnelle, möglichst unbürokratische Lösung zu erreichen, sei ein Modell nötig, das auf die vollständige Neubewertung der Grundstücke und Immobilien verzichte. "Aus unserer Sicht ist ein statisches, werteunabhängiges Modell zu bevorzugen", sagte der Mittelstands-Präsident. Die Grundsteuer entwickele sich sonst zu einer Vermögensteuer.

DIHK fordert praxisnahe Ermittlung 
 

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) betonte, aus Sicht der Betriebe seien zwei Ziele vordringlich zu beachten: Erstens sollten die Einnahmen für die Gemeinden stabilisiert werden, ohne dass die Gesamtbelastung für die Steuerpflichtigen und damit auch für die Gruppe der Unternehmen steige. Zweitens sollten Gesetz und Erhebung mit möglichst wenig Bürokratielasten für die Wirtschaft verbunden sein.

"Die bisherigen Informationen zum Reformentwurf lassen jedoch befürchten, dass dieses Ziel bislang nicht genügend im Fokus steht", sagte DIHK-Präsident Eric Schweitzer. So sollten zum Beispiel die Immobilien anhand ihrer Mieteinnahmen bewertet werden, was bei vielen unternehmerisch genutzten Spezial-Immobilien wie Produktionshallen mangels Vergleichsmieten kaum möglich sei. "Die Unternehmen brauchen auch bei der Grundsteuer eine praxisnahe und bürokratieschonende Ermittlungsmethode", forderte Schweitzer.

Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer sollten künftig Fläche und Alter der Immobilie sein sowie die Höhe der Miete, hatte die Bild-Zeitung berichtet. Bei selbstgenutzten Immobilien solle die Steuer anhand einer Tabelle ermittelt werden. Für Wohnungen mit hoher Miete würde das Modell dem Bericht zufolge eine steigende Steuerbelastung bedeuten. Ein Sprecher des Finanzministeriums hatte dazu erklärt, es gelte "weiterhin, dass wir bis Ende des Jahres ein Konzept zur Grundsteuer vorlegen werden".

Die Verfassungsrichter hatten im April die derzeitige Bemessung der Grundsteuer verworfen und dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. Dezember 2019 zur Neuregelung gesetzt. Scholz hatte daraufhin einen Reformplan bis Jahresende angekündigt. Bis Ende 2024 müssen alle rund 35 Millionen Grundstücke nach den neuen Regeln veranlagt werden. Im Mittelpunkt der Prüfung hatten Verzerrungen durch die derzeit zugrundegelegten Einheitswerte von 1964 für die westlichen und 1935 für die östlichen Bundesländer gestanden.

Für die Neuregelung waren bereits zahlreiche Vorschläge ins Spiel gebracht worden. So verlangte der Deutsche Mieterbund die Abschaffung der Umlegbarkeit der Steuer auf die Mieten, und das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) schlug vor, die Grundsteuer sollte "zu einer reinen Bodensteuer umgestaltet werden". Das Ifo Institut für Wirtschaftsforschung hat eine Berechnung der Grundsteuer nach Flächen vorgeschlagen.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/smh

(END) Dow Jones Newswires

November 26, 2018 10:25 ET (15:25 GMT)

Copyright (c) 2018 Dow Jones & Company, Inc.

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