Das Handelsgericht Wien hat entschieden, dass der Käufer eines vom Dieselskandal betroffenen Audi Q3 vom Autohändler den Kaufpreis zurückverlangen und das vom Hersteller angebotene Software-Update verweigern darf. Das teilte der Anwalt des Autokäufers heute (Freitag) mit.In dem Urteil vom 31.10.2018 (AZ 26 Cg 18/16v) wird ...Den vollständigen Artikel lesen ...