Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will am Mittwoch (10.30 Uhr) seine Entscheidung über das Steinkohlekraftwerk in Lünen verkünden. Gegen das von mehreren Stadtwerken und regionalen Energieversorgern gebaute Kraftwerk hatte die Umweltorganisation BUND geklagt. Die Umweltschützer sehen Vorgaben der Europäischen Union verletzt. Das Kraftwerk liefert bereits seit Dezember 2013 Strom. Der BUND meint, es hätte niemals angeschaltet werden dürfen.
Vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster war der BUND mit seiner Klage gescheitert. Dagegen hatte der Umweltverband Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Im Einzelnen geht es in dem Verfahren um die Bewertung der Schadstoffbelastung für das in der Nähe des Kraftwerks liegende Erholungsgebiet Cappenberger Wald./rs/hff/DP/he
AXC0022 2019-05-15/05:50