Im Streit um Softwareupdates bei manipulierten
Dieselautos hat das Verwaltungsgericht München von den Behörden
Verhältnismäßigkeit gefordert. "Die Dieselfahrer sind in dieser
Angelegenheit nicht die Schuldigen", sagte der Vorsitzende Richter
Dietmar Wolff bei der mündlichen Verhandlung im bundesweit ersten
Hauptsacheverfahren in dieser Angelegenheit in München. Geklagt
hatten sechs bayerische Autofahrer, die von den Abgas-Manipulationen
des VW
Sie hatten sich geweigert, einer Aufforderung der Behörden nachzukommen, ihre Fahrzeuge mit einem Softwareupdate in der Werkstatt nachrüsten zu lassen. Damit hätten die Wagen wieder den gesetzlichen Vorgaben entsprochen. Die zuständigen bayerischen Verwaltungen hatten den Fahrern daraufhin untersagt, ihre Fahrzeuge weiter zu nutzen.
Dagegen haben die Betroffenen geklagt. Die Softwareupdates stehen aus ihrer Sicht im Verdacht, Folgeschäden an den Fahrzeugen zu verursachen. Vereinzelt seien Fahrzeuge nach Aufspielen der Updates liegen geblieben, sagte einer der Anwälte, betonte aber auch, dass ein kausaler Zusammenhang im Einzelfall schwer nachzuweisen sei.
Der Vorsitzende Richter kündigte für den Nachmittag eine Entscheidung an. In gleichen Fällen haben Gerichte unterschiedlich entschieden: Die Verwaltungsgerichte Karlsruhe und Sigmaringen gaben den Klagen von Dieselfahrern statt. Mehrere andere Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht Münster dagegen sahen den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen nur dann gewährleistet, wenn jedes einzelne Fahrzeug die geltenden Emissionsgrenzwerte einhält./maa/rol/DP/nas
ISIN DE0007664039
AXC0164 2018-11-28/13:25
