Das unabhängige Institut Private Banking Prüfinstanz hat laut einer Pressemitteilung das Stiftungsdepot der in Luxemburg ansässigen Bank und Vermögensberatung am besten bewertet.
Vermögen von Stiftungen unterliegen einem besonderen rechtlichen Schutz. Das Kapital muss dem Stiftungs- bzw. Vereinszweck dienen und darf keinen unnötigen Verlustrisiken ausgesetzt werden. Diesbezüglich wurde im Jahr 2003 die Private Banking Prüfinstanz ins Leben gerufen. Das in Berlin ansässige Institut hat sich nach eigener Aussage zum Ziel gesetzt, die Qualität der Vermögensmanager, die Stiftungen und Vereinen ihre Dienste anbieten, zu prüfen. Dazu werden verdeckte Markttests durchgeführt, zumeist gemeinsam mit Stiftungen, die einen konkreten Beratungs- und Geldanlagebedarf haben.Den vollständigen Artikel lesen ...
Vermögen von Stiftungen unterliegen einem besonderen rechtlichen Schutz. Das Kapital muss dem Stiftungs- bzw. Vereinszweck dienen und darf keinen unnötigen Verlustrisiken ausgesetzt werden. Diesbezüglich wurde im Jahr 2003 die Private Banking Prüfinstanz ins Leben gerufen. Das in Berlin ansässige Institut hat sich nach eigener Aussage zum Ziel gesetzt, die Qualität der Vermögensmanager, die Stiftungen und Vereinen ihre Dienste anbieten, zu prüfen. Dazu werden verdeckte Markttests durchgeführt, zumeist gemeinsam mit Stiftungen, die einen konkreten Beratungs- und Geldanlagebedarf haben.Den vollständigen Artikel lesen ...