Im Streit um einen Schutz für Whistleblower in Europa hat Bundesjustizministerin Katarina Barley das von den EU-Staaten favorisierte Verfahren verteidigt, wonach Hinweisgeber sich zuerst an eine Stelle in ihrer Firma wenden müssen. "Dadurch haben es auch Unternehmen in der Hand, selbst Fehlverhalten zu korrigieren", sagte die SPD-Politikerin am Freitag vor einem Treffen mit ihren EU-Kollegen. "Die Idee dahinter ist eben, eine Kultur zu etablieren, dass solche Beschwerden auch als etwas Positives, etwas Konstruktives wahrgenommen werden, was ein Unternehmen am Ende weiterbringt."
Angesichts mehrerer Skandale wie dem Facebook-Datenleck oder den sogenannten Panama Papers, die erst durch Whistleblower öffentlich geworden waren, hatte die EU-Kommission im April 2018 einen Vorschlag zum besseren Schutz der Hinweisgeber vorgelegt. Dieser sieht in der Regel zunächst einen internen Beschwerdeweg in der eigenen Firma vor, ehe Whistleblower sich im zweiten Schritt an eine Behörde wenden können. Danach erst sollen sie sich an die Öffentlichkeit - etwa an Medien - richten können.
Der erste Weg sollte auch nach Ansicht der EU-Staaten in der Regel zunächst an eine eigens eingerichtete Stelle im Unternehmen gehen. Barley betonte am Freitag jedoch, dass es dabei auch auf Drängen Deutschlands Ausnahmen gebe. Es sei entscheidend, dass Whistleblower keine Angst vor Repressalien haben müssten. "Deswegen müssen sie diesen internen Meldeweg auch nicht beschreiten, wenn sie befürchten müssen, dass es entweder zwecklos ist, oder sie selbst ansonsten Nachteile erleiden."
Unterhändler von EU-Staaten und Europaparlament verhandeln derzeit über die Whistleblower-Richtlinie. Das Parlament ist der Ansicht, dass Hinweisgeber selbst entscheiden können sollen, auf welchem Weg sie Missstände melden. Für kommenden Montag sind erneut Verhandlungen angesetzt./wim/DP/fba
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