Eigentlich war es ein Paukenschlag aus Luxemburg, als das oberste rechtssprechende Organ der Europäischen Union am Dienstagvormittag das umstrittene Staatsanleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank vollumfänglich billigte. Alle gewichtigen Einwände des deutschen Bundesverfassungsgerichts, die dieses mit seinem Vorlagebeschluss vom 15. August ...Den vollständigen Artikel lesen ...