DJ DGAP-HV: SinnerSchrader Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.01.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: SinnerSchrader Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
SinnerSchrader Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 30.01.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-12-18 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SinnerSchrader Aktiengesellschaft Hamburg ISIN:
DE0005141907
WKN: 514190 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu
der am 30. Januar 2019 um 10:00 Uhr MEZ im Ballsaal,
Südtribüne FC St. Pauli, Harald-Stender-Platz 1
(Heiligengeistfeld/Budapester Straße), 20359
Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
I Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses für das
Geschäftsjahr 2017/2018, des gemeinsamen
Lageberichts der SinnerSchrader
Aktiengesellschaft und des
SinnerSchrader-Konzerns für das Geschäftsjahr
2017/2018, des Berichtes des Aufsichtsrats
sowie des erläuternden Berichtes des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289 a Abs. 1 und 315 a
Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2017/2018
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017/2018*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017/2018 Entlastung zu
erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017/2018*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017/2018 Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2018/2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2018/2019 die Ebner Stolz
GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart,
Zweigniederlassung Hamburg, zu wählen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern*
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95,
96, 101 Abs. 1 AktG und § 9 der Satzung der
Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen,
die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt
werden.
Mit der Beendigung der Hauptversammlung am 30.
Januar 2019 endet die Amtszeit aller
Mitglieder des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Herrn Frank Riemensperger, Dietzenbach,
Vorsitzender der Geschäftsführung
Accenture Deutschland, angestellt bei der
Accenture Holdings GmbH & Co. KG,
b) Herrn Philip W. Seitz, Hamburg, General
Counsel der Tchibo GmbH, und
c) Herrn Daniel Schwartmann, Düsseldorf,
Geschäftsführer Accenture Corporate
Development Europa, Afrika und
Lateinamerika, angestellt bei der
Accenture GmbH,
mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung
am 30. Januar 2019 bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das am 31. August 2021 endende Geschäftsjahr
beschließt, in den Aufsichtsrat zu
wählen.
Entsprechend Ziffer 5.4.3 Satz 1 Deutscher
Corporate Governance Kodex (DCGK) ist
beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Kandidaten
entscheiden zu lassen.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 DCGK wird
darauf hingewiesen, dass Herr Riemensperger
für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat
seine Bereitschaft erklärt hat, für den
Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.
Die Wahlvorschläge berücksichtigen die
gesetzlichen Vorgaben sowie die vom
Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 2
und 3 DCGK beschlossenen Ziele für seine
Zusammensetzung sowie das vom Aufsichtsrat
erarbeitete Kompetenzprofil für das
Gesamtgremium. Die Ziele für die
Zusammensetzung des Aufsichtsrats hinsichtlich
der Geschlechterquote sollen bis zum 30. Juni
2022 erreicht werden.
Zu Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 DCGK wird
erklärt, dass nach Einschätzung des
Aufsichtsrats zwischen Herrn Riemensperger,
Herrn Seitz bzw. Herrn Schwartmann einerseits
und der SinnerSchrader AG, deren
Konzernunternehmen, den Organen der
SinnerSchrader AG oder einem wesentlich an der
SinnerSchrader AG beteiligten Aktionär
andererseits mit Ausnahme der unten stehenden
Punkte keine persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen bestehen, die ein objektiv
urteilender Aktionär für seine
Wahlentscheidung als maßgebend ansehen
würde. Wesentlich beteiligt in diesem Sinne
sind solche Aktionäre, die direkt oder
indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten
Aktien der Gesellschaft halten:
* Herr Riemensperger, Herr Seitz und Herr
Schwartmann sind derzeit Mitglieder des
Aufsichtsrats der SinnerSchrader AG.
* Herr Riemensperger ist Vorsitzender der
Geschäftsführung Accenture Deutschland,
Herr Schwartmann ist Geschäftsführer
Accenture Corporate Development Europa,
Afrika und Lateinamerika.
Accenture ist über die Accenture Digital
Holdings GmbH mehrheitlich an der
SinnerSchrader AG beteiligt.
Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer
5.4.1 Abs. 5 DCGK vergewissert, dass die
Herren Riemensperger, Seitz und Schwartmann
den zu erwartenden Zeitaufwand erbringen
können.
Herr Riemensperger bekleidet bei folgenden
weiteren in- und ausländischen Gesellschaften
Ämter in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren
Kontrollgremien:
- Sitz im Senat der acatech - Deutsche
Akademie der Technikwissenschaften e. V.
- Mitglied des Präsidiums des
IT-Branchenverbands BITKOM
- Mitglied des Präsidiums des Bundesverbands
der IT-Anwender VOICE
- Vice President der American Chamber of
Commerce in Germany e. V.
- Mitglied des Aufsichtsrats des DFKI
(Deutsches Institut für Künstliche
Intelligenz)
- Mitglied des Lenkungskreises der Plattform
Industrie 4.0
- Mitglied des Lenkungskreises der Plattform
Lernende Systeme
- Mitglied der Baden-Badener
Unternehmergespräche (BBUG)
- Mitglied des Feldafinger Kreises
Herr Seitz bekleidet bei folgenden weiteren
in- und ausländischen Gesellschaften
Ämter in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren
Kontrollgremien:
- Mitglied des Verwaltungsrats der Tchibo
(Schweiz) AG
- Mitglied des Aufsichtsrats der Eduscho
(Austria) GmbH
Die Lebensläufe von Herrn Riemensperger, Herrn
Seitz und Herrn Schwartmann finden Sie im
Anhang dieser Einladung sowie in jährlich
aktualisierter Form auf der Website der
Gesellschaft unter
www.sinnerschrader.ag
in der Rubrik 'Governance' im Bereich
'Management'.
6. *Beschlussfassung über die Aufhebung des
Bedingten Kapitals III gemäß § 5 Abs. 2
der Satzung, des Bedingten Kapitals 2012
gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung sowie des
Bedingten Kapitals 2017 gemäß § 5 Abs. 4
der Satzung und Satzungsänderung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
a) Die gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung
bestehende bedingte Erhöhung des
Grundkapitals von bis zu 78.333 EUR
(Bedingtes Kapital III), die gemäß §
5 Abs. 3 der Satzung bestehende bedingte
Erhöhung des Grundkapitals von bis zu
550.000 EUR (Bedingtes Kapital 2012) und
die gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung
bestehende bedingte Erhöhung des
Grundkapitals von bis zu 520.000 EUR
(Bedingtes Kapital 2017) werden
aufgehoben.
b) In § 5 der Satzung werden die bisherigen
Absätze 2, 3 und 4 ersatzlos gestrichen.
II Unterlagen
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die
folgenden Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung
der SinnerSchrader Aktiengesellschaft am 30. Januar
2019 ausliegen werden, auf der Website der Gesellschaft
unter
www.sinnerschrader.ag
in der Rubrik 'Termine' im Bereich 'Hauptversammlung'
abrufbar:
- Festgestellter Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2017/2018
- Gebilligter Konzernabschluss für das
Geschäftsjahr 2017/2018
- Gemeinsamer Lagebericht der SinnerSchrader
Aktiengesellschaft und des
SinnerSchrader-Konzerns für das Geschäftsjahr
2017/2018
- Bericht des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017/2018
- Erläuternder Bericht des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 a Abs. 1 und 315 a Abs. 1
HGB für das Geschäftsjahr 2017/2018
III Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
verfügt die Gesellschaft über ein Grundkapital von
11.542.764,00 EUR; es ist eingeteilt in 11.542.764
nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie. Jede Aktie gewährt
eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung keine eigenen Aktien.
IV Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung
*Nachweis der Berechtigung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft
ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben.
Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist
ein in Textform (§ 126 b BGB) erstellter Nachweis des
Anteilsbesitzes eines zur Verwahrung von Wertpapieren
zugelassenen bzw. depotführenden Instituts erforderlich
und ausreichend; der Nachweis muss in deutscher oder
englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis des
Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages
(Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) vor der
Hauptversammlung, d. h. auf den *9. Januar 2019, 00:00
Uhr MEZ (sog. Nachweisstichtag),* beziehen und der
Gesellschaft unter folgender Postanschrift, Faxnummer
bzw. E-Mail-Adresse bis zum *23. Januar 2019 (24:00 Uhr
MEZ)* zugehen:
SinnerSchrader Aktiengesellschaft
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49. 89. 210 27-289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der
Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch
im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.
h., Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst danach
Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt.
Nach Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes werden
den Aktionären bzw. den von ihnen benannten
Bevollmächtigten von der Anmeldestelle Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten unsere
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft
Sorge zu tragen, und empfehlen ihnen, sich alsbald mit
ihrem depotführenden Kreditinstitut in Verbindung zu
setzen. Der Erhalt einer Eintrittskarte ist allerdings
keine Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts,
sondern dient lediglich der leichteren
organisatorischen Abwicklung.
Mitteilungen an die Aktionäre nach § 128 Abs. 1 i. V.
m. § 125 AktG werden in Papierform übermittelt.
*Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben
wollen, können sich durch ihre Depotbank, eine
Aktionärsvereinigung oder einen anderen
Bevollmächtigten ihrer Wahl vertreten lassen.
Als Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären
ferner an, dass sie sich nach Maßgabe erteilter
Weisungen auch durch von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten
lassen können. Die Stimmrechtsvertreter werden die
Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den ihnen
erteilten Weisungen ausüben. Sie sind auch bei
erteilter Vollmacht nur dann zur Stimmrechtsausübung
befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt. Soweit eine
ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich
der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen
Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Zu
Anträgen, zu denen es keine mit dieser Einladung
bekannt gemachten Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat gibt, nehmen sie keine Weisungen entgegen.
Auch in allen Fällen der Stimmrechtsvertretung bedarf
es des ordnungsgemäßen Nachweises der Berechtigung
des Vollmachtgebers zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts wie
vorstehend unter 'Nachweis der Berechtigung'
beschrieben.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform. Ausnahmen können
für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG
gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren
Widerruf sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber
der Gesellschaft bestehen; hinsichtlich der insoweit
einzuhaltenden Form bitten wir unsere Aktionäre, sich
mit den Genannten abzustimmen.
Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft,
die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber
den Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den
Widerruf von Vollmachten stehen folgende Postanschrift,
Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse zur Verfügung:
SinnerSchrader Aktiengesellschaft
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49. 89. 210 27-289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Am Tag der Hauptversammlung steht dafür auch die Ein-
und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung zur
Verfügung.
Ein Vollmachtsformular befindet sich auf der Rückseite
der zugesandten Eintrittskarte und kann auch von der
Website der Gesellschaft unter www.sinnerschrader.ag in
der Rubrik 'Termine' im Bereich 'Hauptversammlung'
heruntergeladen werden.
Die Erteilung, der Widerruf sowie die Änderung von
Weisungen gegenüber den Stimmrechtsvertretern der
Gesellschaft sind unter der vorgenannten Postanschrift,
Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse nur bis zum 29. Januar
2019 (24:00 Uhr MEZ) möglich; außerdem steht dafür
am Tag der Hauptversammlung selbst bis kurz vor Beginn
der Abstimmungen die Ein- und Ausgangskontrolle zur
Hauptversammlung zur Verfügung.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel-
eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die
Weisung an die Stimmrechtsvertreter zu diesem
Tagesordnungspunkt entsprechend für jeden Punkt der
Einzelabstimmung.
Ein Vollmachts- und Weisungsformular an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschafter befindet sich
auf der Rückseite der zugesandten Eintrittskarte und
kann auch von der Website der Gesellschaft unter
www.sinnerschrader.ag in der Rubrik 'Termine' im
Bereich 'Hauptversammlung' heruntergeladen werden.
Alternativ steht unseren Aktionären das Internet für
die Vollmachts- und Weisungserteilung an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Verfügung.
Hierzu ist die Website
www.sinnerschrader.ag
und in der Rubrik 'Termine' im Bereich
'Hauptversammlung' der Punkt 'Online-Vollmachts- und
-Weisungserteilung / Online-Briefwahl' aufzurufen und
den weiteren Anweisungen auf der Website zu folgen. Für
die Identifikation ist die Eintrittskarte bzw. die
Eintrittskartennummer bereitzuhalten.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl*
Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben
wollen, können ihre Stimmen auch schriftlich oder im
Wege elektronischer Kommunikation durch Briefwahl
abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der
Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
ihren Anteilsbesitz wie oben unter 'Nachweis der
Berechtigung' beschrieben ordnungsgemäß
nachgewiesen haben.
Ein Formular zur Stimmabgabe befindet sich auf der
Eintrittskarte. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen
müssen aus organisatorischen Gründen bis spätestens
*29. Januar 2019 (24:00 Uhr MEZ)* bei der Gesellschaft
unter folgender Postanschrift, Faxnummer bzw.
E-Mail-Adresse eingegangen sein:
SinnerSchrader Aktiengesellschaft
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49. 89. 210 27-289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Alternativ steht unseren Aktionären das Internet für
die Briefwahl zur Verfügung. Hierzu ist die Website
www.sinnerschrader.ag
und in der Rubrik 'Termine' im Bereich
'Hauptversammlung' der Punkt 'Online-Vollmachts- und
-Weisungserteilung / Online-Briefwahl' aufzurufen und
den weiteren Anweisungen auf der Website zu folgen. Für
die Identifikation ist die Eintrittskarte bzw. die
Eintrittskartennummer bereitzuhalten.
Abgegebene Briefwahlstimmen können bis zum *29. Januar
2019 (24:00 Uhr MEZ)* schriftlich oder im Wege
elektronischer Kommunikation unter der vorgenannten
Adresse der Gesellschaft oder unter Nutzung des
Internetservices auf der Website
www.sinnerschrader.ag
in der Rubrik 'Termine' im Bereich 'Hauptversammlung'
im Punkt 'Online-Vollmachts- und -Weisungserteilung /
Online-Briefwahl' geändert oder widerrufen werden.
Auch bevollmächtigte Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder andere ihnen nach § 135
Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Personen oder
Institutionen können sich der Briefwahl bedienen.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel-
eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die
zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme
entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines
bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt
als Widerruf der zuvor abgegebenen Briefwahlstimmen.
V Rechte der Aktionäre
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126
Abs. 1 und 127 AktG*
Aktionäre können gemäß § 126 Abs. 1 AktG
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand
und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der
Tagesordnung stellen sowie nach § 127 AktG
Wahlvorschläge machen. Aktionäre, die Gegenanträge oder
Wahlvorschläge zur Hauptversammlung haben, bitten wir,
diese ausschließlich an folgende Postanschrift
bzw. Faxnummer zu richten:
SinnerSchrader Aktiengesellschaft
Völckersstraße 38
22765 Hamburg
Deutschland
Fax: +49. 40. 39 88 55-100
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG macht die
Gesellschaft gemäß §§ 126 Abs. 1 bzw. 127 AktG
zugänglich zu machende etwaige Gegenanträge zu den
Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu den
Punkten der Tagesordnung und Wahlvorschläge
einschließlich des Namens des Aktionärs, der
etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme
der Verwaltung auf der Website der Gesellschaft unter
www.sinnerschrader.ag
in der Rubrik 'Termine' im Bereich 'Hauptversammlung'
zugänglich, wenn ihr Gegenanträge mit einer etwaigen
Begründung oder Wahlvorschläge unter der vorgenannten
Adresse der SinnerSchrader Aktiengesellschaft
mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis
spätestens *15. Januar 2019 (24:00 Uhr MEZ),*
zugegangen sind.
*Anträge auf Tagesordnungsergänzungen nach § 122 Abs. 2
AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag
am Grundkapital von 500.000,00 EUR erreichen, können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand der SinnerSchrader
Aktiengesellschaft (Völckersstraße 38, 22765
Hamburg) zu richten und muss der Gesellschaft
mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis
spätestens *30. Dezember 2018 (24:00 Uhr MEZ),*
zugehen. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder Beschlussvorlage beiliegen. Die betreffenden
Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens
90 Tagen vor dem Zugang des Verlangens Inhaber der
erforderlichen Anzahl Aktien sind und dass sie diese
bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag
halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung der
Aktienbesitzzeit Anwendung findet. § 121 Abs. 7 AktG
ist auf die Fristberechnung entsprechend anzuwenden.
*Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG*
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der
Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf
die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung zu
Punkt 1 der Tagesordnung auch der Konzernabschluss und
der gemeinsame Lagebericht der SinnerSchrader
Aktiengesellschaft und des SinnerSchrader-Konzerns
vorgelegt werden; Voraussetzung ist ebenfalls, dass die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der
Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind
in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im
Rahmen der Aussprache zu stellen.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der
Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen
absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist,
der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen
einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 18
Abs. 5 der Satzung der SinnerSchrader
Aktiengesellschaft ist der Vorsitzende der Versammlung
ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre
zeitlich angemessen zu beschränken; er kann
insbesondere den zeitlichen Rahmen des
Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten sowie der einzelnen Frage- und
Redebeiträge angemessen festsetzen.
VI Hinweis auf die Website der Gesellschaft
Die Informationen und Unterlagen nach § 124 a AktG
sowie zahlreiche weitere Informationen zur
Hauptversammlung (einschließlich u. a. des Inhalts
der Einberufung, der der Versammlung zugänglich zu
machenden Unterlagen sowie der Formulare zur
Bevollmächtigung bei Stimmrechtsvertretung bzw.
Briefwahl) finden sich auf der Website der Gesellschaft
unter
www.sinnerschrader.ag
in der Rubrik 'Termine' im Bereich 'Hauptversammlung'
und können dort eingesehen und auf Wunsch auch
heruntergeladen werden.
VII Hinweise zum Datenschutz
Europaweit gelten seit dem 25. Mai 2018 aufgrund des
Inkrafttretens der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung neue Regelungen zum
Datenschutz. Der Schutz Ihrer Daten und deren
rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen
Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir
alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener
Daten unserer Aktionäre im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung übersichtlich an einer Stelle
zusammengefasst. Diese Datenschutzhinweise stehen auf
der Website der Gesellschaft
www.sinnerschrader.ag
in der Rubrik 'Termine' im Bereich 'Hauptversammlung'
unter 'Datenschutzhinweise' zur Einsicht und zum
Download zur Verfügung.
Hamburg, im Dezember 2018
*SinnerSchrader Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
Anhang
*Lebenslauf Frank Riemensperger*
*Name:* *Frank Riemensperger*
ausgeübter Beruf: Vorsitzender der
Geschäftsführung Accenture
Deutschland
Wohnort: Dietzenbach
Geburtsdatum: 13.09.1962
Geburtsort: Niederrimsingen
Nationalität: Deutsch
*Beruflicher Werdegang*
01.05.1987-31.12.1988 Integrata AG
1989 bis heute Accenture
*Ausbildung*
1983-1987 FH Furtwangen
_Studium der
Wirtschaftsinformatik_
*Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien*
- Sitz im Senat der acatech - Deutsche Akademie
der Technikwissenschaften e. V.
- Mitglied des Präsidiums des
IT-Branchenverbands BITKOM
- Mitglied des Präsidiums des Bundesverbands der
IT-Anwender VOICE
- Vice President der American Chamber of
Commerce in Germany e. V.
- Mitglied des Aufsichtsrats des DFKI (Deutsches
Institut für Künstliche Intelligenz)
- Mitglied des Lenkungskreises der Plattform
Industrie 4.0
- Mitglied des Lenkungskreises der Plattform
Lernende Systeme
- Mitglied der Baden-Badener
Unternehmergespräche (BBUG)
- Mitglied des Feldafinger Kreises
*Lebenslauf Philip W. Seitz*
*Name:* *Philip W. Seitz*
ausgeübter General Counsel der Tchibo
Beruf: GmbH
Wohnort: Hamburg
Geburtsdatum: 15.08.1962
Geburtsort: Hamburg
Nationalität: Deutsch
*Beruflicher Werdegang*
1993-1994 HypoVereinsbank Hamburg
1995-1996 GrandMet Foods Germany
_Legal Counsel Germany_
1997-2007 Campbell Soup Company
_Legal Counsel Europe_
2008 bis heute Tchibo GmbH
_General Counsel_
*Ausbildung*
1983-1988 Universität Hamburg
_Studium der Rechtswissenschaften_
_Staatsexamen_
1990-1993 Freie und Hansestadt Hamburg
_Juristischer Vorbereitungsdienst_
_2. Staatsexamen_
*Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien*
- Mitglied des Verwaltungsrats der Tchibo
(Schweiz) AG
- Mitglied des Aufsichtsrats der Eduscho
(Austria) GmbH
*Lebenslauf Daniel Schwartmann*
*Name:* *Daniel Schwartmann*
ausgeübter Beruf: Geschäftsführer Accenture
Corporate Development
Europa, Afrika und
Lateinamerika (Mergers &
Acquisitions, Ventures,
Investments)
Wohnort: Düsseldorf
Geburtsdatum: 24.05.1965
Geburtsort: Neuwied
Nationalität: Deutsch
*Beruflicher Werdegang*
1993-1999 Andersen Consulting
_Senior Manager, Financial &
Performance Management
Consulting_
2000-2002 Accenture Corporate
Development/Accenture
Technology Ventures
_Direktor, Corporate
Development (Venture Capital,
Investments, Allianzen)_
2002 bis heute Accenture
_Geschäftsführer Corporate
Development Europa, Afrika
und Lateinamerika (Mergers &
Acquisitions, Ventures,
Investments)_
*Ausbildung*
1988-1989 University of Cambridge
_Studium der Mathematik_
1985-1990 Universität Duisburg
_Diplom-Mathematiker (kombiniert
mit Wirtschaftswissenschaften)_
1999-2000 London Business School
_Master in Finance_
2018-12-18 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: SinnerSchrader Aktiengesellschaft
Völckersstraße 38
22765 Hamburg
Deutschland
E-Mail: info@sinnerschrader.com
Internet: http://www.sinnerschrader.ag
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
759713 2018-12-18
(END) Dow Jones Newswires
December 18, 2018 09:04 ET (14:04 GMT)
© 2018 Dow Jones News
