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DGAP-HV: SinnerSchrader Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.01.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DJ DGAP-HV: SinnerSchrader Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.01.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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DGAP-News: SinnerSchrader Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
SinnerSchrader Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 30.01.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-12-18 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
SinnerSchrader Aktiengesellschaft Hamburg ISIN: 
DE0005141907 
WKN: 514190 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu 
der am 30. Januar 2019 um 10:00 Uhr MEZ im Ballsaal, 
Südtribüne FC St. Pauli, Harald-Stender-Platz 1 
(Heiligengeistfeld/Budapester Straße), 20359 
Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
eingeladen. 
 
I Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses für das 
   Geschäftsjahr 2017/2018, des gemeinsamen 
   Lageberichts der SinnerSchrader 
   Aktiengesellschaft und des 
   SinnerSchrader-Konzerns für das Geschäftsjahr 
   2017/2018, des Berichtes des Aufsichtsrats 
   sowie des erläuternden Berichtes des Vorstands 
   zu den Angaben nach §§ 289 a Abs. 1 und 315 a 
   Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2017/2018 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017/2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017/2018 Entlastung zu 
   erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017/2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017/2018 Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2018/2019 die Ebner Stolz 
   GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, 
   Zweigniederlassung Hamburg, zu wählen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 
   96, 101 Abs. 1 AktG und § 9 der Satzung der 
   Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, 
   die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt 
   werden. 
 
   Mit der Beendigung der Hauptversammlung am 30. 
   Januar 2019 endet die Amtszeit aller 
   Mitglieder des Aufsichtsrats. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) Herrn Frank Riemensperger, Dietzenbach, 
      Vorsitzender der Geschäftsführung 
      Accenture Deutschland, angestellt bei der 
      Accenture Holdings GmbH & Co. KG, 
   b) Herrn Philip W. Seitz, Hamburg, General 
      Counsel der Tchibo GmbH, und 
   c) Herrn Daniel Schwartmann, Düsseldorf, 
      Geschäftsführer Accenture Corporate 
      Development Europa, Afrika und 
      Lateinamerika, angestellt bei der 
      Accenture GmbH, 
 
   mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung 
   am 30. Januar 2019 bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das am 31. August 2021 endende Geschäftsjahr 
   beschließt, in den Aufsichtsrat zu 
   wählen. 
 
   Entsprechend Ziffer 5.4.3 Satz 1 Deutscher 
   Corporate Governance Kodex (DCGK) ist 
   beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
   Einzelabstimmung über die Kandidaten 
   entscheiden zu lassen. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 DCGK wird 
   darauf hingewiesen, dass Herr Riemensperger 
   für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat 
   seine Bereitschaft erklärt hat, für den 
   Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. 
 
   Die Wahlvorschläge berücksichtigen die 
   gesetzlichen Vorgaben sowie die vom 
   Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 2 
   und 3 DCGK beschlossenen Ziele für seine 
   Zusammensetzung sowie das vom Aufsichtsrat 
   erarbeitete Kompetenzprofil für das 
   Gesamtgremium. Die Ziele für die 
   Zusammensetzung des Aufsichtsrats hinsichtlich 
   der Geschlechterquote sollen bis zum 30. Juni 
   2022 erreicht werden. 
 
   Zu Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 DCGK wird 
   erklärt, dass nach Einschätzung des 
   Aufsichtsrats zwischen Herrn Riemensperger, 
   Herrn Seitz bzw. Herrn Schwartmann einerseits 
   und der SinnerSchrader AG, deren 
   Konzernunternehmen, den Organen der 
   SinnerSchrader AG oder einem wesentlich an der 
   SinnerSchrader AG beteiligten Aktionär 
   andererseits mit Ausnahme der unten stehenden 
   Punkte keine persönlichen oder geschäftlichen 
   Beziehungen bestehen, die ein objektiv 
   urteilender Aktionär für seine 
   Wahlentscheidung als maßgebend ansehen 
   würde. Wesentlich beteiligt in diesem Sinne 
   sind solche Aktionäre, die direkt oder 
   indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten 
   Aktien der Gesellschaft halten: 
 
   * Herr Riemensperger, Herr Seitz und Herr 
     Schwartmann sind derzeit Mitglieder des 
     Aufsichtsrats der SinnerSchrader AG. 
   * Herr Riemensperger ist Vorsitzender der 
     Geschäftsführung Accenture Deutschland, 
     Herr Schwartmann ist Geschäftsführer 
     Accenture Corporate Development Europa, 
     Afrika und Lateinamerika. 
 
     Accenture ist über die Accenture Digital 
     Holdings GmbH mehrheitlich an der 
     SinnerSchrader AG beteiligt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 
   5.4.1 Abs. 5 DCGK vergewissert, dass die 
   Herren Riemensperger, Seitz und Schwartmann 
   den zu erwartenden Zeitaufwand erbringen 
   können. 
 
   Herr Riemensperger bekleidet bei folgenden 
   weiteren in- und ausländischen Gesellschaften 
   Ämter in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
   Kontrollgremien: 
 
   - Sitz im Senat der acatech - Deutsche 
     Akademie der Technikwissenschaften e. V. 
   - Mitglied des Präsidiums des 
     IT-Branchenverbands BITKOM 
   - Mitglied des Präsidiums des Bundesverbands 
     der IT-Anwender VOICE 
   - Vice President der American Chamber of 
     Commerce in Germany e. V. 
   - Mitglied des Aufsichtsrats des DFKI 
     (Deutsches Institut für Künstliche 
     Intelligenz) 
   - Mitglied des Lenkungskreises der Plattform 
     Industrie 4.0 
   - Mitglied des Lenkungskreises der Plattform 
     Lernende Systeme 
   - Mitglied der Baden-Badener 
     Unternehmergespräche (BBUG) 
   - Mitglied des Feldafinger Kreises 
 
   Herr Seitz bekleidet bei folgenden weiteren 
   in- und ausländischen Gesellschaften 
   Ämter in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
   Kontrollgremien: 
 
   - Mitglied des Verwaltungsrats der Tchibo 
     (Schweiz) AG 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der Eduscho 
     (Austria) GmbH 
 
   Die Lebensläufe von Herrn Riemensperger, Herrn 
   Seitz und Herrn Schwartmann finden Sie im 
   Anhang dieser Einladung sowie in jährlich 
   aktualisierter Form auf der Website der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.sinnerschrader.ag 
 
   in der Rubrik 'Governance' im Bereich 
   'Management'. 
6. *Beschlussfassung über die Aufhebung des 
   Bedingten Kapitals III gemäß § 5 Abs. 2 
   der Satzung, des Bedingten Kapitals 2012 
   gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung sowie des 
   Bedingten Kapitals 2017 gemäß § 5 Abs. 4 
   der Satzung und Satzungsänderung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   a) Die gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung 
      bestehende bedingte Erhöhung des 
      Grundkapitals von bis zu 78.333 EUR 
      (Bedingtes Kapital III), die gemäß § 
      5 Abs. 3 der Satzung bestehende bedingte 
      Erhöhung des Grundkapitals von bis zu 
      550.000 EUR (Bedingtes Kapital 2012) und 
      die gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung 
      bestehende bedingte Erhöhung des 
      Grundkapitals von bis zu 520.000 EUR 
      (Bedingtes Kapital 2017) werden 
      aufgehoben. 
   b) In § 5 der Satzung werden die bisherigen 
      Absätze 2, 3 und 4 ersatzlos gestrichen. 
II Unterlagen 
 
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die 
folgenden Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung 
der SinnerSchrader Aktiengesellschaft am 30. Januar 
2019 ausliegen werden, auf der Website der Gesellschaft 
unter 
 
www.sinnerschrader.ag 
 
in der Rubrik 'Termine' im Bereich 'Hauptversammlung' 
abrufbar: 
 
- Festgestellter Jahresabschluss für das 
  Geschäftsjahr 2017/2018 
- Gebilligter Konzernabschluss für das 
  Geschäftsjahr 2017/2018 
- Gemeinsamer Lagebericht der SinnerSchrader 
  Aktiengesellschaft und des 
  SinnerSchrader-Konzerns für das Geschäftsjahr 
  2017/2018 
- Bericht des Aufsichtsrats für das 
  Geschäftsjahr 2017/2018 
- Erläuternder Bericht des Vorstands zu den 
  Angaben nach §§ 289 a Abs. 1 und 315 a Abs. 1 
  HGB für das Geschäftsjahr 2017/2018 
III Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
verfügt die Gesellschaft über ein Grundkapital von 
11.542.764,00 EUR; es ist eingeteilt in 11.542.764 
nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am 
Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie. Jede Aktie gewährt 
eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der 
Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
IV Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
*Nachweis der Berechtigung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft 
ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. 
Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist 
ein in Textform (§ 126 b BGB) erstellter Nachweis des 
Anteilsbesitzes eines zur Verwahrung von Wertpapieren 
zugelassenen bzw. depotführenden Instituts erforderlich 
und ausreichend; der Nachweis muss in deutscher oder 
englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis des 
Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages 
(Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) vor der 
Hauptversammlung, d. h. auf den *9. Januar 2019, 00:00 
Uhr MEZ (sog. Nachweisstichtag),* beziehen und der 
Gesellschaft unter folgender Postanschrift, Faxnummer 
bzw. E-Mail-Adresse bis zum *23. Januar 2019 (24:00 Uhr 
MEZ)* zugehen: 
 
 SinnerSchrader Aktiengesellschaft 
 c/o Link Market Services GmbH 
 Landshuter Allee 10 
 80637 München 
 Deutschland 
 Fax: +49. 89. 210 27-289 
 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes 
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der 
Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. 
h., Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst danach 
Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. 
 
Nach Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes werden 
den Aktionären bzw. den von ihnen benannten 
Bevollmächtigten von der Anmeldestelle Eintrittskarten 
für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten unsere 
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft 
Sorge zu tragen, und empfehlen ihnen, sich alsbald mit 
ihrem depotführenden Kreditinstitut in Verbindung zu 
setzen. Der Erhalt einer Eintrittskarte ist allerdings 
keine Voraussetzung für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts, 
sondern dient lediglich der leichteren 
organisatorischen Abwicklung. 
 
Mitteilungen an die Aktionäre nach § 128 Abs. 1 i. V. 
m. § 125 AktG werden in Papierform übermittelt. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben 
wollen, können sich durch ihre Depotbank, eine 
Aktionärsvereinigung oder einen anderen 
Bevollmächtigten ihrer Wahl vertreten lassen. 
 
Als Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären 
ferner an, dass sie sich nach Maßgabe erteilter 
Weisungen auch durch von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten 
lassen können. Die Stimmrechtsvertreter werden die 
Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den ihnen 
erteilten Weisungen ausüben. Sie sind auch bei 
erteilter Vollmacht nur dann zur Stimmrechtsausübung 
befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den 
einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt. Soweit eine 
ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich 
der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen 
Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Zu 
Anträgen, zu denen es keine mit dieser Einladung 
bekannt gemachten Vorschläge von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat gibt, nehmen sie keine Weisungen entgegen. 
 
Auch in allen Fällen der Stimmrechtsvertretung bedarf 
es des ordnungsgemäßen Nachweises der Berechtigung 
des Vollmachtgebers zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts wie 
vorstehend unter 'Nachweis der Berechtigung' 
beschrieben. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. Ausnahmen können 
für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG 
gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren 
Widerruf sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber 
der Gesellschaft bestehen; hinsichtlich der insoweit 
einzuhaltenden Form bitten wir unsere Aktionäre, sich 
mit den Genannten abzustimmen. 
 
Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, 
die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber 
den Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den 
Widerruf von Vollmachten stehen folgende Postanschrift, 
Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse zur Verfügung: 
 
 SinnerSchrader Aktiengesellschaft 
 c/o Link Market Services GmbH 
 Landshuter Allee 10 
 80637 München 
 Deutschland 
 Fax: +49. 89. 210 27-289 
 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Am Tag der Hauptversammlung steht dafür auch die Ein- 
und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung zur 
Verfügung. 
 
Ein Vollmachtsformular befindet sich auf der Rückseite 
der zugesandten Eintrittskarte und kann auch von der 
Website der Gesellschaft unter www.sinnerschrader.ag in 
der Rubrik 'Termine' im Bereich 'Hauptversammlung' 
heruntergeladen werden. 
 
Die Erteilung, der Widerruf sowie die Änderung von 
Weisungen gegenüber den Stimmrechtsvertretern der 
Gesellschaft sind unter der vorgenannten Postanschrift, 
Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse nur bis zum 29. Januar 
2019 (24:00 Uhr MEZ) möglich; außerdem steht dafür 
am Tag der Hauptversammlung selbst bis kurz vor Beginn 
der Abstimmungen die Ein- und Ausgangskontrolle zur 
Hauptversammlung zur Verfügung. 
 
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- 
eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die 
Weisung an die Stimmrechtsvertreter zu diesem 
Tagesordnungspunkt entsprechend für jeden Punkt der 
Einzelabstimmung. 
 
Ein Vollmachts- und Weisungsformular an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschafter befindet sich 
auf der Rückseite der zugesandten Eintrittskarte und 
kann auch von der Website der Gesellschaft unter 
www.sinnerschrader.ag in der Rubrik 'Termine' im 
Bereich 'Hauptversammlung' heruntergeladen werden. 
 
Alternativ steht unseren Aktionären das Internet für 
die Vollmachts- und Weisungserteilung an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Verfügung. 
Hierzu ist die Website 
 
www.sinnerschrader.ag 
 
und in der Rubrik 'Termine' im Bereich 
'Hauptversammlung' der Punkt 'Online-Vollmachts- und 
-Weisungserteilung / Online-Briefwahl' aufzurufen und 
den weiteren Anweisungen auf der Website zu folgen. Für 
die Identifikation ist die Eintrittskarte bzw. die 
Eintrittskartennummer bereitzuhalten. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl* 
 
Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben 
wollen, können ihre Stimmen auch schriftlich oder im 
Wege elektronischer Kommunikation durch Briefwahl 
abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der 
Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
ihren Anteilsbesitz wie oben unter 'Nachweis der 
Berechtigung' beschrieben ordnungsgemäß 
nachgewiesen haben. 
 
Ein Formular zur Stimmabgabe befindet sich auf der 
Eintrittskarte. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen 
müssen aus organisatorischen Gründen bis spätestens 
*29. Januar 2019 (24:00 Uhr MEZ)* bei der Gesellschaft 
unter folgender Postanschrift, Faxnummer bzw. 
E-Mail-Adresse eingegangen sein: 
 
 SinnerSchrader Aktiengesellschaft 
 c/o Link Market Services GmbH 
 Landshuter Allee 10 
 80637 München 
 Deutschland 
 Fax: +49. 89. 210 27-289 
 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Alternativ steht unseren Aktionären das Internet für 
die Briefwahl zur Verfügung. Hierzu ist die Website 
 
www.sinnerschrader.ag 
 
und in der Rubrik 'Termine' im Bereich 
'Hauptversammlung' der Punkt 'Online-Vollmachts- und 
-Weisungserteilung / Online-Briefwahl' aufzurufen und 
den weiteren Anweisungen auf der Website zu folgen. Für 
die Identifikation ist die Eintrittskarte bzw. die 
Eintrittskartennummer bereitzuhalten. 
 
Abgegebene Briefwahlstimmen können bis zum *29. Januar 
2019 (24:00 Uhr MEZ)* schriftlich oder im Wege 
elektronischer Kommunikation unter der vorgenannten 
Adresse der Gesellschaft oder unter Nutzung des 
Internetservices auf der Website 
 
www.sinnerschrader.ag 
 
in der Rubrik 'Termine' im Bereich 'Hauptversammlung' 
im Punkt 'Online-Vollmachts- und -Weisungserteilung / 
Online-Briefwahl' geändert oder widerrufen werden. 
 
Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen oder andere ihnen nach § 135 
Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Personen oder 
Institutionen können sich der Briefwahl bedienen. 
 
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- 
eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die 
zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme 
entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung. 
 
Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines 
bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt 
als Widerruf der zuvor abgegebenen Briefwahlstimmen. 
 
V Rechte der Aktionäre 
 
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 
Abs. 1 und 127 AktG* 
 
Aktionäre können gemäß § 126 Abs. 1 AktG 
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand 
und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
Tagesordnung stellen sowie nach § 127 AktG 
Wahlvorschläge machen. Aktionäre, die Gegenanträge oder 
Wahlvorschläge zur Hauptversammlung haben, bitten wir, 
diese ausschließlich an folgende Postanschrift 
bzw. Faxnummer zu richten: 
 
 SinnerSchrader Aktiengesellschaft 
 Völckersstraße 38 
 22765 Hamburg 
 Deutschland 
 Fax: +49. 40. 39 88 55-100 
 
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG macht die 
Gesellschaft gemäß §§ 126 Abs. 1 bzw. 127 AktG 
zugänglich zu machende etwaige Gegenanträge zu den 
Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu den 
Punkten der Tagesordnung und Wahlvorschläge 
einschließlich des Namens des Aktionärs, der 
etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme 
der Verwaltung auf der Website der Gesellschaft unter 
 
www.sinnerschrader.ag 
 
in der Rubrik 'Termine' im Bereich 'Hauptversammlung' 
zugänglich, wenn ihr Gegenanträge mit einer etwaigen 
Begründung oder Wahlvorschläge unter der vorgenannten 
Adresse der SinnerSchrader Aktiengesellschaft 
mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis 
spätestens *15. Januar 2019 (24:00 Uhr MEZ),* 
zugegangen sind. 
 
*Anträge auf Tagesordnungsergänzungen nach § 122 Abs. 2 
AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag 
am Grundkapital von 500.000,00 EUR erreichen, können 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand der SinnerSchrader 
Aktiengesellschaft (Völckersstraße 38, 22765 
Hamburg) zu richten und muss der Gesellschaft 
mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis 
spätestens *30. Dezember 2018 (24:00 Uhr MEZ),* 
zugehen. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
oder Beschlussvorlage beiliegen. Die betreffenden 
Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 
90 Tagen vor dem Zugang des Verlangens Inhaber der 
erforderlichen Anzahl Aktien sind und dass sie diese 
bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag 
halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung der 
Aktienbesitzzeit Anwendung findet. § 121 Abs. 7 AktG 
ist auf die Fristberechnung entsprechend anzuwenden. 
 
*Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG* 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und 
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die 
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der 
Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Die 
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf 
die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung zu 
Punkt 1 der Tagesordnung auch der Konzernabschluss und 
der gemeinsame Lagebericht der SinnerSchrader 
Aktiengesellschaft und des SinnerSchrader-Konzerns 
vorgelegt werden; Voraussetzung ist ebenfalls, dass die 
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der 
Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind 
in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im 
Rahmen der Aussprache zu stellen. 
 
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der 
Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen 
absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach 
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, 
der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen 
einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 18 
Abs. 5 der Satzung der SinnerSchrader 
Aktiengesellschaft ist der Vorsitzende der Versammlung 
ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre 
zeitlich angemessen zu beschränken; er kann 
insbesondere den zeitlichen Rahmen des 
Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den einzelnen 
Tagesordnungspunkten sowie der einzelnen Frage- und 
Redebeiträge angemessen festsetzen. 
 
VI Hinweis auf die Website der Gesellschaft 
 
Die Informationen und Unterlagen nach § 124 a AktG 
sowie zahlreiche weitere Informationen zur 
Hauptversammlung (einschließlich u. a. des Inhalts 
der Einberufung, der der Versammlung zugänglich zu 
machenden Unterlagen sowie der Formulare zur 
Bevollmächtigung bei Stimmrechtsvertretung bzw. 
Briefwahl) finden sich auf der Website der Gesellschaft 
unter 
 
www.sinnerschrader.ag 
 
in der Rubrik 'Termine' im Bereich 'Hauptversammlung' 
und können dort eingesehen und auf Wunsch auch 
heruntergeladen werden. 
 
VII Hinweise zum Datenschutz 
 
Europaweit gelten seit dem 25. Mai 2018 aufgrund des 
Inkrafttretens der Europäischen 
Datenschutz-Grundverordnung neue Regelungen zum 
Datenschutz. Der Schutz Ihrer Daten und deren 
rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen 
Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir 
alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener 
Daten unserer Aktionäre im Zusammenhang mit der 
Hauptversammlung übersichtlich an einer Stelle 
zusammengefasst. Diese Datenschutzhinweise stehen auf 
der Website der Gesellschaft 
 
www.sinnerschrader.ag 
 
in der Rubrik 'Termine' im Bereich 'Hauptversammlung' 
unter 'Datenschutzhinweise' zur Einsicht und zum 
Download zur Verfügung. 
 
Hamburg, im Dezember 2018 
 
*SinnerSchrader Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
Anhang 
 
*Lebenslauf Frank Riemensperger* 
 
 *Name:*           *Frank Riemensperger* 
 ausgeübter Beruf: Vorsitzender der 
                   Geschäftsführung Accenture 
                   Deutschland 
 Wohnort:          Dietzenbach 
 Geburtsdatum:     13.09.1962 
 Geburtsort:       Niederrimsingen 
 Nationalität:     Deutsch 
 
*Beruflicher Werdegang* 
 
 01.05.1987-31.12.1988 Integrata AG 
 1989 bis heute        Accenture 
 
*Ausbildung* 
 
 1983-1987 FH Furtwangen 
           _Studium der 
           Wirtschaftsinformatik_ 
 
*Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien* 
 
- Sitz im Senat der acatech - Deutsche Akademie 
  der Technikwissenschaften e. V. 
- Mitglied des Präsidiums des 
  IT-Branchenverbands BITKOM 
- Mitglied des Präsidiums des Bundesverbands der 
  IT-Anwender VOICE 
- Vice President der American Chamber of 
  Commerce in Germany e. V. 
- Mitglied des Aufsichtsrats des DFKI (Deutsches 
  Institut für Künstliche Intelligenz) 
- Mitglied des Lenkungskreises der Plattform 
  Industrie 4.0 
- Mitglied des Lenkungskreises der Plattform 
  Lernende Systeme 
- Mitglied der Baden-Badener 
  Unternehmergespräche (BBUG) 
- Mitglied des Feldafinger Kreises 
 
*Lebenslauf Philip W. Seitz* 
 
 *Name:*         *Philip W. Seitz* 
 ausgeübter      General Counsel der Tchibo 
 Beruf:          GmbH 
 Wohnort:        Hamburg 
 Geburtsdatum:   15.08.1962 
 Geburtsort:     Hamburg 
 Nationalität:   Deutsch 
 
*Beruflicher Werdegang* 
 
 1993-1994      HypoVereinsbank Hamburg 
 1995-1996      GrandMet Foods Germany 
                _Legal Counsel Germany_ 
 1997-2007      Campbell Soup Company 
                _Legal Counsel Europe_ 
 2008 bis heute Tchibo GmbH 
                _General Counsel_ 
 
*Ausbildung* 
 
 1983-1988 Universität Hamburg 
           _Studium der Rechtswissenschaften_ 
           _Staatsexamen_ 
 1990-1993 Freie und Hansestadt Hamburg 
           _Juristischer Vorbereitungsdienst_ 
           _2. Staatsexamen_ 
 
*Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien* 
 
- Mitglied des Verwaltungsrats der Tchibo 
  (Schweiz) AG 
- Mitglied des Aufsichtsrats der Eduscho 
  (Austria) GmbH 
 
*Lebenslauf Daniel Schwartmann* 
 
 *Name:*           *Daniel Schwartmann* 
 ausgeübter Beruf: Geschäftsführer Accenture 
                   Corporate Development 
                   Europa, Afrika und 
                   Lateinamerika (Mergers & 
                   Acquisitions, Ventures, 
                   Investments) 
 Wohnort:          Düsseldorf 
 Geburtsdatum:     24.05.1965 
 Geburtsort:       Neuwied 
 Nationalität:     Deutsch 
 
*Beruflicher Werdegang* 
 
 1993-1999      Andersen Consulting 
                _Senior Manager, Financial & 
                Performance Management 
                Consulting_ 
 2000-2002      Accenture Corporate 
                Development/Accenture 
                Technology Ventures 
                _Direktor, Corporate 
                Development (Venture Capital, 
                Investments, Allianzen)_ 
 2002 bis heute Accenture 
                _Geschäftsführer Corporate 
                Development Europa, Afrika 
                und Lateinamerika (Mergers & 
                Acquisitions, Ventures, 
                Investments)_ 
 
*Ausbildung* 
 
 1988-1989 University of Cambridge 
           _Studium der Mathematik_ 
 1985-1990 Universität Duisburg 
           _Diplom-Mathematiker (kombiniert 
           mit Wirtschaftswissenschaften)_ 
 1999-2000 London Business School 
           _Master in Finance_ 
 
2018-12-18 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: SinnerSchrader Aktiengesellschaft 
             Völckersstraße 38 
             22765 Hamburg 
             Deutschland 
E-Mail:      info@sinnerschrader.com 
Internet:    http://www.sinnerschrader.ag 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
759713 2018-12-18 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

December 18, 2018 09:04 ET (14:04 GMT)

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