Am gestrigen 1. Jänner 2019 ist eine grundlegende
Neuordnung des österreichischen Einlagensicherungssystems in Kraft
getreten. Die bisher bestehenden fünf sektoralen
Einlagensicherungseinrichtungen wurden auf zwei Einrichtungen
zusammengeführt: die zu bei der Wirtschaftskammer Österreich
eingerichtete Einlagensicherung AUSTRIA GesmbH, sowie die Sparkassen
Haftungs GmbH.
Fitnessprogramm für neue Einlagensicherung
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) ist laut
Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG)
zuständige Behörde für die Aufsicht über die
Einlagesicherungseinrichtungen in Österreich. Sie hat im vergangenen
Jahr eng mit den bisher bestehenden und zukünftigen Trägern der
Einlagensicherung, sowie der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB)
zusammengearbeitet, um die Umstellung auf das das neue System
bestmöglich vorzubereiten. Neben der laufenden Überprüfung des
Fortschritts der Vorbereitungen haben FMA und OeNB mehrere
Vor-Ort-Prüfungen durchgeführt. "Die Einlagensicherung ist ein
Stabilitätsanker für den gesamten Finanzmarkt. Banken und Kunden
müssen sich auf ihre Funktionsfähigkeit verlassen können. Damit das
neue System diese Rolle übernehmen kann, haben wir ihm im Jahr 2018
ein intensives Fitnessprogramm verordnet", heißt es dazu seitens der
FMA-Vorstände Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller, die mit Blick auf
die FMA-Aufsichtsschwerpunkte für das Jahr 2019 ergänzen: "Dieses
Programm wird auch im neuen Jahr weiterlaufen. Wir werden vor allem
überprüfen, ob die neuen Einlagensicherungseinrichtungen in der Lage
sind, im Sicherungsfall Einleger rasch und ohne Komplikationen
entschädigen zu können."
Durch die Einlagensicherung sind Kundeneinlagen bis zu einer Höhe
von 100.000 pro Einleger und pro Bank gesetzlich garantiert.
Derzeit ist das Einlagensicherungssystem in Österreich mit insgesamt
ca. 670 Mio. dotiert. Wenn im Juni 2024 der Vollausbau erreicht ist
werden im System, also allen Einlagensicherungseinrichtungen
zusammen, 0,8% der gedeckten Einlagen der österreichischen Banken
vorhanden sein. Nach derzeitigem Stand wären das rund 1,7 Mrd.
Sowohl die mit Jahresbeginn 2018 neu gegründete Einlagensicherung
AUSTRIA GesmbH als auch die Sparkassen-Haftungs GmbH hatten im Jahr
2018 umfangreiche organisatorische Voraussetzungen für die Umstellung
zu schaffen. Unter anderem mussten ihre Geschäftsleiter bei der FMA
nachweisen, dass sie für ihre neue Funktion fit & proper sind. Zudem
musste ein adäquates Frühwarnsystem für potenzielle Krisenfälle von
Mitgliedern etabliert werden. Mit Jahresbeginn hat die
Einlagensicherung AUSTRIA GesmbH ihre Funktion aufgenommen. Die
Einlagensicherungsfonds der bisherigen Einrichtungen werden mit
diesem Stichtag an sie übertragen. Einzig der Sparkassensektor wird
die Sparkassen-Haftungs GmbH weiterhin als eigenständige Einrichtung
betreiben. Dies ist möglich, weil auf Basis ESAEG das im Rahmen der
Erste Group bestehende institutionelle Sicherungssystem von der FMA
als Einlagensicherungssystem anerkannt wurde.
Nächster Schritt Europäisches Einlagensicherungssystem?
Die Neuordnung in Österreich ist ein Ausfluss aus der Europäischen
Richtlinie über Einlagensicherungssysteme aus dem Jahr 2014. Mit
dieser Richtlinie wurden in der Europäischen Union (EU) die
Rahmenbedingungen für nationale Einlagensicherungssysteme
harmonisiert. Im Euroraum ist diese Harmonisierung als
Zwischenschritt auf dem Weg zu einem gemeinsamen, integrierten
Einlagensicherungssystem zu sehen. Dieses System soll im Rahmen der
Europäischen Bankenunion die bereits existierende erste und zweite
Säule - den um die Europäische Zentralbank (EZB) aufgebauten
einheitlichen Aufsichtsmechanismus für Banken und den in Brüssel
angesiedelten einheitlichen Abwicklungsmechanismus - als dritte Säule
vervollständigen.
Rückfragehinweis:
Finanzmarktaufsicht
Mag. Stefan Maier
+43/(0)1/24959-6001 oder +43/(0)676/882 49 426
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom
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