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DGAP-Media / 2019-01-07 / 09:37
Hamburg/Kiel, 7. Januar 2019
18 Investoren mit Sitz in Deutschland, weiteren europäischen Ländern und den
USA, die börsennotierte Tier-1-Anleihen der HSH Nordbank AG im Volumen von
rund 1 Milliarde Euro halten ("Anleihegläubiger"), haben am 28. Dezember
2018 eine Klage gegen die HSH Nordbank AG ("HSH") beim Landgericht Kiel
eingereicht. Die Anleihegläubiger fordern die Hochschreibung der
Tier-1-Anleihen auf ihren Nennwert sowie Schadensersatz für
unrechtmäßig entgangene Zinszahlungen. Die Gesamthöhe der Forderungen
gegen die HSH beträgt 1,0 Milliarden Euro. Hilfsweise haben die
Anleihegläubiger die gleichen Forderungen über den Emittenten der indirekt
begebenen SPHERE und SPARC Anleihen zugunsten aller Inhaber von SPHERE und
SPARC Anleihen geltend gemacht, wodurch sich die Gesamtforderung gegen die
HSH auf 1,4 Milliarden Euro erhöht.
Die HSH hat über viele Jahre hinweg Handlungen vorgenommen, deren alleiniger
Zweck augenscheinlich darin bestand, die Anleihen unzulässig
herunterzuschreiben. Die zentralen Vorwürfe der Anleihegläubiger sind unter
anderem folgende:
· Die HSH hat in unzulässiger Weise Rücklagen nach § 340g HGB gebildet.
Diese Rücklagen, die nach dem Gesetzeszweck allein der Absicherung gegen
allgemeine Bankrisiken dienen sollen, nutzte die HSH mit dem Ziel, die
Anleihen herunterzuschreiben und Zinszahlungen darauf zu vermeiden. Die
HSH hat es zudem unterlassen, diese Rücklagen aufzulösen.
· Die HSH hat zahlreiche Vertragsbestimmungen ihrer Tier-1-Anleihen
verletzt.
· Die HSH hat für das Geschäftsjahr 2017 durch den Verkauf eines
Kreditportfolios an mit den neuen Eigentümern verbundene Unternehmen einen
signifikanten Verlust verbucht, der zu einer Herunterschreibung der
Tier-1-Anleihen führte. Die HSH hat das Portfolio unter Marktwert
veräußert und den Verkauf so strukturiert, dass die neuen Eigentümer
unzulässigerweise zulasten der Anleihegläubiger profitierten.
· Die HSH versucht, die Tier-1-Anleihen rechtswidrig zu kündigen.
· Die HSH hat die Bedingungen der SPHERE Tier-1-Anleihen verletzt, indem
sie eine Kündigung erklärt hat, obwohl die Anleihe unter ihrem Nennwert
notierte, was vertraglich unzulässig ist.
· Die HSH plant, Verlustverträge unzulässigerweise dazu zu nutzen, um ihre
Tier-1-Anleihen mit demselben Verlust, der von der HSH bereits 2017
verbucht wurde, mehrfach herunterzuschreiben.
Diese Handlungen haben alle Inhaber von Tier-1-Anleihen der HSH, zu denen
zahlreiche deutsche und internationale institutionelle Investoren und
zahllose Privatanleger zählen, erheblich geschädigt. Gestattete man der HSH
die Umsetzung ihres am 30. November 2018 angekündigten Vorhabens, die
börsennotierten Tier-1-Anleihen zu 15 Prozent ihres Nennwerts
zurückzukaufen, bedeutete dies einen Profit in Höhe von 1,6 Milliarden Euro
auf Kosten der Inhaber von Tier-1-Anleihen der HSH. Dieser ungerechtfertigte
Vorteil würde ausschließlich den neuen Eigentümern zugutekommen. Sie
hätten die Bank dann faktisch umsonst erworben.
In Vorbereitung der Klage gegen die HSH in Deutschland haben die
Anleihegläubiger in den USA einen sogenannten Discovery-Antrag gemäß
Titel 28 U.S.C., § 1782 gestellt. Dabei handelt es sich um ein
Rechtshilfeersuchen gegen die mit den neuen Eigentümern der HSH verbundenen
Unternehmen Cerberus Capital Management, L.P., J.C. Flowers & Co. LLC und
GoldenTree Asset Management L.P. Am 17. Dezember 2018 hat das Gericht des
_Southern District of New York _dem Antrag der Anleihegläubiger in
großen Teilen stattgegeben. Die sogenannten _Subpoenas,_ mit denen die
Antragsteller zur Informationserteilung verpflichtet werden, wurden den
Antragsgegnern inzwischen zugestellt.
Während die Anleihegläubiger den Rechtsweg weiter verfolgen und sich alle
rechtlichen Möglichkeiten vorbehalten, sind sie nach wie vor bereit, in
einen Dialog mit der HSH und ihren Beratern zu treten, um eine
einvernehmliche Lösung zu finden.
*Kontakt für Inhaber von HSH Tier-1-Anleihen**:*
Dr. Nadine Herrmann, Partner, Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan, LLP
+ 49 40 89728-7000
NadineHerrmann@quinnemanuel.com
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+49 69 794 090 -24 / -25
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Hinweis: Bei der vorliegenden deutschen Textversion handelt es sich um eine
Übersetzung des englischen Textes. Die englische Version ist
maßgeblich.
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