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Gläubiger von Anleihen der HSH Nordbank AG im Volumen von rund 1 Milliarde Euro reichen Klage gegen die Bank in Deutschland ein

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-Media / 2019-01-07 / 09:37 
 
Hamburg/Kiel, 7. Januar 2019 
 
18 Investoren mit Sitz in Deutschland, weiteren europäischen Ländern und den 
USA, die börsennotierte Tier-1-Anleihen der HSH Nordbank AG im Volumen von 
rund 1 Milliarde Euro halten ("Anleihegläubiger"), haben am 28. Dezember 
2018 eine Klage gegen die HSH Nordbank AG ("HSH") beim Landgericht Kiel 
eingereicht. Die Anleihegläubiger fordern die Hochschreibung der 
Tier-1-Anleihen auf ihren Nennwert sowie Schadensersatz für 
unrechtmäßig entgangene Zinszahlungen. Die Gesamthöhe der Forderungen 
gegen die HSH beträgt 1,0 Milliarden Euro. Hilfsweise haben die 
Anleihegläubiger die gleichen Forderungen über den Emittenten der indirekt 
begebenen SPHERE und SPARC Anleihen zugunsten aller Inhaber von SPHERE und 
SPARC Anleihen geltend gemacht, wodurch sich die Gesamtforderung gegen die 
HSH auf 1,4 Milliarden Euro erhöht. 
 
Die HSH hat über viele Jahre hinweg Handlungen vorgenommen, deren alleiniger 
Zweck augenscheinlich darin bestand, die Anleihen unzulässig 
herunterzuschreiben. Die zentralen Vorwürfe der Anleihegläubiger sind unter 
anderem folgende: 
 
· Die HSH hat in unzulässiger Weise Rücklagen nach § 340g HGB gebildet. 
Diese Rücklagen, die nach dem Gesetzeszweck allein der Absicherung gegen 
allgemeine Bankrisiken dienen sollen, nutzte die HSH mit dem Ziel, die 
Anleihen herunterzuschreiben und Zinszahlungen darauf zu vermeiden. Die 
HSH hat es zudem unterlassen, diese Rücklagen aufzulösen. 
 
· Die HSH hat zahlreiche Vertragsbestimmungen ihrer Tier-1-Anleihen 
verletzt. 
 
· Die HSH hat für das Geschäftsjahr 2017 durch den Verkauf eines 
Kreditportfolios an mit den neuen Eigentümern verbundene Unternehmen einen 
signifikanten Verlust verbucht, der zu einer Herunterschreibung der 
Tier-1-Anleihen führte. Die HSH hat das Portfolio unter Marktwert 
veräußert und den Verkauf so strukturiert, dass die neuen Eigentümer 
unzulässigerweise zulasten der Anleihegläubiger profitierten. 
 
· Die HSH versucht, die Tier-1-Anleihen rechtswidrig zu kündigen. 
 
· Die HSH hat die Bedingungen der SPHERE Tier-1-Anleihen verletzt, indem 
sie eine Kündigung erklärt hat, obwohl die Anleihe unter ihrem Nennwert 
notierte, was vertraglich unzulässig ist. 
 
· Die HSH plant, Verlustverträge unzulässigerweise dazu zu nutzen, um ihre 
Tier-1-Anleihen mit demselben Verlust, der von der HSH bereits 2017 
verbucht wurde, mehrfach herunterzuschreiben. 
 
Diese Handlungen haben alle Inhaber von Tier-1-Anleihen der HSH, zu denen 
zahlreiche deutsche und internationale institutionelle Investoren und 
zahllose Privatanleger zählen, erheblich geschädigt. Gestattete man der HSH 
die Umsetzung ihres am 30. November 2018 angekündigten Vorhabens, die 
börsennotierten Tier-1-Anleihen zu 15 Prozent ihres Nennwerts 
zurückzukaufen, bedeutete dies einen Profit in Höhe von 1,6 Milliarden Euro 
auf Kosten der Inhaber von Tier-1-Anleihen der HSH. Dieser ungerechtfertigte 
Vorteil würde ausschließlich den neuen Eigentümern zugutekommen. Sie 
hätten die Bank dann faktisch umsonst erworben. 
 
In Vorbereitung der Klage gegen die HSH in Deutschland haben die 
Anleihegläubiger in den USA einen sogenannten Discovery-Antrag gemäß 
Titel 28 U.S.C., § 1782 gestellt. Dabei handelt es sich um ein 
Rechtshilfeersuchen gegen die mit den neuen Eigentümern der HSH verbundenen 
Unternehmen Cerberus Capital Management, L.P., J.C. Flowers & Co. LLC und 
GoldenTree Asset Management L.P. Am 17. Dezember 2018 hat das Gericht des 
_Southern District of New York _dem Antrag der Anleihegläubiger in 
großen Teilen stattgegeben. Die sogenannten _Subpoenas,_ mit denen die 
Antragsteller zur Informationserteilung verpflichtet werden, wurden den 
Antragsgegnern inzwischen zugestellt. 
 
Während die Anleihegläubiger den Rechtsweg weiter verfolgen und sich alle 
rechtlichen Möglichkeiten vorbehalten, sind sie nach wie vor bereit, in 
einen Dialog mit der HSH und ihren Beratern zu treten, um eine 
einvernehmliche Lösung zu finden. 
 
*Kontakt für Inhaber von HSH Tier-1-Anleihen**:* 
Dr. Nadine Herrmann, Partner, Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan, LLP 
+ 49 40 89728-7000 
NadineHerrmann@quinnemanuel.com 
 
*Pressekontakt:* 
Charles Barker Corporate Communications GmbH 
Tobias Eberle / Thomas Katzensteiner 
+49 69 794 090 -24 / -25 
Tobias.Eberle@charlesbarker.de 
Thomas.Katzensteiner@charlesbarker.de 
 
Hinweis: Bei der vorliegenden deutschen Textversion handelt es sich um eine 
Übersetzung des englischen Textes. Die englische Version ist 
maßgeblich. 
 
Ende der Pressemitteilung 
 
Emittent/Herausgeber: Charles Barker Corporate Communications GmbH 
 
2019-01-07 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - 
ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
763649 2019-01-07 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

January 07, 2019 03:37 ET (08:37 GMT)

© 2019 Dow Jones News
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