FRANKFURT (Dow Jones)--BASF darf nach dem Willen der EU-Kommission das Nylongeschäft des belgischen Konkurrenten Solvay unter Auflagen übernehmen. Die Kartellwächter gaben die im September 2017 vereinbarte Transaktion nach Zugeständnissen der Beteiligten frei, wie die Brüsseler Kommission am Freitag mitteilte. So wird Solvay vier Produktionsanlagen in Frankreich, Polen und Spanien an einen einzigen geeigneten Käufer abgeben.
Überdies wird mit langfristigen Lieferverträgen für das Vorprodukt ADN sichergestellt, dass die veräußerten Vermögensteile ausreichend versorgt werden. BASF wird am französischen Standort Chalampe ein Gemeinschaftsunternehmen mit dem Käufer der veräußerten Anlagen eingehen, das Adipinsäure herstellt.
Mit diesen Zugeständnissen sieht die Kommission ihre wettbewerbsrechtlichen Bedenken als ausgeräumt an.
Im September 2017 hatte BASF mit Solvay einen Kaufvertrag über 1,6 Milliarden Euro für das Nylon-Geschäft geschlossen. Ursprünglich sollte die Transaktion bereits jetzt unter Dach und Fach sein. Brüssels Kartellwächter leiteten jedoch Ende Juni eine vertiefte Prüfung des Vorhabens ein, weil sie fürchteten, dass BASF nach der Übernahme wesentliche Teile der Handelsmärkte und Produktionskapazitäten auf allen Stufen der Nylon-Produktionskette kontrollieren würde.
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January 18, 2019 06:01 ET (11:01 GMT)
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