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(8)

TILP Pressemitteilung: Milliardenklage gegen Deutsche Bank AG wegen Prozessbetrug

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-Media / 2019-01-22 / 06:30 
 
*Pressemitteilung* 
 
*11 Milliarden Euro Klage vor Landgericht Frankfurt am Main gegen Deutsche 
Bank AG und Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG wegen Prozessbetrug - 
Strafanzeige gegen Verantwortliche der Deutsche Bank AG und Hauck & 
Aufhäuser Privatbankiers AG hängt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart* 
 
_Frankfurt am Main/Kirchentellinsfurt_, _22.01.2019_ 
 
Die TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP Litigation) hat vor 
dem Landgericht Frankfurt am Main für den Stuttgarter Unternehmer Hafez 
Sabet eine Klage gegen die Deutsche Bank AG sowie die Hauck & Aufhäuser 
Privatbankiers AG als Gesamtschuldner über mehr als 11 Milliarden Euro 
eingereicht. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 2-05 O 440/18, die Klage 
wurde den Beklagten soeben zugestellt. Der Kläger wirft den beiden Banken 
vor, bei einem manipulierten Grundstücksgeschäft im Jahr 2013 mittels 
vorsätzlich sittenwidriger Handlungen gemeinsame Sache zu seinen Lasten 
gemacht zu haben. Dies habe der Deutschen Bank AG einen Prozessbetrug gegen 
Hafez Sabet in einem von diesem in Stuttgart gegen sie geführten 
Schadenersatzprozess ermöglicht und zu dem jetzt vor dem Landgericht (LG) 
Frankfurt eingeklagten Schaden geführt. 
 
*Der Stuttgarter Vorprozess* 
 
In Stuttgart hatte Sabet im Jahr 2009 gegen die Deutsche Bank AG (Deutsche 
Bank) Schäden aus und im Zusammenhang mit dem im Jahr 2004 eröffneten 
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma M. Sabet & Sons (Firma Sabet) 
für sich und die Insolvenzmasse eingeklagt. Die Firma Sabet war damals der 
weltweit größte Händler für Orientteppiche und unterhielt daneben ein 
Motorenentwicklungsinstitut. In dem Prozess ging es maßgeblich um die 
Frage, ob die Deutsche Bank gegenüber der Firma Sabet übersichert war und 
dadurch rechtswidrig die Insolvenz verursacht hat. Das Klageverfahren ging 
rechtskräftig im Jahr 2015 verloren, die Klagesumme belief sich auf rund 5,9 
Milliarden Euro nebst gesetzlichem Verzugszins. Rund 5,6 Milliarden Euro der 
Stuttgarter Klageforderung entfielen auf einen durch 
Sachverständigengutachten belegten Schaden, der durch die Schließung 
des Motoreninstituts zum "Sabet-Motor" entstanden war. "Dieser Motor, dessen 
Erfolg sowohl in der Institutserprobung wie auch durch 
Sachverständigengutachten nachgewiesen wurde, war zum Zeitpunkt der 
Sabet-Insolvenz schon sehr weit entwickelt. Durch Zerschlagung aller 
Vermögenswerte der Familie Sabet durch die Insolvenz wurde die Vollendung 
der Motorenentwicklung verhindert", erklärt Rechtsanwalt Andreas W. Tilp, 
Geschäftsführer der TILP Litigation, die Sabet bereits im Stuttgarter 
Prozess vertreten hat, den Milliardenschaden. 
 
Erstmals im Jahr 2018 hatte Sabet Unterlagen erhalten, die den jetzigen 
Vorwurf des Prozessbetruges belegen. In der Folge hat Hafez Sabet im Mai 
2018, vertreten durch die renommierte Kölner Strafrechtskanzlei Gercke 
Wollschläger, Strafanzeige u.a. gegen Verantwortliche der Deutsche Bank AG 
sowie der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG (Hauck & Aufhäuser) erstattet, 
die bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart unter dem Aktenzeichen 145 Js 50442 
/18 geführt wird. "Nach unserer Rechtsüberzeugung hat die Deutsche Bank den 
damaligen Stuttgarter Prozess nur gewonnen, weil sie dort Prozessbetrug 
begangen hat, ermöglicht durch Hauck & Aufhäuser", führt Tilp aus. "Wir sind 
zuversichtlich, aufgrund der im Jahr 2018 erhaltenen Unterlagen den 
Prozessbetrug beweisen zu können", fährt Tilp fort. 
 
*Der streitgegenständliche Prozessbetrug in Stuttgart* 
 
Sabet begründet seinen Vorwurf des Prozessbetruges damit, dass die Deutsche 
Bank als Beklagte im Stuttgarter Vorprozess wider besseres Wissen einen 
niedrigen Sicherheitenwert zu zwei Sabet-Grundstücken am Stuttgarter 
Pragsattel (Maybachstraße und Rheinstahlstraße) behauptet hat. Dem 
Wert dieser Grundstücke kam in dem Prozess aber eine zentrale Rolle 
hinsichtlich der dort maßgeblichen streitigen Übersicherungsfrage 
zu. "Aufgrund der nach unserer Analyse vorgelegenen deutlichen 
Übersicherung hätte die Deutsche Bank spätestens im Jahr 2002 
Sicherheiten an die Firma Sabet freigeben müssen. Zu deren Insolvenz wäre es 
dann gar nicht gekommen", erläutert Rechtsanwalt Tilp. "Statt Sicherheiten 
freizugeben, hat die Deutsche Bank jedoch ihrer jahrzehntelangen Kundin M. 
Sabet & Sons die Kredite gekündigt und Insolvenzantrag gestellt". 
 
Die Sabet-Grundstücke am Pragsattel waren im Jahr 2001 von der TD Trump 
Deutschland AG erworben worden, um darauf den "Trump-Tower" zu bauen. Der 
endgültige Verkauf scheiterte nach den Klagevorwürfen dann jedoch daran, 
dass die Deutsche Bank die Freigabe der zu ihren Gunsten eingetragenen 
Grundschuld verweigert hat. "Diese Verweigerung erfolgte nach unserer 
Rechtsüberzeugung zu Unrecht und führte zur Insolvenz der Firma Sabet, 
weshalb wir für Sabet vor dem Stuttgarter Land- und Oberlandesgericht 
Schadenersatz wegen Vertragsverletzung und vorsätzlich sittenwidriger 
Schädigung eingeklagt haben", berichtet Tilp. 
 
Für das Oberlandesgericht Stuttgart kam es in der Übersicherungsfrage 
entscheidend auf die Bewertung der Sabet-Grundstücke am Pragsattel an, die 
erst während des Stuttgarter Prozesses aus der Insolvenzmasse verkauft 
wurden. "Die Deutsche Bank hatte daher im Jahr 2013 ein elementares 
Interesse daran, dass die Sabet-Grundstücke aus der Insolvenzmasse zu einem 
weit geringerem als dem tatsächlichen Wert veräußert werden", so Tilp. 
 
Tatsächlich kam es dann im August 2013 zu einem Verkauf der 
Pragsattel-Grundstücke an die Projektgesellschaften Maybach 1-4 GmbH & Co. 
KG (Maybach 1-4) zu einem Preis von 6,7 Millionen Euro. Das 
Oberlandesgericht Stuttgart meinte daraufhin in seinem Urteil (Aktenzeichen 
9 U 157/13) gegen Hafez Sabet vom Mai 2014, dieser Verkaufspreis belege 
einen niedrigen Sicherheitenwert der Pragsattel-Grundstücke in der Insolvenz 
insgesamt und verneinte eine Übersicherung der Deutschen Bank. 
 
Nur rund fünf Wochen nach dem endgültigen Eigentumserwerb wurden die 
Grundstücke von Maybach 1-4 zu einem Mindestkaufpreis von 16 Millionen Euro 
weiterverkauft. 
 
"Die Pragsattel-Grundstücke wurden nach unserer Rechtsüberzeugung massiv 
unter Wert verschleudert, um die Stuttgarter Klage unseres Mandanten Hafez 
Sabet zu Fall zu bringen und der Insolvenzmasse zu schaden. Die 
Verschleuderung erfolgte nach unseren nunmehrigen Erkenntnissen mit Wissen 
und Wollen des Insolvenzverwalters Steffen Beck, heute Geschäftsführer der 
Pluta Rechtsanwalts GmbH, sowie von Hauck & Aufhäuser und der Deutschen 
Bank", empört sich Tilp. "Nach den uns zwischenzeitlich vorliegenden 
Unterlagen hatte sich Hauck & Aufhäuser mit der Erwerberin Maybach 1-4 über 
eine Treuhandkonstruktion nutznießerisch verbunden und auch die 
Grundstücksankaufsfinanzierung sichergestellt", führt Tilp weiter aus. 
 
*Fazit* 
 
Das Fazit von Rechtsanwalt Tilp lautet: "Die Deutsche Bank hat nach unserer 
Rechtsüberzeugung in krimineller kollusiver Zusammenarbeit mit Hauck & 
Aufhäuser durch Manipulation der Grundstückskaufpreise "nach unten" und 
wahrheitswidrigem Prozessvortrag arglistig täuschend in den Berufungsprozess 
vor dem OLG Stuttgart eingegriffen. Somit konnte die Deutsche Bank den 
Stuttgarter Prozess gewinnen. Wir sind zuversichtlich, dass nunmehr vom 
Landgericht Frankfurt Prozessbetrug festgestellt werden wird". 
 
*TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH* 
Andreas W. Tilp | Rechtsanwalt 
Einhornstr. 21 | 72138 Kirchentellinsfurt | Germany 
Tel.: +49 7121 90909-0 
Fax: +49 7121 90909-81 
Mail: medien@tilp.de 
www.tilp.de [1] 
 
Pflichtangaben gemäß § 35a GmbHG siehe hier [2]. 
 
*TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH* 
 
Die Tübinger Kanzlei TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP 
LITIGATION) führt in Deutschland diverse Klageverfahren im 
Milliardenbereich, vornehmlich für institutionelle Investoren auf dem Gebiet 
des Kapitalmarktrechtes. Sie ist eine Schwesterkanzlei der TILP 
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP). Aktuell vertritt TILP LITIGATION u.a. 
die Musterkläger in den KapMuG-Musterverfahren vor dem OLG Celle wegen der 
Porsche-Anlegerklagen in Sachen VW-Übernahmeversuch im Jahr 2008 sowie 
vor dem OLG Braunschweig wegen der VW-Anlegerklagen in Sachen Dieselgate. 
 
Ende der Pressemitteilung 
 
Emittent/Herausgeber: TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 
 
2019-01-22 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - 
ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
768227 2019-01-22 
 
 
1: https://link.cockpit.eqs.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=183cbb371ab5830aa784dec57f2cd024&application_id=768227&site_id=vwd&application_name=news 
2: https://link.cockpit.eqs.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=1878ef5cad5bd590ef459ad6d64ed8f5&application_id=768227&site_id=vwd&application_name=news 
 

(END) Dow Jones Newswires

January 22, 2019 00:30 ET (05:30 GMT)

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