Seit April 2018 ist in Berlin das Zweckentfremdungsverbotsgesetz in Kraft. Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf hat von der darin enthalten Möglichkeit der vorübergehenden Enteignung Gebraucht gemacht. Das geht aus einem Bericht des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) hervor. Betroffen ist ein Steglitz-Zehlendorf ...Den vollständigen Artikel lesen ...