BERLIN/ERFURT (Dow Jones)--Urlaubstage können nicht mehr automatisch verfallen, wenn sie ein Arbeitnehmer nicht in Anspruch genommen hat. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem Grundsatzurteil entschieden. Demnach kann der Urlaub nur verfallen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer erstens aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen. Zweitens muss der Arbeitgeber auch "klar und rechtzeitig darauf" hinweisen, "dass der Urlaub anderenfalls mit Ablauf des Urlaubsjahres oder Übertragungszeitraums erlischt", wie das Gericht mitteilte.
Damit gaben die Richter dem Kläger Recht. Der Wissenschaftler hatte Resturlaub im Umfang von 51 Tagen angesammelt. Für diesen verlangte er nach Beendigung seines Vertrages die Auszahlung des Urlaubsanspruchs in Höhe von knapp 12.000 Euro brutto, was ihm jedoch verwehrt wurde. Einen Antrag auf Gewährung dieses Urlaubs hatte er nicht gestellt.
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February 19, 2019 11:04 ET (16:04 GMT)
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