Streitigkeiten um Ruhegeld und Altersteilzeiten haben denen um Kündigungen und Befristungen beim Bundesarbeitsgericht den Rang abgelaufen: Zwar machten Verfahren wie Kündigungsschutzklagen immer noch einen großen Teil der Arbeit des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt aus, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag zur Bilanzvorstellung des BAG für 2018. Inzwischen stellten diese aber wegen der guten Konjunktur nicht mehr den allergrößten Einzelposten dar. Stattdessen bildeten Streitigkeiten um Betriebsrenten und andere Ruhegelder knapp die Mehrzahl der Verfahren.
Die Gesamtzahl der neu beim Gericht eingegangenen Fälle ist den Angaben nach im vergangenen Jahr zurückgegangen: Von 2032 im Jahr 2017 auf 1852. Das sei ein Grund, weshalb sich die durchschnittliche Dauer von Verfahren auf sieben Monate und 23 Tage verkürzt habe, erklärte die Sprecherin. Von Eingang bis Abschluss verstrich damit etwa ein halber Monat weniger Zeit als im Vorjahr.
Zu den prominenteren Entscheidungen des Gerichts im vergangenen Jahr zählte etwa, dass die Zeit, die Mitarbeiter zum Anziehen und Ausziehen besonders auffälliger Dienstkleidung brauchen, als Arbeitszeit gilt und somit bezahlt werden muss. Auch urteilte das Gericht, dass Gewerkschaften unter bestimmten Bedingungen auf dem Betriebsgelände ihres Tarifgegners streiken dürfen.
Arbeitgeber konnten sich umgekehrt über ein Urteil freuen, dass ihnen grundsätzlich erlaubt, Mitarbeiter mit der Zusage von Prämien vom Streiken abzuhalten. Auch machten es die Richter Arbeitgebern leichter, Videoaufnahmen aus Überwachungskameras als Beweise für Verfehlungen von Mitarbeitern auch vor Gericht zu nutzen./maf/DP/fba
AXC0272 2019-02-21/16:14