Der Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) hatte vor kurzem Vermittlern, die zukünftig erlaubnispflichtige Finanzanlagen vermitteln wollen, zur baldigen Beantragung der Gewerbeerlaubnis geraten - solange die Aufsicht noch nicht auf die BaFin übertragen sei. Ein entsprechendes ...Den vollständigen Artikel lesen ...