Nach der ersten Äußerung des
Bundesgerichtshofs zu einer Kundenklage gegen einen Händler im
Abgasskandal sind nach VW
Zuvor hatte der Bundesgerichtshof mitgeteilt, dass die illegale Abschalteinrichtung der Diesel-Abgasreinigung von Millionen von VW-Dieselmotoren als Sachmangel eingestuft werde. Anlass war die kurzfristige Absage einer Verhandlung am 27. Februar. An diesem Tag sollte eigentlich über die erste Klage im Zusammenhang mit dem Dieselskandal verhandelt werden, die es bis zum BGH geschafft hat. Dieser Termin ist laut BGH aufgehoben. Der klagende Autokäufer habe seine Revision zurückgenommen, weil sich die Parteien verglichen hätten.
VW betonte, die im Hinweisbeschluss geäußerten Erwägungen seien vorläufig, der Bundesgerichtshof habe noch keine Entscheidung getroffen. Die Vorinstanzen hätten einen Nachlieferungsanspruch im konkreten Fall abgelehnt. Der Senat habe auf einige Aspekte hingewiesen, die in den Vorinstanzen noch nicht hinreichend behandelt worden seien. Aus VW-Sicht müsste die Klage trotz allem abgelehnt werden: erstens sei die Nachlieferung unmöglich, weil es sich bei den unterschiedlichen Generationen des Tiguan um zwei völlig verschiedene Fahrzeuge handele. Zweitens wäre der Aufwand für die Nachlieferung laut VW "unverhältnismäßig"./tst/DP/tav
ISIN DE0007664039
AXC0154 2019-02-22/13:10