Das deutsche Höchstgericht BGH hat heute die Diesel-Abschaltvorrichtungen am Prüfstand bei VW als "Mangel" eingestuft. Auch wenn dies eine Rechtsposition aus Deutschland ist, habe sie auch in Österreich Gewicht, sagte Anwalt Michael Poduschka im Gespräch mit der APA.Denn einerseits könnten sich österreichische Gerichte ...Den vollständigen Artikel lesen ...