Gestern hatte die Bafin ein Leeverkaufsverbot für Aktie von Wirecard erlassen. Normalerweise ist es möglich sich Aktien von Banken oder Depotverwahrern zu leihen und sie zu verkaufen, ohne sie selbst wirklich zu besitzen (Leeverkauf). Später muss man sie zurückkaufen und sie an den Verleiher zurückgeben (alles voll elektronisch natürlich). Damit kann man zusätzlichen Abwärtsdruck in einer Aktie erzeugen, und sie fällt eventuell viel stärker als sie es eigentlich sollte. Generell, da sind sich so ziemlich alle Marktteilnehmer einig, sind Leerverkäufe (Shorts) nichts Verwerfliches. Denn irgendwann muss der Shortie ja eindecken und zurück-liefern, womit ja auch wieder Kaufdruck entsteht. Gerade in Panik-Situationen sind die Käufe von Leerverkäufern ein stabilsierendes Element!
Begründung für Short-Verbot bei WirecardAber im Fall Wirecard sieht die BaFin eine Zitat "ernstzunehmende Bedrohung für das Marktvertrauen in Deutschland". Denn Wirecard sei ja seit letztem Jahr im Dax notiert. Inzwischen hat die BaFin nach dem Verbot auch die ausführliche Begründung nachgeliefert. Und dieses Zitat der ernstzunehmenden Bedrohung in ein grundlegendes Vertrauen ist die Kernbotschaft des Verbots. Und in der Tat, so ein massiver Kursverfall von 160 auf unter 100 Euro in einem Dax-Wert in so kurzer Zeit kann zu einer Lawine werden. Und genau an dem Punkt will die BaFin abbremsen. Man könnte aber auch spöttisch sagen, dass die BaFin erst reagiert hat, als die Lawine (Aktie wie gesagt von 160 auf unter 100 Euro) längst ins Tal abgegangen war. Aber ist das Ansichtssache? Hier auszugsweise die Begründung der BaFin im Wortlaut:
Aktuell sind ungünstige Ereignisse bzw. Entwicklungen eingetreten, die eine ernstzunehmende Bedrohung für das Marktvertrauen in Deutschland darstellen. Denn in den letzten Tagen sind massive Unsicherheiten an den Finanzmärkten feststellbar. Auslöser dafür war insbesondere die Preisentwicklung der Aktie der Wirecard AG in den letzten Wochen.
Die Wirecard AG ist ein weltweit tätiges Zahlungsdienstleistungsunternehmen mit Sitz in Deutschland. Die Aktien der Wirecard AG sind an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel zugelassen und Bestandteil des DAX. Der DAX ist der bedeutendste deutsche Aktienindex, er bildet die Kursentwicklung der 30 größten und am aktivsten gehandelten deutschen ...
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