Die österreichischen Rechtsvertreter der VW AG haben heute den Beschluss des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Verfahren eines VW-Diesel-Kunden kommentiert: Sie sehen darin keine Relevanz für die in Österreich anhängigen Verfahren, der Hinweisbeschluss des BGH bringe "keine neuen Erkenntnisse".Denn nach Durchführung ...Den vollständigen Artikel lesen ...