Online-Buchungsportale dürfen Hotelbetreiber verpflichten, ihre Zimmer auf der eigenen Webseite nicht günstiger anzubieten als beim Portal. Dies sei zulässig, um ein illoyales Umlenken der Kunden vom Portal auf die Hotelseite zu verhindern, entschied das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Dienstag und hob ein entsprechendes Verbot des Bundeskartellamts auf (Az.: VI - Kart 2/16 (V)).
Vor vier Jahren hatte das Gericht den Buchungsportalen untersagt, die Hotels vertraglich zu verpflichten, auf ihren Portalen die günstigsten Konditionen anzubieten. Das verstoße gegen das Kartellrecht. Solche Bestpreisklauseln seien seitdem verschwunden, teilte das Gericht mit. Die abgemilderte Variante des Unterbietungsverbots sei aber zulässig./fc/DP/fba
AXC0150 2019-06-04/13:04