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Anhörung im Deutschen Bundestag am 8.4.2019 - "Eigenkapitalfinanzierungen im Bereich Crowdfunding stärken"

Dow Jones hat von Pressetext eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

Berlin (pts001/07.04.2019/09:00) - Der Bundesverband Crowdfunding e.V. freut sich, dass drei Sachverständige aus den Reihen der Mitglieder bei der Öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses und Anhörung im Rahmen der Evaluation der Schwarmfinanzierungsausnahme im Vermögensanlagegesetz die Anliegen der Branche vertreten werden. Tamo Zwinge (Vorstandsmitglied zuständig für Regulierung), Ralph Pieper (Vorstandsmitglied für Regulierung), Dr. Tobias Riethmüller (Justiziar). Insgesamt beurteilt die Branche die Vorschläge der Bundesregierung positiv. Die Ausweitung der Schwarmfinanzierungsausnahme auf Genussrechte sowie die Erhöhung der Prospektpflichtsgrenze auf 6 Millionen Euro entspricht den Forderungen des Verbandes im Rahmen der Evaluation. Ebenso ist die Klarstellung seitens des Gesetzgebers willkommen, dass nicht emittierte oder bereits zurückgezahlte Vermögensanlagen nicht auf die Berechnung der Schwelle angerechnet werden. Hier wich die Verwaltungspraxis der BaFin klar von den Intentionen des Gesetzgebers ab. "Der Crowdfunding Markt wächst. Durch die Empfehlungen der Bundesregierungen kann dieses Wachstum noch verstärkt werden", so Jamal El Mallouki, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Crowdfunding e.V. Dennoch kritisiert der Verband der Crowdfunding-Branche, dass ein wichtiger Schritt in Bezug auf die Förderung von Unternehmensfinanzierung nicht unternommen worden ist. Um den Anlegerschutz und die Ausgangslage von Startups und Wachstumsunternehmen in Deutschland jedoch signifikant zu verbessern, muss die Schwarmfinanzierungsausnahme auf GmbH-Anteile ausgeweitet werden. Dies forderte der Verband seit dem Kleinanlegerschutzgesetz im Jahr 2015. Das Ziel der Stärkung von Risikokapital und Verbesserung der Finanzierung von Startups ist auch im aktuellen Koalitionsvertrag enthalten. "GmbH-Anteile bieten den Anlegern starke, nicht vertraglich abdingbare, Rechte - wie z.B. ein Stimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssen und Informationsrechte", so Tamo Zwinge, Vorstandsmitglied zuständig für Regulierung. "Ohne diese Beteiligungsform können Anleger nicht auf Augenhöhe mit Business Angel und VC Investoren investieren", so Zwinge weiter. Die ausführlichen Stellungnahme finden sich unter der Rubrik "Recht und Regulierung" auf https://www.bundesverband-crowdfunding.de/ Über den Bundesverband Crowdfunding e.V. Der Bundesverband Crowdfunding e. V. wurde 2015 gegründet und ist die zentrale Interessensvertretung der gewerblichen Crowdfunding-Plattformen in Deutschland. Die 24 ordentlichen Mitglieder repräsentieren über 85 Prozent des deutschen Marktes für Equity-based Crowdfunding. Der Verband bekennt sich zum Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung. Das bedeutet für die Mitgliedsplattformen, ökonomisch erfolgreich zu sein und gleichzeitig ökologisch, sozial und gesellschaftlich verantwortlich zu handeln. Mehr unter: www.bundesverband-crowdfunding.de. Pressekontakt: kontakt@bundesverband-crowdfunding.de Uli Fricke (Stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes des Bundesverband Crowdfunding) Karsten Wenzlaff (Geschäftsführer) (Ende) Aussender: Bundesverband Crowdfunding e.V. Ansprechpartner: Bundesverband Crowdfunding e.V. E-Mail: kontakt@bundesverband-crowdfunding.de Website: www.bundesverband-crowdfunding.de/ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20190407001

(END) Dow Jones Newswires

April 07, 2019 03:00 ET (07:00 GMT)

© 2019 Dow Jones News
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