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DGAP-HV: Verallia Deutschland AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2019 in Bad Wurzach - Ziegelbach mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DJ DGAP-HV: Verallia Deutschland AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2019 in Bad Wurzach - Ziegelbach mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Verallia Deutschland AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Verallia Deutschland AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 15.05.2019 in Bad Wurzach - Ziegelbach mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-02 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Verallia Deutschland AG Bad Wurzach Wertpapier-Kenn-Nummer 
685160 
ISIN DE0006851603 Einladung zur Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 15. Mai 2019, 
um 10.30 Uhr im Dorfstadel, Barockstraße 23, 88410 Bad 
Wurzach/Ziegelbach, stattfindenden Hauptversammlung ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
   Lageberichts für die Verallia Deutschland AG und den 
   Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben gemäß § 289a Abs. 1, § 315a 
   Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 
   2018 bis zum 31. Dezember 2018 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist 
   nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- und 
   den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. § 175 Abs. 1 Satz 
   1 Aktiengesetz (AktG) sieht vor, dass der Vorstand die 
   Hauptversammlung lediglich zur Entgegennahme vorstehender 
   Unterlagen, nicht aber zur Beschlussfassung über diese 
   Unterlagen einzuberufen hat. 
 
   Sämtliche vorstehenden Unterlagen liegen vom Tag der 
   Einberufung an in den Geschäftsräumen am Sitz der Verallia 
   Deutschland AG, Oberlandstraße, 88410 Bad Wurzach, 
   Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus, sind über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://de.verallia.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
   zugänglich und werden der Hauptversammlung ebenfalls 
   zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf 
   Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und 
   zugesandt. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. 
   Dezember 2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 
   31. Dezember 2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für 
   das laufende Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
 
   _PWC PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart_ 
 
   für das laufende Geschäftsjahr 2019 zum Abschlussprüfer 
   und Konzernabschlussprüfer zu wählen und ferner zum Prüfer 
   für die prüferische Durchsicht unterjähriger 
   Finanzberichte, sofern eine solche erfolgt. 
5. *Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Amtszeit der von der Hauptversammlung gewählten 
   Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Beendigung dieser 
   Hauptversammlung am 15. Mai 2019. Es sind deswegen 
   Neuwahlen erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 
   95 Satz 2, 96 Abs. 1 4. Alt., 101 Abs. 1 Satz 1 des 
   Aktiengesetzes und § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1 des 
   Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im 
   Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz) zusammen. Nach § 
   7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der 
   Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern, wovon sechs Mitglieder 
   durch die Hauptversammlung zu wählen sind. 
 
   Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt nach § 7 Abs. 
   2 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte 
   Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit, 
   voraussichtlich also das Geschäftsjahr 2023, 
   beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
   beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen in den 
   Aufsichtsrat als Mitglieder der Anteilseigner zu wählen: 
 
   a) _Herrn Didier Fontaine, CFO und Corporate 
      Planning Director der Verallia Packaging 
      SAS in Courbevoie, Frankreich, wohnhaft 
      in Asnière, Frankreich_ 
 
      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
      bildendenden Aufsichtsräten oder 
      vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 
      Satz 5 AktG: 
 
      * Mitglied des Aufsichtsrats JSC 
        'Kavminsteklo', Mineralnye Vody, 
        Russland 
      * Mitglied des Aufsichtsrats JSC 
        Kamyshinsky Steklotarny Zavod, 
        Kamyshin, Russland 
      * Mitglied des Aufsichtsrats Private JSC 
        ,CONSUMER-SKLO ZORYA', Rivne Oblast, 
        Ukraine 
 
      Gemäß Ziffer 5.4.1. des Deutschen 
      Corporate Governance Kodex legt der 
      Aufsichtsrat offen, dass Herr Didier 
      Fontaine, als CFO und Corporate Planning 
      Director der Verallia Packaging SAS für 
      eine wesentlich an der Gesellschaft 
      beteiligten Aktionärin im Sinne von 
      Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
      Governance Kodex tätig ist. Die Verallia 
      France S.A. hält direkt 5,01 % der 
      Stimmrechte sowie über ihre 
      Tochtergesellschaft Horizon Holdings 
      Germany GmbH weitere 91,72 % der 
      Stimmrechte an der Verallia Deutschland 
      AG. Nach Ansicht des Aufsichtsrats 
      bestehen bei Herrn Didier Fontaine 
      darüber hinaus keine persönlichen oder 
      geschäftlichen Beziehungen zur Verallia 
      Deutschland AG oder deren 
      Konzernunternehmen, den Organen der 
      Verallia Deutschland AG oder einem 
      wesentlich an der Verallia Deutschland AG 
      beteiligten Aktionär, die nach Ziffer 
      5.4.1 des Corporate Governance Kodex 
      offenzulegen wären. 
   b) _Herrn Michel Giannuzzi, Präsident der 
      Verallia Packaging SAS in Courbevoie, 
      Frankreich, wohnhaft in Courbevoie, 
      Frankreich_ 
 
      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
      bildendenden Aufsichtsräten oder 
      vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 
      Satz 5 AktG: 
 
      * Mitglied des Aufsichtsrats FM Global, 
        Windsor, Vereinigtes Königreich 
      * Präsident Horizon Holdings SAS, 
        Courbevoie, Frankreich 
      * Präsident Horizon Holdings I SAS, 
        Courbevoie, Frankreich 
      * Präsident Horizon Holdings II SAS, 
        Courbevoie, Frankreich 
      * Delegierter Horizon Intermediate 
        Holdings S.C.A., Luxemburg, Luxemburg 
      * Vorsitzender des Verwaltungsrats Rayen 
        Cura S.A.I.C., Mendoza, Argentinien 
      * Vorsitzender des Verwaltungsrats 
        Verallia Italia S.p.A., Lonigo, 
        Italien 
      * Mitglied des Beirats Vidrieras de 
        Canarias S.A., Telde, Spanien 
 
      Gemäß Ziffer 5.4.1. des Deutschen 
      Corporate Governance Kodex legt der 
      Aufsichtsrat offen, dass Herr Michel 
      Giannuzzi als Chairman und CEO der 
      Verallia Packaging SAS für eine 
      wesentlich an der Gesellschaft 
      beteiligten Aktionärin im Sinne von 
      Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
      Governance Kodex tätig ist. Die Verallia 
      France S.A. hält direkt 5,01 % der 
      Stimmrechte sowie über ihre 
      Tochtergesellschaft Horizon Holdings 
      Germany GmbH weitere 91,72 % der 
      Stimmrechte an der Verallia Deutschland 
      AG. Nach Ansicht des Aufsichtsrats 
      bestehen bei Herrn Michel Giannuzzi 
      darüber hinaus keine persönlichen oder 
      geschäftlichen Beziehungen zur Verallia 
      Deutschland AG oder deren 
      Konzernunternehmen, den Organen der 
      Verallia Deutschland AG oder einem 
      wesentlich an der Verallia Deutschland AG 
      beteiligten Aktionär, die nach Ziffer 
      5.4.1 des Corporate Governance Kodex 
      offenzulegen wären. 
   c) _Herrn Yves Merel, Industrial Director 
      der Verallia Packaging SAS in Courbevoie, 
      Frankreich, wohnhaft in Courbevoie, 
      Frankreich_ 
 
      Keine Mitgliedschaft in einem anderen 
      gesetzlich zu bildendenden Aufsichtsrat 
      oder vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 
      Satz 5 AktG. 
 
      Gemäß Ziffer 5.4.1. des Deutschen 
      Corporate Governance Kodex legt der 
      Aufsichtsrat offen, dass Herr Yves Merel, 
      als Industrial Director der Verallia 
      Packaging SAS für eine wesentlich an der 
      Gesellschaft beteiligten Aktionärin im 
      Sinne von Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
      Corporate Governance Kodex tätig ist. Die 
      Verallia France S.A. hält direkt 5,01 % 
      der Stimmrechte sowie über ihre 
      Tochtergesellschaft Horizon Holdings 
      Germany GmbH weitere 91,72 % der 
      Stimmrechte an der Verallia Deutschland 
      AG. Nach Ansicht des Aufsichtsrats 
      bestehen bei Herrn Yves Merel darüber 
      hinaus keine persönlichen oder 
      geschäftlichen Beziehungen zur Verallia 
      Deutschland AG oder deren 
      Konzernunternehmen, den Organen der 
      Verallia Deutschland AG oder einem 
      wesentlich an der Verallia Deutschland AG 
      beteiligten Aktionär, die nach Ziffer 
      5.4.1 des Corporate Governance Kodex 
      offenzulegen wären. 
   d) _Herrn Denis Michel, Secretary General 
      Human Resources, EHS and Sustainable 
      Development, Verallia Packaging SAS in 
      Courbevoie, Frankreich, wohnhaft in 
      Paris, Frankreich_ 
 
      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
      bildendenden Aufsichtsräten oder 
      vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 
      Satz 5 AktG: 
 
      * Mitglied des Aufsichtsrats JSC 
        'Kavminsteklo', Mineralnye Vody, 
        Russland 
      * Vorsitzender des Aufsichtsrats JSC 
        Kamyshinsky Steklotarny Zavod, 
        Kamyshin, Russland 
      * Mitglied des Aufsichtsrats Private JSC 
        ,CONSUMER-SKLO ZORYA', Rivne Oblast, 
        Ukraine 
      * Präsident Obale SAS, Courbevoie, 
        Frankreich 
      * Mitglied des Aufsichtsrats Verallia 
        France S.A., Courbevoie, Frankreich 
      * Mitglied des Beirats Vidrieras de 
        Canarias S.A., Telde, Spanien 
 
      Gemäß Ziffer 5.4.1. des Deutschen 
      Corporate Governance Kodex legt der 
      Aufsichtsrat offen, dass Herr Denis 
      Michel, als Secretary General Human 
      Resources, EHS and Sustainable 
      Development der Verallia Packaging SAS 
      für eine wesentlich an der Gesellschaft 
      beteiligten Aktionärin im Sinne von 
      Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
      Governance Kodex tätig ist. Die Verallia 
      France S.A. hält direkt 5,01 % der 
      Stimmrechte sowie über ihre 
      Tochtergesellschaft Horizon Holdings 
      Germany GmbH weitere 91,72 % der 
      Stimmrechte an der Verallia Deutschland 
      AG. Nach Ansicht des Aufsichtsrats 
      bestehen bei Herrn Denis Michel darüber 
      hinaus keine persönlichen oder 
      geschäftlichen Beziehungen zur Verallia 
      Deutschland AG oder deren 
      Konzernunternehmen, den Organen der 
      Verallia Deutschland AG oder einem 
      wesentlich an der Verallia Deutschland AG 
      beteiligten Aktionär, die nach Ziffer 
      5.4.1 des Corporate Governance Kodex 
      offenzulegen wären. 
   e) _Frau Alice Mouty, Legal Director 
      Verallia Packaging SAS, in Courbevoie, 
      Frankreich, wohnhaft in Courbevoie, 
      Frankreich_ 
 
      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
      bildendenden Aufsichtsräten oder 
      vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 
      Satz 5 AktG: 
 
      * Mitglied des Aufsichtsrats JSC 
        'Kavminsteklo', Mineralnye Vody, 
        Russland 
      * Mitglied des Aufsichtsrats JSC 
        Kamyshinsky Steklotarny Zavod, 
        Kamyshin, Russland 
      * Mitglied des Aufsichtsrats Private JSC 
        ,CONSUMER-SKLO ZORYA', Rivne Oblast, 
        Ukraine 
      * Mitglied des Aufsichtsrats Verallia 
        France S.A., Courbevoie, Frankreich 
 
      Gemäß Ziffer 5.4.1. des Deutschen 
      Corporate Governance Kodex legt der 
      Aufsichtsrat offen, dass Frau Alice 
      Mouty, als Legal Director der Verallia 
      Packaging SAS für eine wesentlich an der 
      Gesellschaft beteiligten Aktionärin im 
      Sinne von Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
      Corporate Governance Kodex tätig ist. Die 
      Verallia France S.A. hält direkt 5,01 % 
      der Stimmrechte sowie über ihre 
      Tochtergesellschaft Horizon Holdings 
      Germany GmbH weitere 91,72 % der 
      Stimmrechte an der Verallia Deutschland 
      AG. Nach Ansicht des Aufsichtsrats 
      bestehen bei Frau Alice Mouty darüber 
      hinaus keine persönlichen oder 
      geschäftlichen Beziehungen zur Verallia 
      Deutschland AG oder deren 
      Konzernunternehmen, den Organen der 
      Verallia Deutschland AG oder einem 
      wesentlich an der Verallia Deutschland AG 
      beteiligten Aktionär, die nach Ziffer 
      5.4.1 des Corporate Governance Kodex 
      offenzulegen wären. 
   f) _Frau Dr. Anne-Marie Peter, 
      Rechtsanwältin und Partnerin der Schulte 
      Riesenkampff Rechtsanwaltsgesellschaft 
      mbH in Frankfurt am Main, wohnhaft in Bad 
      Soden am Taunus_ 
 
      Keine Mitgliedschaft in einem anderen 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder 
      vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 
      Satz 5 AktG. 
 
      Nach Ansicht des Aufsichtsrats bestehen 
      bei Frau Dr. Peter keine persönlichen 
      oder geschäftlichen Beziehungen zur 
      Verallia Deutschland AG oder deren 
      Konzernunternehmen, den Organen der 
      Verallia Deutschland AG oder einem 
      wesentlich an der Verallia Deutschland AG 
      beteiligten Aktionär, die nach Ziffer 
      5.4.1 des Corporate Governance Kodex 
      offenzulegen wären. 
 
Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats 
nicht gebunden. 
 
Die Wahlvorschläge berücksichtigen die gesetzlichen Vorgaben. 
 
 Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 
 5.4.1 DCGK vergewissert, dass die 
 vorgeschlagenen Kandidaten den zu erwartenden 
 Zeitaufwand aufbringen können. 
 
Frau Dr. Anne-Marie Peter erfüllt die gesetzlichen 
Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 Halbsatz 1 AktG als Mitglied 
des Aufsichtsrats mit Sachverstand auf den Gebieten 
Rechnungslegung oder Abschlussprüfung und genügt als 
unabhängiger Finanzexperte den Anforderungen des Deutschen 
Corporate Governance Kodex. 
 
Sämtliche zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind mit dem 
Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. 
 
Dem Votum des Aufsichtsrats in seiner bisherigen Besetzung 
folgend, ist vorgesehen, dass Herr Michel Giannuzzi erneut zum 
Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt wird. 
 
Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten sind 
über die Internetseite 
 
http://de.verallia.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung zur 
Einsichtnahme ausliegen. 
 
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der 
Einzelwahl durchzuführen. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
die Ausübung des Stimmrechts sowie Erklärung der Bedeutung des 
Nachweisstichtags* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind nach § 11 der Satzung der Gesellschaft nur 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines 
Nachweises ihres Aktienbesitzes bis spätestens Mittwoch, 8. Mai 
2019, 24.00 Uhr, unter der folgenden Anschrift, Telefax-Nummer 
oder E-Mail-Adresse in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder 
englischer Sprache anmelden: 
 
Verallia Deutschland AG 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
- General Meetings - 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt/Main 
 
Telefax: +49 (0)69 12012-86045 
E-Mail: WP.HV@db-is.com 
 
Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. 
Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf Mittwoch, den 24. April 
2019, 00.00 Uhr ('Nachweisstichtag'), beziehen. Ein in Textform 
(§ 126b BGB) erstellter Nachweis des Aktienbesitzes durch das 
depotführende Institut reicht aus. Der Nachweis muss in 
deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Im Verhältnis 
zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts 
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag 
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
Aktienbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder 
teilweisen) Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des 
Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs 
zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen 
von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen 
auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum Nachweisstichtag 
nicht Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien 
erwirbt, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. 
 
Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes bei 
der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse werden den 
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. 
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, 
bitten wir die Aktionäre - ohne mit dieser Bitte das Teilnahme- 
oder Stimmrecht der Aktionäre einzuschränken -, frühzeitig für 
die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres 
Aktienbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die 
Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und 
keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
und die Ausübung des Stimmrechts. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre können sich in der Hauptversammlung und bei der 
Ausübung des Stimmrechts auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. 
durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder 
eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Auch im Fall 
einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der 
Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als 
eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
diesen zurückweisen. 
 
Wenn weder Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen noch diesen 
gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen oder 
Institutionen bevollmächtigt werden, bedürfen die Vollmacht, ihr 
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). 
 
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
oder eine der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder 
Personen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, 
weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu 
bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine 
besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 
135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten 
daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der 
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort 
erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung 
auch an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
übermittelt werden: 
 
Verallia Deutschland AG 
Public Relations 
Oberlandstraße 
88410 Bad Wurzach 
Deutschland 
Telefax: +49 (0)7564 18-90255 
E-Mail: hauptversammlung.deutschland@verallia.com 
 
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet 
werden kann (aber nicht muss), befindet sich auf der Rückseite 
der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und 
fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch unter 
 
http://de.verallia.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
zum Download zur Verfügung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe bei Briefwahl* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen können oder möchten, können ihre Stimmen schriftlich 
(§ 126 BGB) durch Briefwahl abgeben. Auch im Fall einer 
Stimmabgabe im Weg der Briefwahl sind eine fristgerechte 
Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den 
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Das Briefwahlformular 
erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche 
nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung 
zugeschickt wird. Dieses steht auch unter 
 
http://de.verallia.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
zum Download zur Verfügung. Die per Briefwahl abgegebenen 
Stimmen müssen bis spätestens 14. Mai 2019, 24.00 Uhr, bei der 
Gesellschaft unter der vorgenannten, im Abschnitt 'Verfahren für 
die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung' angegebenen Adresse 
eingegangen sein. 
 
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 
Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG* 
 
_Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG_ 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5%) des 
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR 
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
beiliegen. Das Verlangen muss dem Vorstand der Gesellschaft 
schriftlich, spätestens bis zum 14. April 2019, 24.00 Uhr, unter 
folgender Adresse zugehen: 
 
Verallia Deutschland AG 
Vorstand 
Oberlandstraße 
88410 Bad Wurzach 
Deutschland 
 
Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 AktG 
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des 
Zugangs des Verlangens Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien 
sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands 
über den Antrag halten. 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger 
bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung 
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie 
die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. 
Sie werden außerdem unter der Internetadresse 
 
http://de.verallia.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
_Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 
AktG_ 
 
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge 
(nebst einer etwaigen Begründung) gegen Vorschläge von Vorstand 
und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung 
sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Aufsichtsrats und des 
Abschlussprüfers übersenden. Gegenanträge, Wahlvorschläge und 
sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind 
ausschließlich zu richten an: 
 
Verallia Deutschland AG 
Public Relations 
Oberlandstraße 
88410 Bad Wurzach 
Telefax: +49 (0)7564 18-90255 
E-Mail: hauptversammlung.deutschland@verallia.com 
 
Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des 
Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten 
Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und 
Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG einschließlich einer 
etwaigen Begründung (diese ist bei Wahlvorschlägen gemäß § 
127 AktG nicht erforderlich) und einer etwaigen Stellungnahme 
der Verwaltung im Internet unter 
 
http://de.verallia.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis zum 
30. April 2019, 24.00 Uhr, unter der vorgenannten Adresse, 
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen und die übrigen 
Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß 
§ 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind, insbesondere sofern ein 
Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt. Anderweitig 
adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
bleiben unberücksichtigt. 
 
Von der Zugänglichmachung eines Gegenantrags und einer etwaigen 
Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG 
genannten Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines 
Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn 
sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Der Vorstand 
braucht Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen 
des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn 
diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG und bei 
Wahlvorschlägen zum Aufsichtsrat nicht die Angaben nach § 125 
Abs. 1 Satz 5 AktG enthalten. 
 
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die 
der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in 
der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während 
der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. 
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung 
Gegenanträge zu Tagesordnungspunkten oder Wahlvorschläge zur 
Wahl des Aufsichtsrats sowie zur Wahl des Abschlussprüfers auch 
ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die 
Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
_Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG_ 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten 
der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen 
der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des 
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist 
und ein gesetzliches Auskunftsverweigerungsrecht nicht besteht. 
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich 
mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Unter den in § 131 
Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die 
Auskunft verweigern. 
 
Nach § 12 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft kann der 
Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre 
zeitlich angemessen beschränken und Näheres dazu bestimmen. 
 
Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 
127 AktG) und dem Auskunftsrecht (§ 131 AktG) der Aktionäre 
können auch im Internet unter 
 
http://de.verallia.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
eingesehen werden. 
 
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft, über die die 
Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind* 
 
Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu 
machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere 
Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
http://de.verallia.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
zur Verfügung. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der 
Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt 
gegeben. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft von 26.000.000,00 EUR ist im 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 
1.000.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 1.000.000. Die 
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung keine eigenen Stückaktien. 
 
*Information zum Datenschutz für Aktionäre* 
 
Die Verallia Deutschland AG verarbeitet personenbezogene Daten 
(Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, 
Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte; 
gegebenenfalls Name, Vorname, Anschrift und E-Mail-Adresse des 
vom jeweiligen Aktionär ggf. benannten Aktionärsvertreters) auf 
Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären 
die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu 
ermöglichen. 
 
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre 
Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die 
Verarbeitung ist die Verallia Deutschland AG die verantwortliche 
Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) 
Datenschutz-Grundverordnung. 
 
Die Dienstleister der Verallia Deutschland AG, welche zum Zwecke 
der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten 
von der Verallia Deutschland AG nur solche personenbezogenen 
Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung 
erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich 
nach Weisung der Verallia Deutschland AG. 
 
Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, 
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der 
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf 
Datenübertragung nach Kapitel III der 
Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber 
der Verallia Deutschland AG unentgeltlich über die 
E-Mail-Adresse 
 
info.deutschland@verallia.com 
 
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: 
 
Verallia Deutschland AG 
Datenschutzbeauftragter 
Thomas Emmendörfer 
Oberlandstraße - 88410 Bad Wurzach 
E-Mail: info.deutschland@verallia.com 
Fax: 07564-18.600 
 
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den 
Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 
Datenschutz-Grundverordnung zu. 
 
Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten 
unter: 
 
Verallia Deutschland AG 
Datenschutzbeauftragter 
Thomas Emmendörfer 
Oberlandstraße - 88410 Bad Wurzach 
E-Mail: info.deutschland@verallia.com 
Fax: 07564-18.600 
 
Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite 
der Verallia Deutschland AG zu finden. 
 
88410 Bad Wurzach im März 2019 
 
*Verallia Deutschland AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-04-02 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Verallia Deutschland AG 
             Oberlandstraße 
             88410 Bad Wurzach 
             Deutschland 
Telefon:     +49 7564 180 
Fax:         +49 7564 18600 
E-Mail:      hauptversammlung.deutschland@verallia.com 
Internet:    http://www.de.verallia.com 
ISIN:        DE0006851603 
WKN:         685160 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Frankfurt, Stuttgart, München 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
794865 2019-04-02 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 02, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

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