Der Streit um Werbeblocker im Internet geht in
eine neue Runde: Das Medienunternehmen Axel Springer
In seinen juristischen Vorgehen gegen Werbeblocker hatte Axel Springer zuvor vergeblich versucht, den Blocker Adblock Plus mit einer Wettbewerbsklage zu stoppen. Der Bundesgerichtshof (BGH) sah in seinem Urteil vom April 2018 in dem Eyeo-Angebot keinen unlauteren Wettbewerb und auch keine rechtswidrige aggressive Geschäftspraxis. Die Entscheidung über den Einsatz des Werbeblockers liege beim Nutzer der Internetseiten und nicht bei dem beklagten Unternehmen. (I ZR 154/16)
Internet-Werbeblocker verursachten den deutschen Verlagen jährlich Schäden in Millionenhöhe und gefährdeten damit die Refinanzierung von professionellem Journalismus im Internet, erklärte der Verlag. Im Laufe der bisherigen Verfahren habe Axel Springer durch diverse Untersuchungen und Gutachten feststellen müssen, dass Werbeblocker durch eine unzulässige Umarbeitung (§ 69c Nr. 2 UrhG) bzw. Vervielfältigung (§ 69c Nr. 1 UrhG) der Webseitenprogrammierung das Urheberrecht der Medienangebote verletzen.
"Werbeblocker verändern die Programmiercodes von Webseiten und greifen damit direkt in das rechtlich geschützte Angebot von Verlagen ein", sagte Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht bei Axel Springer. Dadurch beschädigten sie langfristig nicht nur eine zentrale Finanzierungsgrundlage von digitalem Journalismus, sondern gefährdeten auf Dauer auch den offenen Zugang zu meinungsbildenden Informationen im Internet. "Das werden wir nicht hinnehmen."/chd/DP/jha
ISIN DE0005501357
AXC0101 2019-04-08/11:06