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DGAP-HV: ProCredit Holding AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DJ DGAP-HV: ProCredit Holding AG & Co.KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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DGAP-News: ProCredit Holding AG & Co.KGaA / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
ProCredit Holding AG & Co.KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 17.05.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-09 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ProCredit Holding AG & Co. KGaA Frankfurt am Main ISIN: 
DE0006223407 
WKN: 622340 Einberufung der ordentlichen 
Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
Freitag, den 17. Mai 2019, 10:00 Uhr (MESZ) im SAALBAU 
Titus-Forum, Großer Saal, Walter-Möller-Platz 2, 
in 60439 Frankfurt am Main stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. Einlass ab 9:30 Uhr (MESZ) I. 
Tagesordnung: 
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils 
   gebilligten Jahresabschlusses und 
   Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
   Lageberichts für die ProCredit Holding AG & 
   Co. KGaA und den Konzern einschließlich 
   des erläuternden Berichts zu den Angaben nach 
   § 289a Absatz 1 Satz 1, § 315a Absatz 1 Satz 
   1 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 
   und Beschlussfassung über die Feststellung 
   des Jahresabschlusses der ProCredit Holding 
   AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2018 
 
   Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich 
   haftenden Gesellschafterin aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) 
   gebilligt. Gemäß § 286 Absatz 1 Satz 1 
   AktG erfolgt die Feststellung des 
   Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung, 
   der einen Bilanzgewinn von EUR 132.687.647,34 
   ausweist, festzustellen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen folgende Verwendung 
   des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018 
   in Höhe von EUR 132.687.647,34 vor: 
 
   a) Zahlung einer        EUR   17.669.547,60 
      Dividende von EUR 
      0,30 je Stammaktie 
      (Stück 58.898.492) 
   b) Vortrag des          EUR   115.018.099,74 
      verbleibenden 
      Betrags auf neue 
      Rechnung 
      (Gewinnvortrag) 
                           = EUR 132.687.647,34 
 
   Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt, am Mittwoch, 
   den 22. Mai 2019, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   persönlich haftenden Gesellschafterin* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich 
   haftenden Gesellschafterin Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2018 zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats Entlastung für diesen 
   Zeitraum zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum 
   Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019 sowie zum Prüfer für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht des verkürzten 
   Abschlusses und des Zwischenlageberichts für 
   den Konzern für das erste Halbjahr des 
   Geschäftsjahrs 2019 (§ 115 Absatz 5, § 117 
   Nr. 2 WpHG) zu wählen. 
   Der Aufsichtsrat hat vor der Unterbreitung 
   des Wahlvorschlags ein Auswahl- und 
   Vorschlagsverfahren im Einklang mit Art. 16 
   Absätze 2 bis 5 der Verordnung (EU) Nr. 
   537/2014 durchgeführt. 
II. 
Weitere Angaben zur Einberufung _1._ 
_Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte_ 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Gesellschaft EUR 294.492.460,00. Es 
ist in 58.898.492 auf den Namen lautende Aktien ohne 
Nennbetrag _(Stückaktien)_ eingeteilt. Jede Aktie 
gewährt eine Stimme. Somit beträgt die Gesamtzahl der 
Stimmrechte 58.898.492. Die Gesellschaft hält zum 
Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
_2._ 
_Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts_ 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nach § 19 Absatz 1 der Satzung der 
Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
sich zur Hauptversammlung angemeldet haben und im 
Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung muss der 
Gesellschaft in Textform *spätestens zum 10. Mai 2019, 
24:00 Uhr (MESZ)*, unter einer der nachstehend 
genannten Adressen zugehen: 
 
ProCredit Holding AG & Co. KGaA 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
oder per Telefax: +49 89 30903-74675 
oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen 
gemäß § 135 Absatz 8 oder § 135 Absatz 10 i.V.m. § 
125 Absatz 5 AktG gleichgestellte Personen, 
Finanzdienstleistungsinstitute oder Unternehmen können 
das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als 
deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen 
sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs 
ausüben. 
 
Die Aktionäre können für die Anmeldung den Anmeldebogen 
verwenden, der den Aktionären mit dem 
Einladungsschreiben übersandt wird. Nach Eingang der 
Anmeldung werden den Aktionären über die Anmeldestelle 
Eintrittskarten für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung zusammen mit einem Formular zur 
Vollmachtserteilung und Stimmrechtsausübung zugesandt. 
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, werden die Aktionäre gebeten, 
möglichst frühzeitig für die Übersendung der 
Anmeldung Sorge zu tragen. Anders als die Anmeldung 
sind Eintrittskarten jedoch keine 
Teilnahmevoraussetzung, sondern dienen lediglich der 
Vereinfachung der Vorbereitung und Durchführung der 
Hauptversammlung. Es wird um Verständnis gebeten, dass 
jedem Aktionär maximal zwei Eintrittskarten ausgestellt 
werden. 
 
Die Anmeldung zur Hauptversammlung hat keine 
Auswirkungen auf die Übertragbarkeit der 
betreffenden Aktien. Dabei ist zu beachten, dass im 
Verhältnis zur Gesellschaft nur als Aktionär gilt, wer 
als solcher im Aktienregister eingetragen ist (§ 67 
Absatz 2 Satz 1 AktG). Für das Teilnahmerecht und die 
Anzahl der Stimmrechte ist daher der Eintragungsstand 
des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung 
maßgeblich. 
 
Weiter ist zu beachten, dass im Zeitraum zwischen dem 
11. Mai 2019, 00:00 Uhr (MESZ), und dem 17. Mai 2019, 
24:00 Uhr (MESZ), aus organisatorischen Gründen ein 
sogenannter Umschreibestopp besteht und keine Ein- und 
Austragungen im Aktienregister vorgenommen werden. 
Sämtliche Erwerber von Aktien, die noch nicht im 
Aktienregister eingetragen sind, werden daher in ihrem 
eigenen Interesse gebeten, Umschreibungsanträge so 
zeitnah wie möglich zu stellen. 
 
_3._ 
_Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte_ 
 
Allgemeine Regelungen 
 
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung durch Bevollmächtigte, zum Beispiel 
die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung, 
einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder andere 
Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Auch hierzu ist 
eine fristgemäße Anmeldung erforderlich (siehe 
oben Ziffer II.2.). 
 
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch 
während der Hauptversammlung zulässig. Zur 
Vollmachtserteilung kommen Erklärungen sowohl gegenüber 
dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der 
Gesellschaft in Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär 
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen 
oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
der Textform. 
 
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht und der 
Weisungen für die Hauptversammlung wird jeweils mit den 
Eintrittskarten versandt und findet sich auch auf der 
Internetseite der Gesellschaft 
(www.procredit-holding.com) im Bereich 'Investor 
Relations / Hauptversammlung - Annual General Meeting' 
zum Herunterladen. 
 
Auf Verlangen wird jeder stimmberechtigten Person ein 
solches Vollmachts- und Weisungsformular übermittelt. 
 
Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch 
Vorweisen der Vollmacht bei der Ein- und 
Ausgangskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder 
durch vorherige Übermittlung des Nachweises per 
Post, Telefax oder E-Mail an eine der nachstehend 
genannten Adressen: 
 
ProCredit Holding AG & Co. KGaA 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
oder per Telefax: +49 89 30903-74675 
oder per E-Mail: procredit-hv2019@computershare.de 
 
Die vorgenannten Adressen können jeweils auch genutzt 
werden, wenn die Vollmacht gegenüber der Gesellschaft 
erteilt werden soll; ein gesonderter Nachweis der 
Bevollmächtigung ist in diesem Fall nicht erforderlich. 
Der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann 
über die vorgenannten Adressen jeweils unmittelbar 
gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. 
 
Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen und diesen gleichgestellten 
Personen oder Institutionen 
 
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absätze 8 
und 10 AktG gleichgestellten Personen oder 
Institutionen gelten die speziellen Bestimmungen in § 
135 AktG, insbesondere bezüglich der Form der Erteilung 
der Vollmacht. Auch die von den Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen und anderen gleichgestellten 
Personen und Institutionen insoweit gegebenenfalls 
vorgegebenen Regelungen sind zu beachten. Die Aktionäre 
werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig 
mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer von ihm 
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der 
Gesellschaft 
 
Die Aktionäre können sich nach Maßgabe ihrer 
Weisungen durch von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter bei der Abstimmung in der 
Hauptversammlung vertreten lassen. 
 
Weisungen können nur zu Beschlussvorschlägen der 
persönlich haftenden Gesellschafterin und des 
Aufsichtsrats sowie zu aufgrund eines Verlangens einer 
Minderheit nach § 122 Absatz 2 AktG oder als 
Gegenantrag nach § 126 Absatz 1 AktG oder Wahlvorschlag 
nach § 127 AktG bekannt gemachten Beschlussvorschlägen 
erteilt werden. 
 
Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen; sie können die 
Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Sollte 
zu einem Gegenstand der Tagesordnung eine 
Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte 
Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Die 
Stimmrechtsvertreter können keine Weisungen oder 
Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von 
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zu 
Verfahrensanträgen oder zum Stellen von Fragen oder 
Anträgen entgegennehmen. 
 
Die Aktionäre, die von dieser Möglichkeit der 
Stimmrechtsvertretung vor der Hauptversammlung Gebrauch 
machen wollen, werden gebeten, das entsprechend 
ausgefüllte Vollmachts- und Weisungsformular möglichst 
*bis zum 16. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ)*, an eine der 
nachstehenden Adressen in Textform zu senden: 
 
ProCredit Holding AG & Co. KGaA 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
oder per Telefax: +49 89 30903-74675 
oder per E-Mail: procredit-hv2019@computershare.de 
 
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der 
Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen zu 
bevollmächtigen und ihnen Weisungen zu erteilen. 
 
_4._ 
_Angaben zu den Rechten der Aktionäre_ _a) 
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 
Absatz 2 AktG_ 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Absatz 2 
AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Gegenstand 
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
beiliegen. 
 
Das Verlangen ist schriftlich an die persönlich 
haftende Gesellschafterin der Gesellschaft zu richten 
und muss der Gesellschaft bis *spätestens zum 16. April 
2019, 24:00 Uhr (MESZ)*, unter nachfolgender Adresse 
zugegangen sein: 
 
ProCredit Holding AG & Co. KGaA 
ProCredit General Partner AG 
Vorstand 
Hauptversammlung 2019 
Rohmerplatz 33-37 
60486 Frankfurt am Main 
 
Die betreffenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie 
seit mindestens 90 Tagen vor dem Zugang des Verlangens 
Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin 
über den Antrag halten. Für die Berechnung der 
Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung. Im 
Übrigen ist § 121 Absatz 7 AktG entsprechend 
anzuwenden. 
 
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
- soweit sie nicht bereits mit der Einberufung 
bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens in gleicher Weise wie die Einberufung 
bekannt gemacht. Sie werden außerdem auf der 
Internetseite der Gesellschaft 
(www.procredit-holding.com) im Bereich 'Investor 
Relations / Hauptversammlung - Annual General Meeting' 
zugänglich gemacht. 
 
_b) Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 
Absatz 1, § 127 AktG_ 
 
Die Aktionäre können Gegenanträge gegen die 
Beschlussvorschläge von persönlich haftender 
Gesellschafterin und/oder Aufsichtsrat der Gesellschaft 
zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen und 
Wahlvorschläge zu auf der Tagesordnung stehenden Wahlen 
übersenden. 
 
Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind 
in Textform an eine der nachstehenden Adressen zu 
richten: 
 
ProCredit Holding AG & Co. KGaA 
ProCredit General Partner AG 
Vorstand 
Hauptversammlung 2019 
Rohmerplatz 33-37 
60486 Frankfurt am Main 
oder per Telefax: + 49 (0)69 951 437 168 
oder per E-Mail: PCH_HV@procredit-group.com 
 
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge 
können nicht berücksichtigt werden. 
 
Gegenanträge müssen begründet werden; für 
Wahlvorschläge gilt das nicht. 
 
Es werden ausschließlich begründete Gegenanträge 
oder Wahlvorschläge berücksichtigt, die *bis spätestens 
zum 2. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ)*, an einer der 
vorstehend genannten Adressen zugegangen sind. 
 
Die Gesellschaft wird rechtzeitig zugegangene 
Gegenanträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von 
Aktionären einschließlich des Namens des 
Aktionärs, einer Begründung sowie einer etwaigen 
Stellungnahme der persönlich haftenden Gesellschafterin 
und des Aufsichtsrats der Gesellschaft auf der 
Internetseite der Gesellschaft 
(www.procredit-holding.com) im Bereich 'Investor 
Relations / Hauptversammlung - Annual General Meeting' 
zugänglich machen. 
 
Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag und dessen 
Begründung oder einen Wahlvorschlag nicht zugänglich zu 
machen, wenn einer der Ausschlusstatbestände im Sinne 
von § 126 Absatz 2 AktG vorliegt, etwa, weil ein 
Gegenantrag oder ein Wahlvorschlag zu einem gesetzes- 
oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung 
führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags braucht 
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt 
mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
Zusätzlich zu den in § 126 Absatz 2 AktG genannten 
Gründen braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht 
zugänglich gemacht zu werden, wenn er nicht Namen, 
ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält (§ 
127 Satz 3 i.V.m. § 124 Absatz 3 Satz 4 AktG). 
 
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen 
Tagesordnungspunkten und Vorschläge zur Wahl von 
Abschlussprüfern auch ohne vorherige und fristgerechte 
Übermittlung an die Hauptversammlung zu stellen, 
bleibt unberührt. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge (nebst 
Begründung) und Wahlvorschläge von Aktionären, auch 
wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht 
übermittelt wurden, nur dann zur Abstimmung gelangen 
können, wenn sie in der Hauptversammlung gestellt 
werden. 
 
_c) Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG_ 
 
Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter steht in der 
Hauptversammlung das Recht zu, Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen, soweit 
diese zur sachgemäßen Beurteilung eines 
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
Pflicht zur Auskunft erstreckt sich auch auf die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf 
die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
einbezogenen Unternehmen. 
 
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung 
grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu 
stellen. Die persönlich haftende Gesellschafterin darf 
die Auskunft bei Vorliegen der in § 131 Absatz 3 AktG 
genannten Gründe verweigern. 
 
_d) Weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre_ 
 
Weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 
§ 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127 und § 131 Absatz 
1 AktG finden sich auf der Internetseite der 
Gesellschaft (www.procredit-holding.com) im Bereich 
'Investor Relations / Hauptversammlung - Annual General 
Meeting'. 
 
_5._ 
_Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung_ 
 
Die Informationen nach § 124a AktG und eine 
Übersetzung dieser Einberufung in englischer 
Sprache sind von der Einberufung der Hauptversammlung 
an auf der Internetseite der Gesellschaft 
(www.procredit-holding.com) im Bereich 'Investor 
Relations / Hauptversammlung - Annual General Meeting' 
zugänglich. 
 
Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden 
Unterlagen liegen zudem ab der Einberufung der 
Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der 
Gesellschaft, Rohmerplatz 33-37, 60486 Frankfurt am 
Main, zur Einsicht aus und werden außerdem während 
der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Auf Verlangen 
wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine 
Abschrift dieser Unterlagen übersandt. 
 
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der 
Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft 
(www.procredit-holding.com) im Bereich 'Investor 
Relations / Hauptversammlung - Annual General Meeting' 
zugänglich gemacht. 
 
_6._ 
_Informationen zum Datenschutz_ 
 
Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und 
Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene 
Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter. 
 
Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, den 
Wohnort bzw. die Anschrift, eine etwaige 
E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, die 
Eintrittskartennummer und die Erteilung etwaiger 
Stimmrechtsvollmachten. Je nach Lage des Falls kommen 
auch weitere personenbezogene Daten in Betracht. 
 
Verantwortlicher, Zweck und Rechtsgrundlage 
 
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft die 
verantwortliche Stelle. Der Zweck der Datenverarbeitung 
ist, den Aktionären und Aktionärsvertretern die 
Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung 
ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu 
ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung 
ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO. 
 
Empfänger 
 
Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer 
Hauptversammlung verschiedene Dienstleister und 
Berater. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche 
personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des 
jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die 
Dienstleister und Berater verarbeiten diese Daten 
ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. lm 
Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen 
der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und 
Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt, namentlich 
über das Teilnehmerverzeichnis. 
 
Speicherungsdauer 
 
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange 
dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein 
berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im 
Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher 
Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. 
Anschließend werden die personenbezogenen Daten 
gelöscht. 
 
Betroffenenrechte 
 
Sie haben nach Kap. III DSGVO unter bestimmten 
gesetzlichen Voraussetzungen ein Auskunfts- 
Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und 
Löschungsrecht mit Blick auf Ihre personenbezogenen 
Daten bzw. deren Verarbeitung sowie ein Recht auf 
Datenübertragbarkeit. Außerdem steht lhnen ein 
Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden 
nach Art. 77 DSGVO zu. 
 
Kontaktdaten 
 
Die Kontaktdaten der Gesellschaft lauten: 
 
ProCredit Holding AG & Co. KGaA 
Rohmerplatz 33-37 
60486 Frankfurt am Main 
Telefax: +49 (0)69 951 437 168 
 
Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter: 
 
PCH.datenschutz@ProCredit-group.com 
 
Die Einberufung ist im Bundesanzeiger vom 9. April 2019 
veröffentlicht und wurde solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Im Falle 
von Abweichungen ist allein die im Bundesanzeiger 
veröffentlichte Fassung maßgeblich. 
 
Frankfurt am Main, im April 2019 
 
*ProCredit Holding AG & Co. KGaA* 
 
_Die persönlich haftende Gesellschafterin 
ProCredit General Partner AG_ 
 
_Borislav Kostadinov Sandrine Massiani Dr. Gabriel 
Schor_ 
 
2019-04-09 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: ProCredit Holding AG & Co.KGaA 
             Rohmerplatz 33-37 
             60486 Frankfurt am Main 
             Deutschland 
E-Mail:      PCH.ir@procredit-group.com 
Internet:    https://www.procredit-holding.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
797725 2019-04-09 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 09, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

© 2019 Dow Jones News
Zeitenwende! 3 Uranaktien vor der Neubewertung
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