DJ DGAP-HV: AUDI Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2019 in Neckarsulm mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: AUDI Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
AUDI Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 23.05.2019 in Neckarsulm mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2019-04-15 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
AUDI AKTIENGESELLSCHAFT INGOLSTADT 130. ORDENTLICHE
HAUPTVERSAMMLUNG DER AUDI AG Am Donnerstag, den 23. Mai
2019 findet um 10.00 Uhr im Audi Forum Neckarsulm,
NSU-Straße 1, 74172 Neckarsulm, die 130.
Ordentliche Hauptversammlung der AUDI AG statt. Hierzu
laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre herzlich
ein.
*TAGESORDNUNG*
*1 /* *Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses sowie des
zusammengefassten Lageberichts des Audi
Konzerns und der AUDI AG für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2018 mit dem Bericht des
Aufsichtsrats sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach
§§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 1
Handelsgesetzbuch*
Die genannten Unterlagen können im
Internet unter
audi.com/hauptversammlung
eingesehen werden. Ferner werden die
Unterlagen während der Hauptversammlung
zugänglich sein und näher erläutert
werden.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
(§§ 172, 173 Aktiengesetz) ist zum
Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt hat. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
*2 /* *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,
die Entlastung des im Geschäftsjahr 2018
amtierenden Mitglieds des Vorstands Herrn
Rupert Stadler wegen der noch andauernden
Untersuchungen zur Dieselthematik für das
Geschäftsjahr 2018 zu vertagen und allen
übrigen im Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018 die Entlastung zu
erteilen.
*3 /* *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,
den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018 die Entlastung zu
erteilen.
*4 /* *Beschlussfassung über die Billigung des
Systems zur Vergütung der Mitglieder des
Vorstands*
Der Aufsichtsrat der AUDI AG hat
beschlossen, das Vorstandsvergütungssystem
anzupassen. Bei der Anpassung wurde der
Aufsichtsrat von renommierten,
unabhängigen externen Vergütungs- und
Rechtsberatern unterstützt.
Das neue System zur Vergütung der
Mitglieder des Vorstands ist unter
'Weitere Angaben und Hinweise' im
Anschluss an die Tagesordnung dargestellt.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,
das neue System zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder zu billigen.
*5 /* *Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für
die prüferische Durchsicht des verkürzten
Konzernabschlusses und
Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres
2019*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf
die Empfehlung des Prüfungsausschusses -
vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2019 und zum Prüfer für die
prüferische Durchsicht des verkürzten
Konzernabschlusses und des
Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres
2019 zu bestellen.
*GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE ZUM ZEITPUNKT
DER EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft
auf 43.000.000. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt
ebenfalls 43.000.000.
*VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 16.
Mai 2019 angemeldet haben.
Die Aktionäre haben darüber hinaus bis zum Ablauf des
16. Mai 2019 auch ihre Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
nachzuweisen.
Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom
depotführenden Institut auf den Nachweisstichtag
erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes jeweils in
Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) in deutscher
oder englischer Sprache der nachfolgend angegebenen
Adresse zugehen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn
des 21. Tages vor der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag), das ist der 2. Mai 2019, zu
beziehen.
Anmeldestelle:
per Post: AUDI AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
per Telefax: + 49 89 30903-74675
per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
_/ Bedeutung des Nachweisstichtages_
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für
den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und
Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes
zum Nachweisstichtag erbracht hat. Aktionäre, die ihre
Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben,
können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen.
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und
den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem
Nachweisstichtag veräußern.
*VERFAHREN DER STIMMABGABE DURCH EINEN
BEVOLLMÄCHTIGTEN*
Das Stimmrecht auf der Hauptversammlung kann durch
einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt
werden.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§
126b Bürgerliches Gesetzbuch).
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft können per Post, per Telefax oder
elektronisch an die nachfolgend genannte Adresse
übermittelt werden.
Ausnahmen können für Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte
Personen oder Institutionen bestehen, vgl. §§ 125 und
135 Aktiengesetz. Daher bitten wir unsere Aktionäre,
sofern sie Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder
diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen
bevollmächtigen wollen, sich bezüglich der Form der
Vollmacht mit diesen abzustimmen.
Wir bieten unseren Aktionären an, dass sie sich durch
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der
Hauptversammlung vertreten lassen können. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Dabei ist zu beachten,
dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur
entsprechend den ihnen erteilten Weisungen des
jeweiligen Aktionärs ausüben; liegen ihnen zu Punkten
der Tagesordnung keine Weisungen vor, geben sie zu
diesen Punkten keine Stimme ab. Die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft beschränken sich
auf die Vertretung von Aktionären bei Abstimmungen;
deshalb nehmen sie zum Beispiel keine Aufträge zu
Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zur Unterstützung von
Anträgen (zum Beispiel Quorenbildung) entgegen.
Aktionäre, die von der Möglichkeit Gebrauch machen
wollen, sich durch Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten zu
lassen, können hierzu das auf der Eintrittskarte
abgedruckte Formular verwenden. Wir bitten, das
Formular zur Erteilung der Vollmacht und der Weisungen
an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgefüllt
an folgende Anschrift zu senden:
per Post: AUDI AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
per Telefax: + 49 89 30903-74675
per E-Mail: vollmacht.hv2019@audi.de
Die Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft muss spätestens bis zum Ablauf des 21.
Mai 2019 dort zugegangen sein.
Die Gesellschaft bietet für die Erteilung von
Vollmachten und Weisungen bzw. für deren Widerruf oder
die Änderung von Weisungen unter
audi.com/hauptversammlung
auch ein internetbasiertes System an. Für die Nutzung
dieses Systems sind die Daten erforderlich, welche die
Aktionäre nach erfolgter Anmeldung mit der
Eintrittskarte erhalten. In diesem internetbasierten
System ist die Erteilung von Vollmachten und Weisungen
bzw. deren Widerruf oder die Änderung von
Weisungen im Unterschied zu den sonstigen
Übermittlungswegen bis zum Ende der Generaldebatte
in der Hauptversammlung möglich.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 15, 2019 09:06 ET (13:06 GMT)
Vollmachten, die auf einem anderen Übertragungsweg
als dem internetbasierten System erteilt wurden, können
über das internetbasierte System nicht geändert oder
widerrufen werden. Weitere Erläuterungen finden die
Aktionäre auf der oben genannten Internetseite.
Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung
eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes erforderlich sind.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen (§ 134 Absatz 3 Aktiengesetz).
Die persönliche Teilnahme des Aktionärs oder eines
bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt
automatisch als Widerruf der erteilten Vollmacht und
Weisung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter.
*ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET*
Alle Aktionäre der AUDI AG sowie die interessierte
Öffentlichkeit können die Eröffnung der
Hauptversammlung sowie die Redebeiträge des Vorstands
auf Anordnung des Versammlungsleiters im Internet unter
audi.com/hauptversammlung
verfolgen.
Fristgerecht angemeldete Aktionäre können die gesamte
Hauptversammlung über das internetbasierte System
verfolgen. Für die Nutzung sind die Daten erforderlich,
welche die Aktionäre nach erfolgter Anmeldung mit der
Eintrittskarte erhalten.
*RECHTE DER AKTIONÄRE*
Aktionären stehen im Vorfeld und während der
Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu.
Weitere Einzelheiten hierzu finden sich auch unter der
Internetadresse
audi.com/hauptversammlung
_/ Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122
Absatz 2 Aktiengesetz_
Aktionäre, deren Anteile zusammen den 20. Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00
Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung müssen der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung,
also bis zum Ablauf des 22. April 2019, schriftlich
zugehen. Wir bitten um Übersendung an folgende
Adresse:
per Post: AUDI AG
Auto-Union-Straße 1
I/FU-23
Finanzkommunikation/Finanzanalytik
'Hauptversammlung 2019'
85045 Ingolstadt
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den
Antrag halten. Auf § 70 Aktiengesetz zur Berechnung der
Aktienbesitzzeit wird hingewiesen.
Veröffentlichungspflichtige Ergänzungsanträge zur
Tagesordnung werden unverzüglich im Bundesanzeiger
bekannt gemacht und europaweit verbreitet.
Außerdem werden die Ergänzungsanträge auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
audi.com/hauptversammlung
veröffentlicht.
_/ Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß
§§ 126 Absatz 1 bzw. 127 Aktiengesetz_
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu
Vorschlägen von Aufsichtsrat und/oder Vorstand zu
bestimmten Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge zu
übersenden.
Die Gesellschaft wird vorbehaltlich § 126 Absatz 2 und
3 Aktiengesetz Gegenanträge von Aktionären
einschließlich des Namens des Aktionärs, der
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der
Verwaltung unter der Internetadresse
audi.com/hauptversammlung
zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage
vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 8. Mai
2019, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag zu
einem Vorschlag von Aufsichtsrat und/oder Vorstand zu
einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung
an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat.
Gemäß § 127 Aktiengesetz gelten diese Regelungen
sinngemäß und mit den in § 127 Aktiengesetz
enthaltenen Einschränkungen für einen etwaigen
Wahlvorschlag eines Aktionärs.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind in deutscher
Sprache einzureichen. Sofern sie auch in englischer
Sprache veröffentlicht werden sollen, ist eine
Übersetzung beizufügen.
_/ Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1
Aktiengesetz_
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist.
Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden
Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der
Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich
gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die
nachfolgend genannte Adresse zu übersenden. Diese
Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für
die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon
unberührt.
_/ Adresse für Anträge, Wahlvorschläge und vorab
gestellte Fragen im Rahmen des Auskunftsrechts_
Gegenanträge gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz
bzw. Wahlvorschläge gemäß § 127 Aktiengesetz sowie
vorab gestellte Fragen im Rahmen des Auskunftsrechts
gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz bitten wir an
folgende Anschrift zu senden:
per Post: AUDI AG
Auto-Union-Straße 1
I/FU-23
Finanzkommunikation/Finanzanalytik
'Hauptversammlung 2019'
85045 Ingolstadt
per Telefax: + 49 841 89-30900
per E-Mail: ir@audi.de
*INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT*
Folgende Informationen sind gemäß § 124a
Aktiengesetz ab der Einberufung auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
audi.com/hauptversammlung
zugänglich:
- der Inhalt dieser Einberufung
- eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der
Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden
soll
- die der Versammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen
- die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum
Zeitpunkt der Einberufung
- zudem nähere Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, Anträge
bzw. Wahlvorschläge und Auskunftsrecht
*ANGABEN ZUM SITZ DER GESELLSCHAFT*
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt.
Wir freuen uns, Sie in Neckarsulm begrüßen zu
dürfen.
Ingolstadt, im April 2019
*AUDI AG*
_Der Vorstand_
*WEITERE ANGABEN UND HINWEISE*
_/ Angaben zu Tagesordnungspunkt 4: Beschlussfassung
über die Billigung des Systems zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder_
Der Aufsichtsrat der AUDI AG hat beschlossen, das
System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
anzupassen. Bei der Anpassung wurde der Aufsichtsrat
von renommierten, unabhängigen externen Vergütungs- und
Rechtsberatern unterstützt. Das neue System zur
Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt die Vorgaben
des Aktiengesetzes vollständig um. Zu den Empfehlungen
des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) haben
Vorstand und Aufsichtsrat am 21. Februar 2019 eine
Ergänzung der Entsprechenserklärung vom 29. November
2018 abgegeben.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung
vor, das neue System zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder zu billigen.
_// Überblick_
Das neue System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
ist im Wesentlichen aus dem Vergütungssystem des
Vorstands der Volkswagen AG abgeleitet. Es stärkt den
Konzerngedanken durch eine stärkere Orientierung am
Konzernergebnis und stellt die gemeinsame Leistung der
Vorstandsmitglieder in den Vordergrund. Das neue System
enthält aktienorientierte Vergütungselemente und folgt
der Empfehlung des DCGK, die variable Vergütung
zukunftsgerichtet zu gestalten. Zudem berücksichtigt
das neue System über Malus- und Clawback-Regelungen
Integrität und Compliance der Vorstandsmitglieder.
Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt
sich künftig zusammen aus einem fixen sowie zwei
variablen Vergütungsbestandteilen, bestehend aus einem
Jahresbonus mit einjährigem Bemessungszeitraum sowie
einem Langzeitbonus ('LZB') in Form eines sogenannten
zukunftsbezogenen Performance-Share-Plans mit
dreijähriger Laufzeit. Der Jahresbonus macht 40 Prozent
und der LZB 60 Prozent der variablen Vergütung aus.
_// Jahresbonus_
Der Jahresbonus bemisst sich an der Konzern- und
Markenperformance des jeweiligen Geschäftsjahres,
anhand der operativen Umsatzrendite (RoS) und der
Kapitalrendite (RoI). Beide Komponenten werden zu je 50
Prozent in die Ermittlungen des Bonusbetrags
einbezogen. Im Einführungsjahr 2019 orientiert sich der
Jahresbonus zu 100 Prozent an der Marke Audi. Ab 2020
orientiert sich der Jahresbonus zu 50 Prozent an der
Konzernzielerreichung und zu 50 Prozent an der
Markenzielerreichung Audi. Der Jahresbonus ist nur bei
Überschreiten bestimmter Schwellenwerte zu zahlen.
Die Höhe des Auszahlungsbetrags ermittelt sich unter
Berücksichtigung der Komponente 'Kultur und
Integrität'.
_// Performance-Share-Plan_
Der LZB wird Vorstandsmitgliedern künftig in Form eines
sogenannten Performance-Share-Plans gewährt. Jede
Performance-Periode des Performance-Share-Plans hat
eine dreijährige Laufzeit. Zum Zeitpunkt der Gewährung
des LZB wird der jährliche Zielbetrag auf Grundlage des
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 15, 2019 09:06 ET (13:06 GMT)
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