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Dow Jones News
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DGAP-HV: AUDI Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: AUDI Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2019 in Neckarsulm mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: AUDI Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
AUDI Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 23.05.2019 in Neckarsulm mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-04-15 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
AUDI AKTIENGESELLSCHAFT INGOLSTADT 130. ORDENTLICHE 
HAUPTVERSAMMLUNG DER AUDI AG Am Donnerstag, den 23. Mai 
2019 findet um 10.00 Uhr im Audi Forum Neckarsulm, 
NSU-Straße 1, 74172 Neckarsulm, die 130. 
Ordentliche Hauptversammlung der AUDI AG statt. Hierzu 
laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre herzlich 
ein. 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
*1 /* *Vorlage des festgestellten 
      Jahresabschlusses, des gebilligten 
      Konzernabschlusses sowie des 
      zusammengefassten Lageberichts des Audi 
      Konzerns und der AUDI AG für das 
      Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. 
      Dezember 2018 mit dem Bericht des 
      Aufsichtsrats sowie des erläuternden 
      Berichts des Vorstands zu den Angaben nach 
      §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 1 
      Handelsgesetzbuch* 
 
      Die genannten Unterlagen können im 
      Internet unter 
 
      audi.com/hauptversammlung 
 
      eingesehen werden. Ferner werden die 
      Unterlagen während der Hauptversammlung 
      zugänglich sein und näher erläutert 
      werden. 
 
      Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
      (§§ 172, 173 Aktiengesetz) ist zum 
      Tagesordnungspunkt 1 keine 
      Beschlussfassung vorgesehen, da der 
      Aufsichtsrat den vom Vorstand 
      aufgestellten Jahresabschluss und den 
      Konzernabschluss gebilligt hat. Der 
      Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
 
*2 /* *Beschlussfassung über die Entlastung der 
      Mitglieder des Vorstands* 
 
      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, 
      die Entlastung des im Geschäftsjahr 2018 
      amtierenden Mitglieds des Vorstands Herrn 
      Rupert Stadler wegen der noch andauernden 
      Untersuchungen zur Dieselthematik für das 
      Geschäftsjahr 2018 zu vertagen und allen 
      übrigen im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
      Mitgliedern des Vorstands für das 
      Geschäftsjahr 2018 die Entlastung zu 
      erteilen. 
 
*3 /* *Beschlussfassung über die Entlastung der 
      Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, 
      den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
      Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
      Geschäftsjahr 2018 die Entlastung zu 
      erteilen. 
 
*4 /* *Beschlussfassung über die Billigung des 
      Systems zur Vergütung der Mitglieder des 
      Vorstands* 
 
      Der Aufsichtsrat der AUDI AG hat 
      beschlossen, das Vorstandsvergütungssystem 
      anzupassen. Bei der Anpassung wurde der 
      Aufsichtsrat von renommierten, 
      unabhängigen externen Vergütungs- und 
      Rechtsberatern unterstützt. 
 
      Das neue System zur Vergütung der 
      Mitglieder des Vorstands ist unter 
      'Weitere Angaben und Hinweise' im 
      Anschluss an die Tagesordnung dargestellt. 
 
      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, 
      das neue System zur Vergütung der 
      Vorstandsmitglieder zu billigen. 
 
*5 /* *Wahl des Abschlussprüfers und 
      Konzernabschlussprüfers für das 
      Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für 
      die prüferische Durchsicht des verkürzten 
      Konzernabschlusses und 
      Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 
      2019* 
 
      Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf 
      die Empfehlung des Prüfungsausschusses - 
      vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
      zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2019 und zum Prüfer für die 
      prüferische Durchsicht des verkürzten 
      Konzernabschlusses und des 
      Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 
      2019 zu bestellen. 
 
*GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE ZUM ZEITPUNKT 
DER EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft 
auf 43.000.000. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 
ebenfalls 43.000.000. 
 
*VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER 
HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 16. 
Mai 2019 angemeldet haben. 
 
Die Aktionäre haben darüber hinaus bis zum Ablauf des 
16. Mai 2019 auch ihre Berechtigung zur Teilnahme an 
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
nachzuweisen. 
 
Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom 
depotführenden Institut auf den Nachweisstichtag 
erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes jeweils in 
Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) in deutscher 
oder englischer Sprache der nachfolgend angegebenen 
Adresse zugehen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn 
des 21. Tages vor der Hauptversammlung 
(Nachweisstichtag), das ist der 2. Mai 2019, zu 
beziehen. 
 
Anmeldestelle: 
 
per Post:    AUDI AG 
             c/o Computershare Operations Center 
             80249 München 
per Telefax: + 49 89 30903-74675 
per E-Mail:  anmeldestelle@computershare.de 
 
_/ Bedeutung des Nachweisstichtages_ 
 
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für 
den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und 
Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur 
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes 
zum Nachweisstichtag erbracht hat. Aktionäre, die ihre 
Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, 
können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. 
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und 
den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem 
Nachweisstichtag veräußern. 
 
*VERFAHREN DER STIMMABGABE DURCH EINEN 
BEVOLLMÄCHTIGTEN* 
 
Das Stimmrecht auf der Hauptversammlung kann durch 
einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein 
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt 
werden. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 
126b Bürgerliches Gesetzbuch). 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft können per Post, per Telefax oder 
elektronisch an die nachfolgend genannte Adresse 
übermittelt werden. 
 
Ausnahmen können für Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte 
Personen oder Institutionen bestehen, vgl. §§ 125 und 
135 Aktiengesetz. Daher bitten wir unsere Aktionäre, 
sofern sie Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder 
diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen 
bevollmächtigen wollen, sich bezüglich der Form der 
Vollmacht mit diesen abzustimmen. 
 
Wir bieten unseren Aktionären an, dass sie sich durch 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der 
Hauptversammlung vertreten lassen können. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen. Dabei ist zu beachten, 
dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur 
entsprechend den ihnen erteilten Weisungen des 
jeweiligen Aktionärs ausüben; liegen ihnen zu Punkten 
der Tagesordnung keine Weisungen vor, geben sie zu 
diesen Punkten keine Stimme ab. Die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft beschränken sich 
auf die Vertretung von Aktionären bei Abstimmungen; 
deshalb nehmen sie zum Beispiel keine Aufträge zu 
Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zur Unterstützung von 
Anträgen (zum Beispiel Quorenbildung) entgegen. 
 
Aktionäre, die von der Möglichkeit Gebrauch machen 
wollen, sich durch Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten zu 
lassen, können hierzu das auf der Eintrittskarte 
abgedruckte Formular verwenden. Wir bitten, das 
Formular zur Erteilung der Vollmacht und der Weisungen 
an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgefüllt 
an folgende Anschrift zu senden: 
 
per Post:    AUDI AG 
             c/o Computershare Operations Center 
             80249 München 
per Telefax: + 49 89 30903-74675 
per E-Mail:  vollmacht.hv2019@audi.de 
 
Die Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter 
der Gesellschaft muss spätestens bis zum Ablauf des 21. 
Mai 2019 dort zugegangen sein. 
 
Die Gesellschaft bietet für die Erteilung von 
Vollmachten und Weisungen bzw. für deren Widerruf oder 
die Änderung von Weisungen unter 
 
audi.com/hauptversammlung 
 
auch ein internetbasiertes System an. Für die Nutzung 
dieses Systems sind die Daten erforderlich, welche die 
Aktionäre nach erfolgter Anmeldung mit der 
Eintrittskarte erhalten. In diesem internetbasierten 
System ist die Erteilung von Vollmachten und Weisungen 
bzw. deren Widerruf oder die Änderung von 
Weisungen im Unterschied zu den sonstigen 
Übermittlungswegen bis zum Ende der Generaldebatte 
in der Hauptversammlung möglich. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 15, 2019 09:06 ET (13:06 GMT)

Vollmachten, die auf einem anderen Übertragungsweg 
als dem internetbasierten System erteilt wurden, können 
über das internetbasierte System nicht geändert oder 
widerrufen werden. Weitere Erläuterungen finden die 
Aktionäre auf der oben genannten Internetseite. 
 
Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung 
eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes erforderlich sind. 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen (§ 134 Absatz 3 Aktiengesetz). 
 
Die persönliche Teilnahme des Aktionärs oder eines 
bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt 
automatisch als Widerruf der erteilten Vollmacht und 
Weisung an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter. 
 
*ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET* 
 
Alle Aktionäre der AUDI AG sowie die interessierte 
Öffentlichkeit können die Eröffnung der 
Hauptversammlung sowie die Redebeiträge des Vorstands 
auf Anordnung des Versammlungsleiters im Internet unter 
 
audi.com/hauptversammlung 
 
verfolgen. 
 
Fristgerecht angemeldete Aktionäre können die gesamte 
Hauptversammlung über das internetbasierte System 
verfolgen. Für die Nutzung sind die Daten erforderlich, 
welche die Aktionäre nach erfolgter Anmeldung mit der 
Eintrittskarte erhalten. 
 
*RECHTE DER AKTIONÄRE* 
 
Aktionären stehen im Vorfeld und während der 
Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu. 
Weitere Einzelheiten hierzu finden sich auch unter der 
Internetadresse 
 
audi.com/hauptversammlung 
 
_/ Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 
Absatz 2 Aktiengesetz_ 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den 20. Teil des 
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 
Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf 
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
 
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung müssen der 
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, 
also bis zum Ablauf des 22. April 2019, schriftlich 
zugehen. Wir bitten um Übersendung an folgende 
Adresse: 
 
per Post: AUDI AG 
          Auto-Union-Straße 1 
          I/FU-23 
          Finanzkommunikation/Finanzanalytik 
          'Hauptversammlung 2019' 
          85045 Ingolstadt 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den 
Antrag halten. Auf § 70 Aktiengesetz zur Berechnung der 
Aktienbesitzzeit wird hingewiesen. 
Veröffentlichungspflichtige Ergänzungsanträge zur 
Tagesordnung werden unverzüglich im Bundesanzeiger 
bekannt gemacht und europaweit verbreitet. 
Außerdem werden die Ergänzungsanträge auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
audi.com/hauptversammlung 
 
veröffentlicht. 
 
_/ Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß 
§§ 126 Absatz 1 bzw. 127 Aktiengesetz_ 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu 
Vorschlägen von Aufsichtsrat und/oder Vorstand zu 
bestimmten Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge zu 
übersenden. 
 
Die Gesellschaft wird vorbehaltlich § 126 Absatz 2 und 
3 Aktiengesetz Gegenanträge von Aktionären 
einschließlich des Namens des Aktionärs, der 
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung unter der Internetadresse 
 
audi.com/hauptversammlung 
 
zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage 
vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 8. Mai 
2019, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag zu 
einem Vorschlag von Aufsichtsrat und/oder Vorstand zu 
einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung 
an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat. 
 
Gemäß § 127 Aktiengesetz gelten diese Regelungen 
sinngemäß und mit den in § 127 Aktiengesetz 
enthaltenen Einschränkungen für einen etwaigen 
Wahlvorschlag eines Aktionärs. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind in deutscher 
Sprache einzureichen. Sofern sie auch in englischer 
Sprache veröffentlicht werden sollen, ist eine 
Übersetzung beizufügen. 
 
_/ Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 
Aktiengesetz_ 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des 
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur 
sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. 
 
Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden 
Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der 
Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich 
gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die 
nachfolgend genannte Adresse zu übersenden. Diese 
Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für 
die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon 
unberührt. 
 
_/ Adresse für Anträge, Wahlvorschläge und vorab 
gestellte Fragen im Rahmen des Auskunftsrechts_ 
 
Gegenanträge gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz 
bzw. Wahlvorschläge gemäß § 127 Aktiengesetz sowie 
vorab gestellte Fragen im Rahmen des Auskunftsrechts 
gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz bitten wir an 
folgende Anschrift zu senden: 
 
per Post:    AUDI AG 
             Auto-Union-Straße 1 
             I/FU-23 
             Finanzkommunikation/Finanzanalytik 
             'Hauptversammlung 2019' 
             85045 Ingolstadt 
per Telefax: + 49 841 89-30900 
per E-Mail:  ir@audi.de 
 
*INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT* 
 
Folgende Informationen sind gemäß § 124a 
Aktiengesetz ab der Einberufung auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
audi.com/hauptversammlung 
 
zugänglich: 
 
- der Inhalt dieser Einberufung 
- eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der 
  Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden 
  soll 
- die der Versammlung zugänglich zu machenden 
  Unterlagen 
- die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum 
  Zeitpunkt der Einberufung 
- zudem nähere Erläuterungen zu den Rechten der 
  Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, Anträge 
  bzw. Wahlvorschläge und Auskunftsrecht 
 
*ANGABEN ZUM SITZ DER GESELLSCHAFT* 
 
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. 
 
Wir freuen uns, Sie in Neckarsulm begrüßen zu 
dürfen. 
 
Ingolstadt, im April 2019 
 
*AUDI AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
*WEITERE ANGABEN UND HINWEISE* 
 
_/ Angaben zu Tagesordnungspunkt 4: Beschlussfassung 
über die Billigung des Systems zur Vergütung der 
Vorstandsmitglieder_ 
 
Der Aufsichtsrat der AUDI AG hat beschlossen, das 
System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
anzupassen. Bei der Anpassung wurde der Aufsichtsrat 
von renommierten, unabhängigen externen Vergütungs- und 
Rechtsberatern unterstützt. Das neue System zur 
Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt die Vorgaben 
des Aktiengesetzes vollständig um. Zu den Empfehlungen 
des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) haben 
Vorstand und Aufsichtsrat am 21. Februar 2019 eine 
Ergänzung der Entsprechenserklärung vom 29. November 
2018 abgegeben. 
 
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung 
vor, das neue System zur Vergütung der 
Vorstandsmitglieder zu billigen. 
 
_// Überblick_ 
 
Das neue System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
ist im Wesentlichen aus dem Vergütungssystem des 
Vorstands der Volkswagen AG abgeleitet. Es stärkt den 
Konzerngedanken durch eine stärkere Orientierung am 
Konzernergebnis und stellt die gemeinsame Leistung der 
Vorstandsmitglieder in den Vordergrund. Das neue System 
enthält aktienorientierte Vergütungselemente und folgt 
der Empfehlung des DCGK, die variable Vergütung 
zukunftsgerichtet zu gestalten. Zudem berücksichtigt 
das neue System über Malus- und Clawback-Regelungen 
Integrität und Compliance der Vorstandsmitglieder. 
 
Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt 
sich künftig zusammen aus einem fixen sowie zwei 
variablen Vergütungsbestandteilen, bestehend aus einem 
Jahresbonus mit einjährigem Bemessungszeitraum sowie 
einem Langzeitbonus ('LZB') in Form eines sogenannten 
zukunftsbezogenen Performance-Share-Plans mit 
dreijähriger Laufzeit. Der Jahresbonus macht 40 Prozent 
und der LZB 60 Prozent der variablen Vergütung aus. 
 
_// Jahresbonus_ 
 
Der Jahresbonus bemisst sich an der Konzern- und 
Markenperformance des jeweiligen Geschäftsjahres, 
anhand der operativen Umsatzrendite (RoS) und der 
Kapitalrendite (RoI). Beide Komponenten werden zu je 50 
Prozent in die Ermittlungen des Bonusbetrags 
einbezogen. Im Einführungsjahr 2019 orientiert sich der 
Jahresbonus zu 100 Prozent an der Marke Audi. Ab 2020 
orientiert sich der Jahresbonus zu 50 Prozent an der 
Konzernzielerreichung und zu 50 Prozent an der 
Markenzielerreichung Audi. Der Jahresbonus ist nur bei 
Überschreiten bestimmter Schwellenwerte zu zahlen. 
Die Höhe des Auszahlungsbetrags ermittelt sich unter 
Berücksichtigung der Komponente 'Kultur und 
Integrität'. 
 
_// Performance-Share-Plan_ 
 
Der LZB wird Vorstandsmitgliedern künftig in Form eines 
sogenannten Performance-Share-Plans gewährt. Jede 
Performance-Periode des Performance-Share-Plans hat 
eine dreijährige Laufzeit. Zum Zeitpunkt der Gewährung 
des LZB wird der jährliche Zielbetrag auf Grundlage des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 15, 2019 09:06 ET (13:06 GMT)

© 2019 Dow Jones News
Zeitenwende! 3 Uranaktien vor der Neubewertung
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