Unter welchen Voraussetzungen kann ein Mieter bei einer Eigenbedarfskündigung wegen eines Härtefalls widersprechen? Das prüft der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch (Beginn 10.00 Uhr) anhand von zwei Revisionen. In einem Fall braucht eine junge Familie mehr Platz. Sie hat deshalb einer 80 Jahre alten dementen Mieterin gekündigt, die seit 45 Jahren in einer Berliner Wohnung lebt. Im anderen Fall wehren sich zwei Mieter mit Verweis auf verschiedene Krankheiten gegen den Rausschmiss aus einer Doppelhaushälfte in dem kleinen Ort Kabelsketal in Sachsen-Anhalt.
Im Berliner Fall haben die Vorinstanzen zwar den Eigenbedarf bestätigt. Aus Härtegründen darf die Seniorin aber in der Wohnung bleiben. Dagegen ging der Familienvater in Revision (VIII ZR 180/18). Im zweiten Verfahren waren die Vorinstanzen dagegen der Ansicht, dass ein Umzug den Mietern zumutbar ist. Dagegen zogen diese vor den BGH (VIII ZR 167/17).
Ob das höchste deutsche Zivilgericht noch nach der mündlichen Verhandlung am Mittwoch sein Urteil spricht, ist nicht bekannt./skf/DP/jha
AXC0015 2019-04-17/05:49