Der BGH hat am Mittwoch in zwei Entscheidungen seine Rechtsprechung zu der Frage präzisiert, wann ein Mieter gemäß § 574 Abs. 1 und Abs. 2 BGB nach einer ordentlichen Kündigung die Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen unzumutbarer Härte verlangen kann. Die Bundesrichter haben in beiden Fällen das ...Den vollständigen Artikel lesen ...