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DGAP-HV: Superior Industries Europe AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2019 in Bad Dürkheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DJ DGAP-HV: Superior Industries Europe AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2019 in Bad Dürkheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Superior Industries Europe AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Superior Industries Europe AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
06.06.2019 in Bad Dürkheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-29 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Superior Industries Europe AG Bad Dürkheim Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2019 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre herzlich zu der am Donnerstag, 6. Juni 2019, um 
10:00 Uhr (MESZ) im Hotel Mercure, Kurbrunnenstraße 30-32, 67098 Bad Dürkheim, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
   Konzernabschlusses der Superior Industries Europe AG, des zusammengefassten 
   Konzernlageberichts und Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter 
 
   https://www.supind.com/investor-relations/annual-general-meeting-superior-indu 
   stries-europe-ag.html 
 
   veröffentlicht. Sie werden zudem in der Hauptversammlung zugänglich sein und 
   dort näher erläutert. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der 
   Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der 
   Superior Industries Europe AG für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
   Mitglieder des Vorstands der Superior Industries Europe AG für diesen Zeitraum 
   zu entlasten. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der 
   Superior Industries Europe AG für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
   Mitglieder des Aufsichtsrats der Superior Industries Europe AG für diesen 
   Zeitraum zu entlasten. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat 
   vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds* 
 
   Der Aufsichtsrat der Superior Industries Europe AG setzt sich gemäß § 9 
   Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus vier Mitgliedern zusammen. Davon muss mindestens 
   ein Mitglied unabhängig sein und über Sachverstand auf den Gebieten der 
   Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen, diese besonderen Kriterien 
   werden durch das amtierende Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Dr. Wolfgang 
   Baur, erfüllt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Das frühere Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Donald J. Stebbins, hat sein Amt 
   mit Erklärung vom 20. Dezember 2018 niedergelegt. Auf Antrag des Vorstands hat 
   das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein Herrn Timothy C. McQuay bis zur 
   Beendigung der heutigen Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats 
   bestellt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Majdi Bader Abulaban, President and Chief 
   Executive Officer of Superior Industries International, Inc., 
   Southfield/Michigan, USA, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
   die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, zum Mitglied des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. 
6. *Beschlussfassung über die Änderung von § 20 Abs. 1 und 2 der Satzung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen: 
 
    _'§ 20 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung der 
    Gesellschaft werden wie folgt neu gefasst:_ 
 
    (1) _Der Vorstand hat den 
        Jahresabschluss und den Lagebericht 
        nach den gesetzlichen Vorschriften 
        und innerhalb der gesetzlichen 
        Fristen aufzustellen und dem 
        Aufsichtsrat vorzulegen. Zugleich 
        hat der Vorstand dem Aufsichtsrat 
        den Vorschlag vorzulegen, den er der 
        Hauptversammlung für die Verwendung 
        des Bilanzgewinns machen will._ 
    (2) _Der Aufsichtsrat hat den 
        Jahresabschluss, den Lagebericht und 
        den Vorschlag für die Verwendung des 
        Bilanzgewinns nach den gesetzlichen 
        Vorschriften zu prüfen und über das 
        Ergebnis der Prüfung nach den 
        gesetzlichen Vorschriften an die 
        Hauptversammlung zu berichten.'_ 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung 
angemeldet haben. 
 
Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und bedarf der 
Textform (§ 126b BGB). 
 
Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 der Satzung ist der Anmeldung zum Nachweis der 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung ein in Textform und in deutscher 
oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch ein 
in- oder ausländisches depotführendes Institut (Berechtigungsnachweis) beizufügen. 
Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 der Satzung sind depotführende Institute in diesem 
Sinne auch in- oder ausländische Wertpapiersammelbanken. Der Nachweis des 
Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages (Ortszeit am Sitz der 
Gesellschaft) vor der Hauptversammlung, also auf den 16. Mai 2019, 0:00 Uhr (MESZ), 
beziehen (Nachweisstichtag). 
 
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen bis spätestens 30. Mai 2019, 24:00 
Uhr (MESZ), unter der folgenden Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
zugehen: 
 
Superior Industries Europe AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
 
Telefax-Nummer: +49 (0) 89 210 27 289 
 
E-Mail-Adresse: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft 
gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Berechtigungsnachweis zum Nachweisstichtag erbracht hat. Dies 
bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben 
haben, weder an der Hauptversammlung teilnehmen können noch Stimmrechte in der 
Hauptversammlung ausüben können, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder 
zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen 
auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem 
Nachweisstichtag veräußern, sind - bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des 
Berechtigungsnachweises - im Verhältnis zur Gesellschaft trotzdem zur Teilnahme an 
der Hauptversammlung und zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. 
 
Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung anmelden, erhalten eine Eintrittskarte 
zugesandt. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine 
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts. 
 
*Hinweise zur Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* 
 
Die Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben wollen, können sich in der 
Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die depotführende Bank oder ein 
sonstiges Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl 
vertreten lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgemäße 
Anmeldung und ein fristgemäßer Zugang des Berechtigungsnachweises in der oben 
beschriebenen Form erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
*Adressen für Mitteilungen an die Gesellschaft* 
 
Anträge, Verlangen und andere Mitteilungen von Aktionären betreffend die 
Hauptversammlung können der Gesellschaft unter der folgenden Anschrift, 
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
 
Superior Industries Europe AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
 
Telefax-Nummer: +49 (0) 89 210 27 289 
 
E-Mail-Adresse: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
zugeleitet werden. 
 
*Information zum Datenschutz für Aktionäre* 
 
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, 
Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf 
Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer 
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. 
 
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der 
Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Superior 
Industries Europe AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung 
ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung. 
 
Die Dienstleister der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der 
Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche 
personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung 
erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der 
Gesellschaft. 
 
Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, 
Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen 
Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der 
Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft 
unentgeltlich geltend machen unter der folgenden Anschrift, Telefax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse 
 
Superior Industries Europe AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
 
Telefax-Nummer: +49 (0) 89 210 27 289 
 
E-Mail-Adresse: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und weitergehende Erläuterungen* 
 
Diese Einberufung der Hauptversammlung und die zugänglich zu machenden Unterlagen 
stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://www.supind.com/investor-relations/annual-general-meeting-superior-industries- 
europe-ag.html 
 
zur Verfügung. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden 
Unterlagen liegen in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. 
 
Bad Dürkheim, im April 2019 
 
*Superior Industries Europe AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-04-29 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate 
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Superior Industries Europe AG 
             Gustav-Kirchhoff-Str. 10 
             67098 Bad Dürkheim 
             Deutschland 
E-Mail:      ipaeaekkoenen@supind.com 
Internet:    http://www.uniwheels.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
804647 2019-04-29 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 29, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

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