DJ DGAP-HV: Superior Industries Europe AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2019 in Bad Dürkheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Superior Industries Europe AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Superior Industries Europe AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
06.06.2019 in Bad Dürkheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-29 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Superior Industries Europe AG Bad Dürkheim Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung 2019
Wir laden hiermit unsere Aktionäre herzlich zu der am Donnerstag, 6. Juni 2019, um
10:00 Uhr (MESZ) im Hotel Mercure, Kurbrunnenstraße 30-32, 67098 Bad Dürkheim,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses der Superior Industries Europe AG, des zusammengefassten
Konzernlageberichts und Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2018*
Die vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter
https://www.supind.com/investor-relations/annual-general-meeting-superior-indu
stries-europe-ag.html
veröffentlicht. Sie werden zudem in der Hauptversammlung zugänglich sein und
dort näher erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der
Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der
Superior Industries Europe AG für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Mitglieder des Vorstands der Superior Industries Europe AG für diesen Zeitraum
zu entlasten.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der
Superior Industries Europe AG für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Mitglieder des Aufsichtsrats der Superior Industries Europe AG für diesen
Zeitraum zu entlasten.
4. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019*
Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat
vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds*
Der Aufsichtsrat der Superior Industries Europe AG setzt sich gemäß § 9
Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus vier Mitgliedern zusammen. Davon muss mindestens
ein Mitglied unabhängig sein und über Sachverstand auf den Gebieten der
Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen, diese besonderen Kriterien
werden durch das amtierende Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Dr. Wolfgang
Baur, erfüllt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Das frühere Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Donald J. Stebbins, hat sein Amt
mit Erklärung vom 20. Dezember 2018 niedergelegt. Auf Antrag des Vorstands hat
das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein Herrn Timothy C. McQuay bis zur
Beendigung der heutigen Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats
bestellt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Majdi Bader Abulaban, President and Chief
Executive Officer of Superior Industries International, Inc.,
Southfield/Michigan, USA, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, zum Mitglied des
Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.
6. *Beschlussfassung über die Änderung von § 20 Abs. 1 und 2 der Satzung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen:
_'§ 20 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung der
Gesellschaft werden wie folgt neu gefasst:_
(1) _Der Vorstand hat den
Jahresabschluss und den Lagebericht
nach den gesetzlichen Vorschriften
und innerhalb der gesetzlichen
Fristen aufzustellen und dem
Aufsichtsrat vorzulegen. Zugleich
hat der Vorstand dem Aufsichtsrat
den Vorschlag vorzulegen, den er der
Hauptversammlung für die Verwendung
des Bilanzgewinns machen will._
(2) _Der Aufsichtsrat hat den
Jahresabschluss, den Lagebericht und
den Vorschlag für die Verwendung des
Bilanzgewinns nach den gesetzlichen
Vorschriften zu prüfen und über das
Ergebnis der Prüfung nach den
gesetzlichen Vorschriften an die
Hauptversammlung zu berichten.'_
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung
angemeldet haben.
Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und bedarf der
Textform (§ 126b BGB).
Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 der Satzung ist der Anmeldung zum Nachweis der
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung ein in Textform und in deutscher
oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch ein
in- oder ausländisches depotführendes Institut (Berechtigungsnachweis) beizufügen.
Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 der Satzung sind depotführende Institute in diesem
Sinne auch in- oder ausländische Wertpapiersammelbanken. Der Nachweis des
Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages (Ortszeit am Sitz der
Gesellschaft) vor der Hauptversammlung, also auf den 16. Mai 2019, 0:00 Uhr (MESZ),
beziehen (Nachweisstichtag).
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen bis spätestens 30. Mai 2019, 24:00
Uhr (MESZ), unter der folgenden Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse
zugehen:
Superior Industries Europe AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax-Nummer: +49 (0) 89 210 27 289
E-Mail-Adresse: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft
gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Berechtigungsnachweis zum Nachweisstichtag erbracht hat. Dies
bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben
haben, weder an der Hauptversammlung teilnehmen können noch Stimmrechte in der
Hauptversammlung ausüben können, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder
zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen
auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem
Nachweisstichtag veräußern, sind - bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des
Berechtigungsnachweises - im Verhältnis zur Gesellschaft trotzdem zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt.
Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung anmelden, erhalten eine Eintrittskarte
zugesandt. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts.
*Hinweise zur Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten*
Die Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben wollen, können sich in der
Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die depotführende Bank oder ein
sonstiges Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl
vertreten lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgemäße
Anmeldung und ein fristgemäßer Zugang des Berechtigungsnachweises in der oben
beschriebenen Form erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
*Adressen für Mitteilungen an die Gesellschaft*
Anträge, Verlangen und andere Mitteilungen von Aktionären betreffend die
Hauptversammlung können der Gesellschaft unter der folgenden Anschrift,
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse
Superior Industries Europe AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax-Nummer: +49 (0) 89 210 27 289
E-Mail-Adresse: inhaberaktien@linkmarketservices.de
zugeleitet werden.
*Information zum Datenschutz für Aktionäre*
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse,
Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf
Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der
Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Superior
Industries Europe AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.
Die Dienstleister der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der
Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche
personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung
erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der
Gesellschaft.
Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-,
Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der
Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft
unentgeltlich geltend machen unter der folgenden Anschrift, Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse
Superior Industries Europe AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax-Nummer: +49 (0) 89 210 27 289
E-Mail-Adresse: inhaberaktien@linkmarketservices.de
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und weitergehende Erläuterungen*
Diese Einberufung der Hauptversammlung und die zugänglich zu machenden Unterlagen
stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.supind.com/investor-relations/annual-general-meeting-superior-industries-
europe-ag.html
zur Verfügung. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden
Unterlagen liegen in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
Bad Dürkheim, im April 2019
*Superior Industries Europe AG*
_Der Vorstand_
2019-04-29 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Superior Industries Europe AG
Gustav-Kirchhoff-Str. 10
67098 Bad Dürkheim
Deutschland
E-Mail: ipaeaekkoenen@supind.com
Internet: http://www.uniwheels.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
804647 2019-04-29
(END) Dow Jones Newswires
April 29, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
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